Strafrecht Flashcards

1
Q

Welche 3 Arten des Strafrechts gibt es?

A

Gerichtliches Strafrecht
Verwaltungsstrafrecht
Disziplinarstrafrecht

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2
Q

Erklären Sie mir die 3 Arten des Strafrechts?

A
  • Gerichtliches Strafrecht
    materielles, StGB, welche Handlung ist strafbar + folgende Reaktionen
    formelles, StPO, Einzelfallfeststellung ob gerichtlich strafbare Handlung vorliegt
  • Verwaltungsstrafrecht
    Vollziehung obliegt Verwaltungsbehörden. Strafen Verstöße gegen Vorschriften.
    Entscheidung 1. Instanz Verwaltungsbehörde
    Entscheidung 2. Instanz Landes- Bundesverwaltungsgericht
  • Disziplinarstrafrecht
    Disziplinarkommissionen üben Disziplinarstrafrecht bei Verletzung von Berufspflichten bestimmter Berufsgruppen aus
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3
Q

Im StGB gibt es 2 Teile, nennen sie mir diese?

A

Allgemeiner Teil
Normiert Bestimmungen für alle strafbaren Handlungen

Besonderer Teil
Beschreibung einzelner Delikte und Bezeichnung der Sanktionen

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4
Q

Was ist ein Ordnungsstrafverfahren?

A

Ist ein Verwaltungsstrafverfahren. Entscheidung obliegt Anstaltsleiter als Verwaltungsbehörde 1. Instanz. Instanzenzug geht an Vollzugsgericht und letztendlich an Oberlandesgericht Wien.

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5
Q

Erklären Sie mir das Legalitätsprinzip?

A

Ist die Pflicht des Staatsanwaltes, alle ihm zur Kenntnis gelangenden strafbaren Handlungen, die nicht bloß auf Verlangen zu Verfolgen sind, von Amts wegen zu verfolgen.

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6
Q

Nennen sie mir die 4 Stufen einer verdächtigten Person?

A
  1. Verdächtiger
    Person gegen die zur Aufklärung eines Anfangsverdachts ermittelt wird
  2. Beschuldigter
    Person, die aufgrund bestimmter Tatsachen verdächtigt ist eine Straftat begangen zu haben, sobald gegen sie formell ermittelt oder Zwang ausgeübt wird
  3. Angeklagter
    Beschuldigter wird Angeklagter sobald Anklage/ Strafantrag gegen ihn eingebracht worden ist
  4. Verurteilter
    Ab Rechtskraft des Schuldspruches
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7
Q

Welche 2 Arten der Verteidiger kennen Sie?

A

Beschuldigter kann sich immer während des Verfahrens einen Verteidiger holen.

Wahlverteidiger
Verteidiger seiner Wahl. Kann Verteidiger Vertretungsvollmacht erteilen und entziehen. Kosten selbst zu tragen.

Verfahrenshilfeverteidiger (Pflichtverteidiger)
Ist Beschuldigter außer Stande, Kosten der Verteidigung zu tragen, so ist ihm auf Antrag ein Verfahrenshilfeverteidiger beizugeben.

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8
Q

Was wissen Sie über den Verteidigerzwang?

A

In gewissen Fällen schreibt das Gesetz die Beiziehung eines Verteidigers zum Strafverfahren vor.

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9
Q

Welche 3 Opfergruppen gibt es?

A
  1. Gewalt- und Sexualopfer
  2. nahe Angehörige einer Person deren Tod durch Straftat herbeigeführt worden sein könnte oder Angehörige die Zeugen der Tat waren
  3. Andere Person, die durch Straftat Schaden erlitten hat oder sonst in ihren strafrechtlich Geschützten Rechtsgütern beeinträchtigt worden sein könnte
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10
Q

Welche 3 Arten der Richter gibt es?

A
  1. Berufsrichter
    Ernannte, im öffentlichen Dienst stehende Organe. Zur Sicherung ihrer Unabhängigkeit unabsetzbar, unversetzbar, weisungsfrei.

Bezirksgericht - Berufsrichter
Landesgericht - Einzelrichter, Schöffen- oder Geschworenengericht (je nach schwere d. Tat)

  1. Ermittlungsrichter
    Bei jedem mit Strafsachen befassten Landesgericht entscheidet ein Einzelrichter im Ermittlungsverfahren
  • Bewilligung Zwangsmittel
  • Verhängung u. Aufrechterhaltung d. U-Haft
  • Einsprüche wegen Rechtsverletzungen
  • Anträge des Beschuldigten auf Einstellung des Ermittlungsverfahrens
  1. Laienrichter
    Bei bestimmten Straftaten werden im Strafprozess Laienrichter als Schöffen und Geschworene tätig. Auswahl erfolgt nach Zufallsprinzip
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11
Q

Wie ist das Schöffen- und Geschworenengericht aufgeteilt?

