Dienstrecht Flashcards

1
Q

Was versteht man unter dem „Beamtendienstrecht“?

A

Es umfasst die BEGRÜNDUNG, ÄNDERUNG und BEENDIGUNG des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses sowie die RECHTE und PFLICHTEN der Beamten.

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2
Q

Welche Arten öffentlich Bediensteter können unterschieden werden?

A

öffentlich-rechtliche Bedienstete (Beamten)

Privatrechtliche Bedienstete
Vertragsbedienstete

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3
Q

Was sind die wesentlichen Hauptunterscheidungsmerkmale zwischen Beamten und Vertragsbediensteten?

A

Die Art der Entstehung des Dienstverhältnisses.

Beamte:

  • Ernennung mittels Bescheid
  • In Besoldungsgruppen und innerhalb dieser in Verwendungsgruppen eingeteilt

Vertragsbedienstete:

  • Dienstvertrag
  • Zweiseitiger Vertrag
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4
Q

Nennen Sie die wichtigsten rechtlichen Grundlagen des Beamtendienstrechtes.

A

Sind im Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) festgehalten

Z.B.:

  • Gehaltsgesetz 1956
  • Pensionsgesetz 1965
  • Bundes-Gleichbehandlungsg. 1993
  • Mutterschutzgesetz 1979
  • Väter-Karenzgesetz
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5
Q

Wer ist für die Vollziehung des Dienstrechtes zuständig?

A

Ist in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache.

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6
Q

Für wen gilt das BDG 1979?

A

Es ist auf alle Bediensteten anzuwenden, die in einem öffentlichen-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehen.

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7
Q

Was versteht man unter Ernennung eines Beamten?

A

Bescheidmäßige Verleihung einer Planstelle

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8
Q

Wer kann eine Ernennung vornehmen?

A

Bundespräsident oder zuständiges Mitglied der Bundesregierung (Bundesministerin f. Justiz)

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9
Q

Welche Fälle der Ernennung sind denkbar?

A
  • öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis
  • bestehendes Dienstverhältnis
  • Wiederaufnahme in den Dienststand
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10
Q

Was ist der Personalplan?

A

Durch die Festlegung der Planstellen die Zahl der Bundesbediensteten für das betreffende Jahr bestimmt

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11
Q

Was ist bei der Besetzung von Planstellen zu beachten?

A

Besetzung und Antragstellung benötigen Zustimmung des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS).

gleichmäßige Behandlung der Beamten

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12
Q

Was versteht man unter Dienstbehörde?

A

Behörden sind Dienststellen, die ermächtigt sind, Bescheide zu erlassen

BMJ ist die oberste Dienstbehörde

Generaldirektion ist die Dienstbehörde für JAs

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13
Q

Welche allgemeinen Ernennungserfordernisse kennen Sie?

A
  • österreichische Staatsbürgerschaft
  • volle Handlungsfähigkeit
  • persönliche und fachliche Eignung
  • Vollendung 18. Lebensjahr
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14
Q

Welche besonderen Ernennungserfordernisse werden im Justizwachdienst vorausgesetzt?

A
  • erfolgreiche Aufnahmeprüfung

- Selbstverpflichtung zur Kasernierung

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15
Q

Was hat der Ernennungsbescheid zu enthalten?

A
  • Planstelle
  • Amtstitel
  • Wirksamkeitsdatum
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16
Q

Wann wird eine Ernennung wirksam?

A

Sobald dem Beamten der Ernennungsbescheid zugestellt worden ist.

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17
Q

Was wissen Sie über die Angelobung?

A
  • Binnen 4 Wochen nach Beginn des öffentlich-rechtlichen Verhältnisses durchzuführen
  • von beauftragten Beamten durchzuführen
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18
Q

Was verstehen Sie unter dem Personalverzeichnis?

A
  • jede Dienstbehörde muss ein aktuelles Personalverzeichnis führen
  • möglichst in elektronischer Form
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19
Q

Was versteht man unter einem provisorischen Dienstverhältnis?

A

Dient der Ausbildung und der Erprobung

Wird mittels Bescheid gekündigt

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20
Q

Warum wird ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zunächst provisorisch abgeschlossen?

A

Ersten sechs Monate „Probezeit“ Kündigung ohne Angaben von Gründen

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21
Q

Welche Kündigungsgründe kennen Sie?

A
  • Nichterfüllung von Definitivstellungserfordernissen
  • Mangel an gesundheitlicher Eignung
  • unbefriedigender Arbeitserfolg
  • pflichtwidriges Verhalten
  • Bedarfsmangel
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22
Q

Was wissen Sie über das Definitive Dienstverhältnis?

