Tatort Flashcards
Tatort im juristischen Sinn §9 StGB
> Tätigkeitstheorie:
Jeder Ort, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen.
> Erfolgstheorie:
Jeder Ort an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist.
> Distanztheorie:
Jeder Ort an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg nach Vorstellung des Täters eintreten sollte.
Tatphasen - Vortatphase
> Tatplanung
Ausbaldowern (Opfer-/ Tatortausspähung)
Beschaffung von Tatmitteln
Alibiabsprachen
Tatphasen - Haupttatphase/ Ausführungsphase
> Tatort > Delikt/ Tatzeit/ Tatobjekt > Tatmotiv > Opferidentität > beginnt mit Ankunft am Tatort
Tatphasen - Nachtatphase
> Verlassen des Tatortes > Fluchtart/ Mittel/ Weg > Absatz/ Verwertung der Beute > Verhalten nach der Tat > Alibisicherung
Tatort im kriminalistischen Sinn
… ist der Ort, an dem der Täter vor, während oder nach der Tat gehandelt hat.
… ist jeder Ort, an dem durch kriminelle Handlungen Spuren entstanden sind,
> die der Gewinnung, Festlegung und Verwertung von Anhaltspunkten aller Art,
über Ziel, Ort, Hergang, Motiv und Auswirkungen einer Straftat
mit dem Ziel dienen,
die Tat in ihrer Gesamtheit zu erschließen und zu beweisen,
den Tatverdächtigen zu überführen oder
den Unschuldigen zu entlasten.
Bedeutung Tatortes
> Tatgeschehen ist erschließbar
Tatgeschehen ist rekonstruierbar
Tat und Täterschaft sind beweisbar
Funktionen des Tatortes
> Grundlage für kriminalistische Beurteilung der Lage
Verdachtsfunktion
Überprüfungsfunktion
lässt Brennpunkte und Tatzusammenhänge erkennen
Grundlage für kriminalistische Untersuchungsplanung
lässt Gefahrenlage erkennen
Beispiele Tatort
> Vorbereitungsort der Straftat > Annäherungsweg des Täters an das Tatobjekt > engerer und weiterer Raum um das Tatobjekt > Fundort des Opfers > Fluchtweg des Täters > Fluchtmittel (Fahrzeug, PKW, usw.) > Wohnung des Verdächtigen > Verbringungsort des Diebesgut
Verhalten am Tatort I
- Überblick verschaffen
- Eigensicherung
- GA vor Strafverfolgung
- Urzustand erhalten
- notwendige Veränderungen, Mindestmaß + dokumentieren
- Bewegungen reduzieren
- weiträumig absperren
- Trampelpfad anlegen
Verhalten am Tatort II
- keine Info’s an Außenstehende
- Zeugen feststellen und trennen
- Verdächtige feststellen und festhalten
- keine Unbefugten
- Fahndung einleiten
- Spurenschutz (evtl. Notsicherung)
- Verlassen nur nach Übergabe