Dienstrecht 3 WH Flashcards

1
Q

Was sind die allgemeinen Dienstpflichten des Beamten?

A

Er muss seine dienstlichen Aufgaben unter Beachtung der geltenden Rechtsordnung treu, gewissenhaft, engagiert und unparteiisch aus eigenem besorgen.

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2
Q

Treffen einen Beamten auch außerdienstliche Verpflichtungen? Wenn ja, welche?

A

Er hat in seinem gesamten Verhalten darauf bedacht zu nehmen, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt.

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3
Q

Welche Grundsätze sind in der dienstlichen Begegnung zwischen Mitarbeitern bzw. Vorgesetzten einzuhalten?

A

Er muss sie mir Achtung begegnen und zu einer gut funktionierenden dienstlichen Zusammenarbeit beitragen. (§43a BDG)
Es herrscht ein Mobbingverbot.

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4
Q

Was versteht man in der öffentlichen Verwaltung Verwaltung unter „Unterstützungspflicht“ bzw „Informationspflicht“ gegenüber den Parteien?

A

Der Beamte hat Parteien, soweit es mit den Interessen des Dienstes und dem Gebot der Unparteilichkeit der Amtsführung vereinbar ist, im Rahmen seiner dienstlichen Aufgabe zu unterstützen und zu informieren. (§43 BDG)

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5
Q

Welche Dienstpflichten bestehen gegenüber dem Vorgesetzten?

A

Er hat seine Vorgesetzten zu unterstützen und ihre Weisungen zu befolgen (§44BDG)

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6
Q

Was versteht man unter dem Begriff Weisung?

A

Weisungsberechtigung der übergeordneten und die Weisungsverbindlichkeit für die untergeordneten.

Eine Weisung ist eine interne Norm

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7
Q

Was ist bei der Befolgung von Weisungen zu beachten?

A

Weisung muss abgelehnt werden wenn

  1. unzuständiger Organwalter erteilt hat
  2. gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßen würde
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8
Q

Was verstehen Sie unter dem Begriff „Remonstrationsverfahren“?

A

Beamte hält Weisung aus einem anderen Grund für rechtswidrig und es besteht keine Gefahr in Verzug so muss er vor Befolgung seinem Vorgesetzten seine Bedenken mitteilen.

Vorgesetzter muss Weisung schriftlich erteilen, wenn nicht gilt sie als zurückgezogen.

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9
Q

Was versteht man im Dienstrecht unter dem Begriff Vorgesetzter?

A

Vorgesetzter ist jener Organwalter, der mit der Dienst- und/ oder Fachaufsicht über einen Beamten betraut ist.

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10
Q

Erläutern Sie die Begriffe „Dienstaufsicht“ und „Fachaufsicht“.

A

Dienstaufsicht:
Sorge für die gesetzmäßige, zweckmäßige, wirtschaftliche und sparsame Besorgung der Geschäfte. Sachgerechte Verwendung der Bediensteten.

Fachaufsicht:
Wahrnehmung des Leitungs- und Weisungsrechtes gegenüber nachgeordneten.

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11
Q

Welche Dienstpflichten hat der Vorgesetzte?

A

Hat seine Mitarbeiter anzuleiten, zu fördern und ihre Verwendung so zu lenken, dass sie Ihren Fähigkeiten entspricht.

Er hat darauf zu achten das die dienstlichen Aufgaben gesetzmäßig und in zweckmäßiger, wirtschaftlicher und sparsamer Weise erfüllt werden.

Dienstzeit muss eingehalten werden und eventuell aufgetretene Fehler und Missstände abgestellt werden.

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12
Q

Welche Dienstpflichten hat der Leiter der Dienststelle?

A

Hat for ein geordnetes Zusammenwirken zu sorgen.
Hat eine Anzeige zu veranlassen wenn begründeter Verdacht einer von Amts wegen zu verfolgenden gerichtlich strafbaren Handlung bekannt ist.

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13
Q

Was wissen Sie über das Mitarbeitergespräch?

A

Der Fachaufsicht betraute Vorgesetzte hat einmal jährlich ein Mitarbeitergespräch zu führen.
Darin werden Arbeitsziele sowie Aufgabenstellung für Folgejahr erörtert.
Schriftliche Vereinbarung ob zu erfüllenden Aufgaben getroffen wurden.