A

Schöffengericht
1 Berufsrichter, 2 Schöffen
(In manchen Fällen 2 Berufsrichter)

Geschworenengericht
3 Berufsrichter, 8 Geschworene

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12
Q

Wie lautet die Kompetenzverteilung?

A
  1. Bezirksgericht
  2. Landesgericht
  3. Oberlandesgericht
  4. Oberster Gerichtshof
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13
Q

Was wissen Sie über das Bezirksgericht?

A

Alle Strafverfahren wegen Vergehen, für die nur Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verhängt werden kann.

AUSNAHME: Delikte mit denen sehr häufig die Verhängung der U-Haft verbunden ist sind gesetzlich dem Einzelrichter des Landesgerichtes zugewiesen

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14
Q

Was wissen Sie über das Landesgericht?

A

Vors Landesgericht gehören

die Entscheidung im Ermittlungsverfahren in folgenden Fällen
- Beweisaufnahme
- Bewilligung von Zwangsmittel
- Entscheidungen über Einsprüche wegen Rechtsverletzungen
- Entscheidungen über Anträge des Beschuldigten auf Einstellung

die Hauptverhandlung und Urteilsfällung
- durch den Einzelrichter
- durch das Schöffengericht
- durch das Geschworenengericht

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15
Q

Was wissen Sie über das Oberlandesgericht?

A

Vor das OLG gehören:

  • Strafberufungen gegen Urteile der Geschworenengerichte, Schöffengerichte
  • Berufungen wegen Nichtigkeit, Schuld, Strafe, privat rechtliche Ansprüche gegen Urteile des Einzelrichters Landesgericht
  • Beschwerde gegen Beschlüsse des Landesgerichts
  • Einsprüche gegen Anklageschriften

OLG entscheidet als Senat von 3 Berufsrichtern

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16
Q

Was wissen Sie über den obersten Gerichtshof?

A

Vor den OGH Gehören alle Nichtigkeitsbeschwerden gegen Urteile der Geschworenen– und Schöffengerichte des Landesgerichts

Entscheidet auch über Grundrechtsbeschwerden und die von der Generalprokuratur aus eigenem Antrieb oder über Anregung eingebrachten Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes

Entscheidet in Senaten von 5 Berufsrichtern

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17
Q

Wie erfährt die Staatsanwaltschaft von Straftaten?

A
  • eigene Wahrnehmung
  • Anzeige
  • Bericht der KriPo
18
Q

Wie ist die Aufgabenverteilung im Ermittlungsverfahren?

A

Kriminalpolizei
Ermittelt von Amts wegen oder auf grund Anzeige. Befolgung der Anordnungen von Staatsanwaltschaft und Gericht. KriPo hat Ermittlungen in Akt festzuhalten und Staatsanwaltschaft zu berichten

Staatsanwaltschaft
Leitet das Ermittlungsverfahren und entscheidet über dessen Fortgang und Beendigung. In bestimmten Fällen bedürfen Anordnungen der Staatsanwaltschaft einer gerichtlichen Bewilligung durch den Haft– und Rechtsschutzrichter

Gericht
Hat rechtliche Kontrolle zu üben und Rechtschutz zu gewähren. Wird nur auf grund Antrag oder Einspruch tätig.

19
Q

Was ist die Diversion?

A

Die Möglichkeit der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren und des Gerichts im Hauptverfahren, auf Durchführung eines förmlichen gerichtlichen Strafverfahrens mit Urteil und Strafe zu verzichten.

Sofern nicht anders bestimmt, hat Staatsanwaltschaft bereits im Ermittlungsverfahren Beschuldigten ein diversionelles Vorgehen anzubieten

20
Q

Welche Möglichkeiten gibt es bei der Division?

A
  • Tatausgleich bei dem Ausgleich zwischen Opfer und Beschuldigten ermöglicht werden soll
  • Bestimmung einer Probezeit, Beschuldigten unter Auferlegung von Pflichten bewähren
  • Erbringung gemeinnütziger Leistungen, Verpflichtung Leistungen unentgeltlich zu erbringen
  • Zahlung eines Geldbetrages
21
Q

Nennen Sie mir Festnahmegründe?

A
  • Betretung auf frische Tat
  • Fluchtgefahr
  • Verdunkelungsgefahr
  • Tatbegehungs- Ausführungsgefahr
22
Q

Was sind Voraussetzungen der U-Haft?

A
  • Vorliegen eines dringenden Tatverdachts
  • Vorliegen eines Haftgrundes
  • Antrag der Staatsanwaltschaft
23
Q

Was sind Haftgründe?

A
  • Fluchtgefahr
  • Verdunkelungsgefahr
  • Tatbegehungs- Ausführungsgefahr
24
Q

Wie wird das Rechtsmittelverfahren unterschieden?

