Ermittlungsverfahren Flashcards

1
Q

Ermittlungsverfahren DEF.

A

Ist ein vorbereitendes Verfahren, welches eingeleitet ist, wenn die StA, eine Behörde oder ein Beamter der Polizei eine Maßnahme trifft, die darauf abzielt, gegen jemanden (auch unbekannt) strafrechtlich vorzugehen.

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2
Q

Ermittlungsverfahren

A

> StA ist Herrin des Ermittlungsverfahren
Polizei unterstützt
dient der Sammlung von be- und entlastenden Beweismitteln
Erster Zugriff Polizei (§163 StPO) kein selbstständiger Verfahrensabschnitt
Grundlage für die Entscheidung ob Anklage erhoben wird

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3
Q

Aufgabe der Polizei im Ermittlungsverfahren (PDV100)

A

Wahrnahme der Aufgaben und Befugnisse durch:

> selbstständige Ermittlungshandlungen
Ermittlungshandlungen auf Weisung
Zeugen- und Sachverständigenfunktion

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4
Q

Ziel des Ermittlungsverfahren

A

… ist die Erforschung aller Umstände, die für die Beurteilung tatbestandsmäßiger Sachverhalte sowie für die Tataufklärung von Bedeutung sein können, einschließlich der Feststellung von

> Tatverdächtigen/ Beschuldigten
Zeugen und
Opfern

(man nimmt das höchste an)

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5
Q

Einleitung des Ermittlungsverfahrens

A

> Voraussetzung ist Anfangsverdacht §152 II StPO
Aufnahme der Anzeige
bei Anzeigenaufnahme kein Anfangsverdacht > Einleitung Vorermittlung (Prüfung auf Strafbarkeit)

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6
Q

Anzeigenaufnahme

A

> Mitteilung eines Sachverhaltes
bietet nach Meinung Anzeigender, Anlass zur Strafverfolgung
bloße Anregung des Verletzten oder einer anderen Person ob Anlass für Ermittlungsverfahren besteht
kann mündlich oder schriftlich erfolgen
mündlich oder telefonisch ist zu beurkunden
vertrauliche Anzeige ist möglich
jeder PVB ist zur Entgegennahme verpflichtet
zuerst mit der Sache befasste DStl trifft notwendige Maßnahmen

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7
Q

Verdacht DEF

A

Liegt vor, wenn auf Grund von Wahrnehmungen konkrete Anzeichen festgestellt werden, die nach kriminalistischer und kriminologischer Erfahrung strafbares Handeln als möglich erscheinen lassen.

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8
Q

Anfangsverdacht

A

… ist gegeben, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat sprechen.

> kriminalistische Erfahrungen
konkrete Verdächtigung bestimmter Personen
Beweislage (Sach-/ Personenbeweis)
Anzeigender

> qualitativ geringste Verdachtsform
tatbezogen oder täterbezogen

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9
Q

Verdachtsstufen

A
  1. vager Verdacht (Vermutungen)
  2. Anfangsverdacht (Wahrscheinlichkeit für Straftat oder Täterschaft)
  3. Tatverdacht (Tatsachen für nahe Möglichkeit der Täterschaft)
  4. dringender Tatverdacht (nach gegenwärtigen Ermittlungsstand, große Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer ist)
  5. hinreichender Tatverdacht (nach Abschluss des Ermittlungsverfahren, besteht Wahrscheinlichkeit der Verurteilung. Hauptverfahren kann eröffnet werden)
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10
Q

Grundregeln der Ermittlungsverfahren

A

> sorgfältige Aufnahme der Anzeige (7-W-Fragen)
Prüfung örtl.-/ sachl. Zuständigkeit + Rechtmäßigkeit
Sicherung obj. Tatbefund + Einleitung Fahndungsmaßnahmen
Überprüfung aller Verdachtsrichtungen
planmäßiges Vorgehen (Roter Faden)
keine vorzeitigen Festlegungen

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11
Q

Absprachen mit StA

A

> Zuständigkeit
Beauftragung von Sachverständigen (Brand, Umwelt)
Medienarbeit
vertrauliche Behandlung der ID von Zeugen
Zeugenschutz
Beweissicherung während GA
Ermittlungsumfang und -schwerpunkt
Zusagen von Täterforderung
international Rechtshilfe in Strafsachen
Auslobung

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