Strafverfahren Flashcards
Aufgaben der Polizei im Strafverfahren
Prävention
• Gefahrenabwehr
• Schutzfunktion
• Straftatenverhütung
Repression
• Verfolgung von Straftaten
• Verfolgung von Owis
Kriminalitätsbekämpfung
Kriminalitätsbekämpfung
• gemeinsam Aufgabe von:
- uniformierter Polizei
- Kriminalpolizei
- Landeskriminalamt
• arbeiten eng zusammen ungeachtet der speziellen Aufgabenzuweisung
Verhältnis Polizei ↔️ Staatsanwaltschaft
StA:
• reine Strafverfolgungsbehörde
• Anklagemonopol (§ 152 I StPO)
• Herrin des Ermittlungsverfahrens
Polizei:
• GA und Strafverfolgung
• Ermittlungsorgan der StA (§ 161 StPO) mit Weisungsgebundenheit
• Ermittlungspersonen der StA (§ 152 GVG)
• Zeuge der StA im Hauptverfahren
Regeln der Zusammenarbeit
- kleinere + mittlere Kriminalität eigenständig durch die Polizei, StA bekommt die Akte
- schwerwiegende SV (KPI) Absprache über Vorgehen
- bei Tötungsdelikten Info an StA
- nach vorläufiger Festnahme, Haftantrag durch StA anzustreben. Polizei nimmt dazu Kontakt zur StA auf
- bestimmte Anordnungsbefugnisse durch StA (Antrag auf Wohnungsdurchsuchung)
Strafverfahren (Definition)
… ist ein staatliches Verfahren, welches die materiell richtige, prozessordnungsmäßig zustande kommende und Rechtsfrieden schaffende Entscheidung über die Strafbarkeit des Beschuldigten herbeiführen soll.
Gliederung des Strafprozesses
- Ermittlungsverfahren (Tatverdächtiger, Beschuldigter)
- Zwischenverfahren (Angeschuldigter)
- Hauptverfahren (Angeklagter)
- Vollstreckungsverfahren (Verurteilter)