A

Ordentliche Rechtsmittel
Richtet sich gegen nicht rechtskräftige Entscheidungen

Außerordentliche Rechtsmittel
Richtet sich gegen rechtskräftige Entscheidungen

25
Q

Wann ist eine Entscheidung rechtskräftig?

A
  • Rechtsmittelfrist ist ungenutzt verstrichen
  • Gegen Entscheidung steht kein Rechtsmittel zu
26
Q

In welchen Punkten können Urteile bekämpft werden?

A

Nichtigkeit
Begründen bestimmte Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen

Schuld
Behauptet Rechtsmittelwerber, das Gericht hätte bei gleicher Beweislage anders entscheiden müssen

Strafe
Höhe der Strafe kann bekämpft werden. Antrag auf Geld– anstelle Freiheitsstrafe

Ausspruch über privatrechtliche Ansprüche
Geschädigte kann vom Strafgericht Entscheidung über Ansprüche gegen Täter begehren

27
Q

Welche Strafzwecke kennen Sie?

A

Generalprävention
Soll die Allgemeinheit von der Begehung von Straftaten abhalten

Spezialprävention
Soll einzelne von der Begehung von Straftaten abhalten

Vergeltung
Gilt nicht mehr als Strafzweck

28
Q

Was sind die 4 wichtigen Prinzipien?

A

Keine Strafe ohne Gesetz
Keine Straftat ohne Gesetz
Keine Rückwirkung von Strafgesetzen
Keine Strafe ohne Schuld

29
Q

Welche Delikte kann man Unterscheiden?

A

Begehungsdelikte
Beschreiben ein bestimmtes verbotenes handeln

Unterlassungsdelikte
Echte Unterlassungsdelikte
Kann von jedermann jedoch nur durch echte Unterlassung begangen werden

Unechte Unterlassungsdelikte
Abwendung eines bestimmten Erfolges trotz besondere Verpflichtung aufgrund eines Gesetzes unterlässt und dies die gleichen Folgen hat wie aktives tun

30
Q

Welche 2 Arten gibt es nach der Schwere der Tat?

A

Verbrechen
Vorsatzstrafe mit Freiheitsstrafe mehr als drei Jahre
Vergehen
Alle übrigen strafbaren Handlungen unter drei Jahre

31
Q

Welche 2 Arten nach der Schuld kennen Sie?

A

Vorsatzdelikt
Vorsätzliches Handeln wird mit Strafe bedroht

Fahrlässigkeitsdelikt
Fahrlässiges Handeln wird mit Strafe bedroht

32
Q

Was sind Offizialsdelikte und Privatanklagedelikte?

A

Offizialsdelikte
Müssen von Amts wegen verfolgt werden

Privatanklagedelikte
Verfolgung des Täters obliegt beim Verletzten selbst. Wird als Privatankläger bezeichnet.

33
Q

Wann macht sich jemand strafbar?

A

Wenn er

  • Tatbestandsmäßig
  • Rechtswidrig
  • Schuldhaft

handelt

34
Q

Was ist Notwehr?

A

Notwendige Verteidigung zur Abwehr eines gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit, Vermögen von sich oder einem anderen.

Unzulässig wenn dem angegriffenen offensichtlich ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung unangemessen ist.

35
Q

Welche Strafrechtlichen Nebengesetze kennen Sie?

A

Waffengesetz
Suchtmittelgesetz
Finanzstrafgesetz

36
Q

Wer darf nicht als Laienrichter eingesetzt werden?

A

Richter
Staatsanwälte
Notare
Justizwachebeamte
Polizisten

37
Q

Für wen sind Jugendliche in Strafsachen zuständig?

A

Bezirks- und Landesgerichte haben eigene Gerichtsabteilungen, für Personen die zum Zeitpunkt der Tat das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

  1. bis 18. Geb. Jugendlicher
  2. bis 21. Geb. Junger Erwachsener

Staatsanwaltschaft oder Gericht örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Jugendliche zu Beginn des Strafverfahrens seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

38
Q

Was ist das Ziel des Ermittlungsverfahrens?

A

Dient dazu, Sachverhalt bzw. Tatverdacht durch Ermittlungen soweit zu klären, dass Staatsanwaltschaft über Anklage, Rücktritt von der Verfolgung oder Einstellung des Verfahrens entscheiden kann.

39
Q

Was sind die Haftfristen?

A
  • 14 Tage ab Verhängung der U-Haft
  • 1 Monat ab erstmaliger Fortsetzung der U-Haft
  • 2 Monate ab weiterer Fortsetzung der U-Haft
40
Q

Was wissen Sie über den Hausarrest?

A

U-Haft kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder des Beschuldigten als elektronisch überwachter Hausarrest fortgesetzt werden, wenn die U-Haft nicht gegen gelindere Mittel aufzuheben ist und der Zweck der Anhaltung auch durch diese Art des Vollzuges erreicht werden kann.