Strafrecht Flashcards
Cybercrime
a) im engeren Sinne (Tatobjekt): Umfasst die Straftaten, die sich gegen - das Internet - weitere Datennetze oder - informationstechn. Systeme oder deren Daten richten.
b) im weiteren Sinne (Tatmittel):
Umfasst auch solche Straftaten, die mittels dieser Informationstechn. begangen werden.
geschützte Rechtsgüter
- Geheimnisschutz
- Integritätsschutz
- Authentizitätsschutz
- Verfügbarkeit
der Daten.
Phishing
Unter Phishing versteht man Versuche, über gefälschte World Wide Web-Seiten, E-Mail oder Kurznachrichten an Daten eines Internet-Benutzers zu gelangen und damit Identitätsdiebstahl zu begehen.
Pharming
Pharming basiert auf einer Manipulation der DNS-Anfragen von Webbrowsern, um den Benutzer auf gefälschte Webseiten umzuleiten. Es ist eine Weiterentwicklung des klassischen Phishings
Skimming
Skimming (engl. für „Abschöpfen“) ist ein englischer Begriff für einen Man-in-the-middle-Angriff, der illegal die Daten von Kreditkarten oder Bankkarten ausspäht.
„Beim Skimming werden illegal Kartendaten erlangt, indem Daten von Magnetstreifen ausgelesen und auf gefälschte Karten kopiert werden.“
§ 202 a StGB
Ausspähen von Daten
–> sog. elek. Hausfriedensbruch
- TATBESTAND
a) obj. TB:
- Tatobjekt
+ Daten, die gespeichert sind oder übermittelt werden
+ nicht für den T bestimmt
+ gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert
- Tathandlung
+ Zugang verschaffen
+ Überwindung der Zugangssicherung
b) subj. TB:
- Vorsatz
- RW
- SCHULD
Daten
Durch Zeichen oder kontinuierliche Funktionen dargestellte Zeichen, die kodiert sind oder sich kodieren lassen und für dritte Personen nicht unmittelbar wahrnehmbar sind.
gespeichert
Wenn Daten zum Zwecke der weiteren Verwendung erfasst, aufgenommen oder aufbewahrt werden..
übermittelt
Wenn Daten zielgerichtet weitergeleitet werden.
nicht für den Täter bestimmt
Daten sind für den T nicht bestimmt, wenn sie ihm nach dem Willen des Berechtigten im Zeitpkt. der Tathandlung nicht zur Verfügung stehen sollen.
gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert
… sind Daten, wenn Vorkehrungen getroffen sind, die obj. geeignet und subj. nach dem Willen des Berechtigten dazu bestimmt sind, den Zugriff auf die Daten auszuschließen oder wenigstens nicht unerheblich zu erschweren.
Zugang verschaffen
Verschafft sind Daten, wenn durch Überwindung der Zugangssicherung der T oder ein Dritter durch optische bzw akustische Wahrnehmungen von ihnen tatsächlich Kenntnis genommen hat.
Überwindung der Zugangssicherung
Setzt zum Ausschluss nicht strafwürdiger Konstellationen nicht unerheblichen zeitl. oder techn. Aufwand voraus.
§ 202 b StGB
Abfangen von Daten
- TATBESTAND
a) obj. TB:
- Tatobjekt
+ Daten
+ während des Übertragungs- oder Ausstrahlungsvorganges
+ nicht für den T bestimmt
- Tathandlung
+ verschaffen von Daten für sich oder Dritte unter Anw. techn. Mittel
b) subj. TB:
- Vorsatz
- RW
- SCHULD
Daten
- siehe §202a -
nicht für den T bestimmt
- siehe §202a -
verschaffen
Liegt vor, wenn übermittelte Daten umgeleitet, kopiert, geladen oder mitgeschnitten werden.
Nicht ausreichend ist die bloße Verschaffung einer Zugriffsmöglichkeit.
§ 202 c StGB
Vorbereitung des Ausspähens und Abfangens von Daten
–> sog. “Hacking-Tool-Paragraph”
- TATBESTAND
a) obj. TB:
- Tatobjekt
+ Nr. 1
+ Nr. 2
- Tathandlung \+ vorbereiten einer Straftat durch: ... herstellen ... verschaffen (sich oder Dritten) ... verkaufen ... überlassen (sich oder Dritten) ... verbreiten ... sonst zugänglich machen
b) subj. TB:
- Vorsatz
- RW
- SCHULD
Nr. 1
Passwörter oder sonst. Sicherheitscodes
Sind erfasst, auch wenn nicht selbst hergestellt, sie doch von den übrigen Tathandlungen betroffen sein können.
Sie müssen ihrerseits noch nicht als daten i.S.v. §202a (2) vorliegen.
Nr. 2
Computerprogramme
Darunter versteht man insb. die “Hacker-Tools”, die bereits nach Art und Weise ihrers Aufbaus darauf ausgelegt sind, illegalen Zwecken zu dienen und die aus dem Internet weitgehend anonym herunter geladen werden können.
vorbereiten
Bedeutet, dass der T eine eigene oder fremde Computerstraftat in Aussicht genommen haben muss.
vorbereiten durch…
- herstellen
-