Definitionen Flashcards
7-W-Fragen
Wer hat was, wann, wie und wo womit, warum getan?
Ermittlungsverfahren
Ist ein vorbereitendes Verfahren, welches eingeleitet ist, wenn die StA, eine Behörde oder ein Beamter der Polizei eine Maßnahme trifft, die darauf abzielt, gegen jemanden (auch unbekannt) strafrechtlich vorzugehen.
Tatort (kriminalistischer Sinn)
Ist jeder Ort, an dem der Täter vor, während oder nach der Tat gehandelt hat.
Tatort (funktioneller Sinn)
Ist jeder Ort, an dem durch kriminelle Handlungen Spuren entstanden sind, die zur Gewinnung, zur Festlegung und zur Verwertung von Anhaltspunkten aller Art, über Ziel, Ort, Hergang, Motiv und Auswirkungen einer Straftat, dem Ziel dienen, die Tat in ihrer Gesamtheit zu erschließen und zu beweisen, den Tatverdächtigen zu überführen und/oder der Unschuldigen zu entlasten.
Erster Angriff
Sind (neben Maßnahmen der GA) die unaufschiebbaren Feststellungen und Maßnahmen zur Aufklärung von rechtswidrigen Taten oder Handlungen.
Besteht grundsätzlich aus Sicherungsangriff und Auswertungsangriff.
Sicherungsangriff
Ist das Sichern des Tatortes und das Treffen erster wesentlicher Feststellungen über den Tathergang als Teil des Ersten Angriffs.
Sofortmaßnahmen
Auswertungsangriff
Ist das Erheben des Tatbefundes als Teil des Ersten Angriffs.
Objektiver und subjektiver Tatbefund.