A
  • unkündbar
  • mittels Bescheid festzustellen

Voraussetzung:

  • Definitivstellungserfordernisse
  • Dienstzeit von 6 Jahren dann definitiv
  • schriftlicher Antrag
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23
Q

Wo sind die Definitivstellungserfordernisse geregelt?

A

Anlage 1 zum BDG 1979

24
Q

Welche Definitivstellungserfordernisse gibt es für den Justizwachdienst?

A

mindestens einjährige praktische Verwendung in der Verwendungsgruppe E2b

25
Q

Wird das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis mit der Ruhestandsversetzung beendet!

A

Nein, öffentlich- rechtliches Dienstverhältnis ist auf Lebenszeit.
Wird nur inhaltlich verändert.

26
Q

Unter welchen zeitlichen Voraussetzungen erfolgt der Übertritt in den Ruhestand?

A

Tritt mit Ablauf des Monats, in dem er sein 65. Lebensjahr vollendet in den Ruhestand.

27
Q

Wie lange ist ein Aufschub des Übertrittes in den Ruhestand möglich?

A

Aufschub immer nur für ein Kalenderjahr, kann jedoch wiederholt gewährt werden. Max. bis zum 70. Lebensjahr

28
Q

Was ist unter dauernder Dienstunfähigkeit zu verstehen?

A

Wenn er aufgrund seiner gesundheitlichen Verfassung seine dienstlichen Aufgaben nicht erfüllen kann und ihm kein mindestens gleichwertiger Arbeitsplatz zugewiesen werden kann.

29
Q

In wessen Zuständigkeit fällt die Beurteilung der dauernden Dienstunfähigkeit?

A

Die Dienstbehörde hat es zu entscheiden.

30
Q

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Wiederaufnahme in den Dienststand denkbar?

A
  • muss vor Vollendung seines 60. Lebensjahres Dienstfähigkeit erlangen
  • muss noch mindestens fünf Jahre seine dienstlichen Aufgaben versehen
31
Q

Wie kann ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis aufgelöst werden?

A

Kündigung mittels Bescheid

Entlassung als Disziplinarstrafe oder mangelnder Arbeitserfolg

rechtskräftige Verurteilung durch inländisches Gericht wegen Vorsatzdelikt gemäß §§92, 201 bis 217, 312 und 312a StGB

Amtsverlust gemäß §27 StGB Verurteilung wegen einer mit Vorsatz begangen strafbaren Handlungen

Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft

Dienstverhältnis zu einem Land als Mitglied eines Landesverwaltungsgerichtes

Tod

32
Q

Was wissen Sie über den Austritt aus dem Dienstverhältnis?

A
  • ohne Angabe von Gründen schriftlich
  • mit Ablauf des Monats wirksam den der Beamte bestimmt
  • frühestens mit Ablauf des Monats der Abgabe
  • Kann nicht verweigert werden
  • Wiederruf nur mit Zustimmung der Dienstbehörde
33
Q

Was wissen Sie über die Entlassung wegen mangelnden Arbeitserfolges?

A
  • zwei mal aufeinander folgend die Feststellung „Arbeitserfolg nicht aufgewiesen“
34
Q

Welche Verurteilungen führen unabhängig von der Strafhöhe zur Auflösung des Dienstverhältnisses?

A

rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzdelikts

§§ 92, 201 bis 217, 312 und 312a StGB

35
Q

Was versteht man unter Amtsverlust und unter welchen Voraussetzungen ist ein solcher Möglich?

A

Ist eine Rechtsfolge einer Verurteilung durch ein inländisches Gericht wegen einer mit Vorsatz begangenen strafbaren Handlung

  • verhängte Freiheitsstrafe bedingt oder nicht bedingt ein Jahr übersteigt
  • nicht bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe sechs Monate übersteigt
  • Verurteilung wegen Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses §212 StGB
36
Q

Welche Folgen zieht die Auflösung des Dienstverhältnisses nach sich?

A
  • Es erlöschen alle ergebenen Rechte und Befugnisse.

- Eventuelle Ersetzung der Ausbildungskosten

37
Q

Was wissen Sie grundsätzlich über die dienstliche Ausbildung?

A

Ziel ist es Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten zu vermitteln, zu erweitern und zu vertiefen.

38
Q

Welche Arten der dienstlichen Ausbildung kennen Sie?

A
  • Grundausbildung
  • Management-Training
  • sonstige dienstliche Weiterbildung
  • Mitarbeiterqualifizierung
39
Q

Welche Formen der dienstlichen Ausbildung gibt es?

A
  • Lehrgänge
  • Seminare
  • Schulungen
  • praktische Verwendung
  • Selbststudien
40
Q

Was sagen Ihnen die Begriffe „Grundausbildungsverordnung“ und „Prüfungsordnung“?