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14
Q

Was wissen Sie über die „Teammitarbeitsbesprechung“?

A

Nach den einzelnen Gesprächen ist mit allen Mitgliedern einer Organisationseinheit eine Teammitarbeitsbesprechung durchzuführen.

Erhaltung oder Verbesserung der Leistung der Organisationseinheit.

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15
Q

Welche Angelegenheiten unterliegen der Amtsverschwiegenheit?

A

Es unterliegen alle ihm ausschließlich aus seiner amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen.

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16
Q

Wie lange ist der Beamte zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet?

A

Die Pflicht zum schweigen besteht gleichermaßen für den Beamten des Ruhestandes und schließlich auch noch nach Beendigung des Dienstverhältnisses.

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17
Q

Wen gegenüber besteht keine Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit?

A
  • Vorgesetzter
  • zuständiger Bundesminister
  • in Amts- und Organhaftungsfällen das Gericht
  • Volksanwaltschaft
  • Rechnungshof
  • Amtshilfe
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18
Q

Was hat ein Beamter bei Aussagen vor Gericht oder vor einer Verwaltungsbehörde zu beachten?

A

Ladung der Dienstbehörde zu melden - diese Entscheidet über die Entbindung der Amtsverschwiegenheit

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19
Q

Was wissen Sie über die Befangenheit eines Beamten?

A

Der Beamte hat sich der Ausübung seines Amtes zu enthalten und Vertretung zu veranlassen wenn volle Unbefangenheit in Zweifel steht.

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20
Q

Was versteht man unter Dienstzeit?

A

Dienstzeit ist die Zeit der im Dienstplan vorgegebenen Dienststunden, einer Dienststellenbereitschaft, eines Journaldienstes und der Mehrdienstleistung.

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21
Q

Was versteht man unter den Begriffen Dienstplan und Normaldienstplan?

A

Dienstplan:
Die Zeiten an denen der Beamte seinen Dienst zu verrichten hat, werden hier festgelegt.

Normaldienstplan:
Dienstplan unter Berücksichtigung von dienstlichen Erfordernissen und berechtigten Interessen der Beamten.

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22
Q

Welche Regelungen sieht das BDG 1979 im Hinblick auf die Wochendienstzeit und Tagesdienstzeit vor?

A

Regelmäßige Wochendienstzeit beträgt 40Std
Tagesdienstzeit darf grundsätzlich 13 Std nicht überschreiten

23
Q

Welche Dienstzeitmodelle kennt das BDG 1979?

A
  1. gleitende Dienstzeit
  2. Verlängerter Dienstplan
  3. Schicht- oder Wechseldienst
24
Q

Erläutern Sie die Begriffe Schicht- und Wechseldienst.

A

Schichtdienst:
Liegt vor wenn an einer Arbeitsstätte der Dienstbetrieb über die Zeit des Normaldienstplanes aufrecht erhalten werden muss

Wechseldienst:
Bei wesentlichen zeitmäßigen Überschneidungen liegt Wechseldienst vor.

25
Q

Welche Regelungen sieht das BDG 1979 im Hinblick auf Ruhezeiten und Ruhepausen vor?

A

Gesamtpaket des Tagdienstes mehr als 6Std - halbe Stunde Pause

Nach Beendigung der Tagesdienstzeit ist eine ununterbrochene Ruhezeit von 11Std zu gewähren.

Beamten ist eine ununterbrochene wöchentliche Ruhezeit von mindestens 35Std zu gewähren.

26
Q

Was versteht man unter Nachtarbeit und wie ist diese im BDG 1979 geregelt?

A

Nachtarbeit ist wenn der Beamte regelmäßig von 22:00-06:00 mindestens 3 Stunden seine dienstliche Tätigkeit erledigen muss.

27
Q

Welche Ausnahmebestimmungen sind Ihnen im Hinblick auf das Dienstzeitmodell für den Justizwachdienst bekannt?

A
  • Höchstgrenze der Dienstzeit
  • Ruhepausen
  • tägliche Ruhezeiten
  • Wochenruhezeit
  • Nachtdienst
28
Q

Wie Grenzen sich die Begriffe Mehrdienstleistung und Überstunde voneinander ab?

A

Mehrdienstleistungen
Im selben Kalendervierteljahr 1:1 in Freizeit auszugleichen

Überstunden
Sind finanziell abzugelten

  • 1:1.5 in Freizeit
  • Besoldungsrechtlichen Vorschriften „Geld“
  • 1:1 in Freizeit und „Geld“
29
Q

Erläutern sie die Begriffe Bereitschaft und Journaldienst.

A

Sich in der Dienststelle oder an einem bestimmten anderen Ort aufzuhalten und bei Bedarf oder auf Anordnung seine dienstliche Tätigkeit aufzunehmen.

30
Q

Erläutern Sie den Begriff „Herabsetzung der Wochendienstzeit“ und unter welchen Voraussetzungen kann/muss eine solche genehmigt werden?

A

Das BDG geht von einer regelmäßigen Wochendienstzeit von 40Std aus. Diese kann bis auf die Hälfte herabgesetzt werden. Herabsetzung muss ein ganzzahliges Stundenmaß ausmachen und kann nur für die Dauer eines Jahres oder eines Vielfachen eines Jahres erfolgen. Ab 10 Jahre ist diese dauernd wirksam.

31
Q

Worauf ist bei einer „Herabsetzung der Wochendienstzeit“ jedenfalls Bedacht zu nehmen?

A

Es sind auf die persönlichen Verhältnisse Rücksicht zu nehmen sowie nicht wichtige dienstliche Interessen entgegenstehen.

32
Q

Welche Verpflichtungen treffen einen Beamten, der vom Dienst abwesend ist, ohne von der Dienstleistung enthoben oder befreit zu sein?

A

Er hat den Grund der Abwesenheit unverzüglich seinem Vorgesetzten zu melden und seine Abwesenheit zu rechtfertigen.

33
Q

Welche Regelungen kennt das BDG 1978 im Hinblick auf die „Ärztliche Untersuchung“ von Beamten?

A

Wenn berechtigte Zweifel and der Erfüllung der dienstlichen Aufgaben erforderlichen gesundheitlichen Eignung bestehen, hat er sich auf Anordnung einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen.

Aufträge spätestens 3 Monate nach Beginn der Abwesenheit und sodann in Abständen von längstens 3 Monaten zu erteilen.

34
Q

Welche Meldepflichten haben Beamte einzuhalten?

A
  • begründeter Verdacht auf einer von Amts wegen zu verfolgenden gerichtlich strafbaren Handlung
  • Dienstverhinderung
  • Namensänderung
  • Standesveränderung
  • Veränderung der Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit, jede Veränderung hinsichtlich seines unbeschränkten Zugangs zum österreichischen Arbeitsmarkt
  • Änderung des Wohnsitzes
  • Verlust einer erforderlichen behördlichen Berechtigung, Befähigung, Dienstkleidung, Dienstabzeichen, Dienstausweises
  • Besitz eines Bescheides nach Behinderteneinstellungsgesetz
35
Q

Welche Regelung sieht das BDG 1979 bei Meldungen von Korruptionshinweisen vor?

A

Bei begründeten Verdacht strafbare Handlung meldet, darf nicht benachteiligt werden.

36
Q

Was versteht man in dienstlicher Hinsicht unter dem Begriff „Einhaltung des Dienstweges“?

A

Jene Anbringen, die sich auf sein Dienstverhältnis oder auf seine dienstlichen Aufgaben beziehen sind bei seinem unmittelbaren Dienstvorgesetzten einzubringen.

37
Q

Wann muss der Dienstweg nicht eingehalten werden?

A

Gefahr im Verzug
Einhaltung des Dienstweges nicht zumutbar

38
Q

Was versteht man unter dem Begriff Nebenbeschäftigung?

A

Jene Beschäftigung, die der Beamte außerhalb seines Dienstverhältnisses und einer Nebentätigkeit ausübt.

39
Q

Worin liegt der Unterschied zwischen Nebenbeschäftigung und Nebentätigkeit?

A
40
Q

Unter welchen Voraussetzungen setzt eine Nebenbeschäftigung eine Meldung bzw. Genehmigung voraus?