A

Grundausbildungsverordnung:
Oberste Dienstbehörde hat für ihren Zuständigkeitsbereich die Grundausbildung durch Verordnung zu regeln

Prüfungsordnung:
Ausgestaltung der Dienstprüfung im Hinblick auf Inhalt, Aufbau und Ablauf erfolgt durch Verordnung der obersten Dienstbehörde

41
Q

Was wissen Sie über die Grundausbildung, deren Ziele, Inhalte und Gestaltung?

A
  • dient der Vermittlung der Grund- und Übersichtskenntnisse
  • soll zur Erfüllung von Ernennungs- und Definitivstellungserfordernissen führen
  • Beamte ist von Dienstbehörde zur GA zuzuweisen
  • Teilnahme ist als Dienst anzusehen (Lehrgänge etc.)
  • Nachweis erfolgreiche Ablegung der Dienstprüfung
42
Q

Was wissen Sie über die Dienstprüfung?

A
  • Ablegung der Dienstprüfung nach GA

- Nähere Ausgestaltung wie Inhalt, Aufbau und Ablauf erfolgt durch obersten Dienstbehörde

43
Q

Was wissen Sie über die Anrechnung auf die Grundausbildung?

A

Anderweitige Ausbildungen, sonstige Qualifizierungsmaßnahmen, Berufserfahrungen und selbständige Arbeiten werden angerechnet, soweit sie gleichwertig sind und dies auf die Ziele zweckmäßig ist.

44
Q

Was versteht man dienstrechtlich unter dem Begriff Arbeitsplatz?

A

Es handelt sich um die Summe aller Aufgaben die in der dienstlichen Verrichtung vorgesehen sind.

45
Q

Wann ist eine Versetzung auf einem höherwertigen Arbeitsplatz zulässig?

A

Mit Zustimmung des Beamten und wenn er die Eignung hierfür aufweist, falls entsprechend eingestufte, für die Verwendung geeignete Beamte nicht zur Verfügung stehen.

46
Q

Was versteht man unter Nebentätigkeit?

A

Liegt vor wenn einem Beamten ohne unmittelbaren Zusammenhang mit seinen dienstlichen Aufgaben noch weitere Tätigkeiten für den Bund in einem anderen Wirkungsbereich übertragen werden.

47
Q

Unter welchen Voraussetzungen muss eine Nebentätigkeit genehmigt werden?

A

Genehmigung der obersten Dienstbehörde:

  • regelmäßige Wochendienstzeit herabgesetzt
  • Teilzeitbeschäftigung
  • Karenzurlaub zur Pflege eines behinderten Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen
48
Q

Was versteht man unter dem Begriff Versetzung?

A

Beamter wird einer anderen Dienststelle zur dauernden Dienstleistung zugewiesen

49
Q

Nennen Sie Beispiele die ein wichtiges dienstliches Interesse darstellen?

A

Bei wichtigen dienstlichen Interesse:

  • Änderung der Verwaltungsorganisation
  • Auflassung von Arbeitsplätzen
  • Besetzung eines freien Arbeitsplatzes, kein geeigneter Bewerber vorhanden
  • weist den zu erwartenden Arbeitserfolg nicht auf
  • Disziplinarstrafe rechtskräftig, Belassung des Beamten auf der Dienststelle nicht vertretbar
50
Q

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Versetzung auf Amts wegen zulässig?

A

Wenn ein wichtiges dienstliches Interesse daran besteht

51
Q

Welche Umstände sind bei einer Versetzung an einen anderen Dienstort zu berücksichtigen?

A

Persönlichen, familiären und sozialen Verhältnisse

52
Q

Welches Verfahren ist bei der Versetzung von Amts wegen einzuhalten?

A
  • schriftliche Verständigung unter Bekanntgabe der neuen Dienststelle und neuen Verwendung
  • Hinweis, dass er binnen 2 Wochen Einwendungen vorbringen kann
  • Verfügung der Versetzung mittels Bescheid
  • binnen 4 Wochen kann er gegen diesen Bescheid Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen, hat keine aufschiebende Wirkung
53
Q

Welche Formerfordernisse zieht eine Versetzung von Amts wegen wegen nach sich?

A
54
Q

Was ist eine Dienstzuteilung?

A

Aus dienstlichen Gründen vorübergehend einem Arbeitsplatz einer anderen Dienststelle zugewiesen.

55
Q

Was wissen Sie über die Zulässigkeit, die Dauer und die Erfordernisse einer Dienstzuteilung?

A
  • Darf ohne schriftliche Zustimmung höchstens für insgesamt 90 Tage in einem Kalenderjahr ausgesprochen werden.
  • ohne Zustimmung des Beamten nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig

Rücksicht nehmen auf:

  • bisherige Verwendung
  • Dienstalter
  • persönlichen, familiären und sozialen Verhältnisse