A

Jede erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung und jede Änderung ist zu melden. Ist erwerbsmäßig wenn sie die Schaffung von nennenswerten Einkünften in Geld bezweckt.

41
Q

Welche Regelung trifft das BDG 1979 in Bezug auf die Annahme von Geschenken?

A

Dem Beamten ist untersagt, im Hinblick auf seine amtliche Stellung für sich oder dritte ein Geschenk, einen anderen Vermögensvorteil zu fordern, anzunehmen oder versprechen zu lassen.

Orts- oder Landesübliche Aufmerksamkeiten von geringem Wert fallen nicht darunter.

42
Q

Wie hat sich der Beamte nach Annahme eines Ehrengeschenkes zu verhalten?

A

Darf Ehrengeschenke entgegennehmen. Hat die Dienstbehörde umgehend in Kenntnis zu setzen, die das Ehrengeschenk als Bundesvermögen zu erfassen hat. Sind zu veräußern. Erlös ist dann für Wohlfahrtszwecke zugunsten Bediensteten oder karitativer Zwecke zu verwenden.

Geringfügige oder lediglich symbolischen Wert können zur persönlichen Nutzung überlassen werden.

43
Q

Welche Regelungen sieht das BDG 1978 im Zusammenhang mit Dienstkleidung, Dienstabzeichen, Dienstausweisen und Sachbehelfen vor?

A

Beamter ist verpflichtet während seines Dienstes eine Dienstkleidung zu tragen oder sich mit einem Dienstausweis auszuweisen.

Es ist sorgsam damit umzugehen.

44
Q

Benennen Sie die wichtigsten Rechte eines Beamten.

A
  • Bezüge und Ruhebezüge
  • Amtstitel und Verwendungsbezeichnungen
  • Erholungsurlaub
  • Sonderurlaub
45
Q

Wo findet man Regelungen über die Bezüge und Ruhebezüge eines Beamten?

A

§62 BDG
Gehaltsgesetz 1956
Pensionsgesetz 1965

46
Q

Was wissen Sie über Amtstitel und Verwendungsbezeichnungen?

A

Ist zur Führung eines Amtstitels berechtigt. Ist für den Beamten eine Verwendungsbezeichnung vorgesehen so kann er diese Anstelle seines Amtstitels führen.

Im Ruhestand - i.R.

47
Q

Welche Regel sieht das BDG 1979 hinsichtlich des Anspruches auf Erholungsurlaub vor?

A

Jedes Kalenderjahr 200Std Urlaub. Urlaubsmaß erhöht sich ab dem Kalenderjahr in dem der 43. Geburtstag vor dem 1. Juli liegt, 240Std.

Invalide haben einen erhöhten Urlaubsanspruch.

48
Q

Wie wirkt sich eine Änderung des Beschäftigungsausmaßes auf das Urlaubsmaß aus?

A
49
Q

Was ist beim Verbrauch des Erholungsurlaubes zu beachten?

A
50
Q

Unter welchen Voraussetzungen tritt der Verfall des Erholungsurlaubes ein?

A

Wenn er nicht bis zum 31. Dezember des dem Urlaubsjahr folgenden Kalenderjahres verbraucht.

51
Q

Ist ein Vorgriff auf künftige Erholungsansprüche möglich?

A

Kann bei Vorliegen von besonderes berücksichtigungswürdigen Gründen auf Antrag den ganzen oder einen Teil seines Erholungsurlaubes gestattet werden.

52
Q

Was ist zu beachten wenn ein Beamter während eines Erholungsurlaubes erkrankt?

A

Wenn dies nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, so ist wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert , so viele Stunden nicht anzurechnen wie der der Beamte während der Tage seiner Erkrankung nach dem Dienstplan Dienst gehabt hätte.

53
Q

Unter welchen Voraussetzungen kann einem Beamten ein Sonderurlaub gewährt werden und wer entscheidet darüber?

A

Auf sein Ansuchen wegen
- wichtige persönlichen oder familiären Gründen
- sontiger besonderer Anlass

Bis höchstens drei Arbeitstage Leiter der Dienststelle
Mehr als drei Tage Dienstbehörde