SONSTIGE RST Flashcards
Rückstellungen
- Ist eine Schuld,
- die bezüglich ihrer FÄLLIGKEIT ODER HÖHE nach ungewiss ist
Verbindlichkeiten
(“Accruals”)
Im vgl. zu Rückstellungen haben Verbindlichkeiten ein wesentlich höheren Grad der Sicherheit hinsichtlich HÖHE UND FÄLLIGKEIT
Eventualverbindlichkeiten
Bilanzierung Ja oder Nein?
- W’keit <50%
- oder der Erfüllungsbetrag lässt sich nicht mit hinreichender Zuverlässigkeit schätzen
Bilanzierung:
- Nur in den Notes
- Ausnahme: Buisness Combinations
- Im Jahr des Unternehmenszsmschlusses wird bilanziert
- Im folge Jahr wird die Eventualverbindlichkeit (wenn weiterhin <50%) über die GuV wieder ausgebucht
Prüfschema Accruals/Provisions
- Konkretisierte Verpflichtung ggü Dritten
- Mindesw’keit
- Schätzbarkeit
- Vergangenheitsereignis
- Abfluss der Ressourcen dem Grunde under Höhe nach sicher
Erste Prüfkriterium
- Konkretisierte Verpflichtung gegenüber Dritten
* Anzusetzen sind RECHTLICHE ODER FAKTISCHE AUßENVERPFLICHTUNGEN
Anmerkung: Faktische Außenverpflichtung
- Ausreichend, wenn ein Mitteilung gerechtfertige Erwartungen bei einer anderen Persion hervorruft
Zweites Prüfkriterium
- Mindestwahrscheinlichkeit
- Wahrscheinliche Abgang von Resourcen >50%
- bezogen auf die Inanspruchnahme
- MORE LIKELY THEN NOT
- (andernfalls Eventualverbindlichkeit)
Dritte Prüfkriterium
- Schätzbarkeit
- Verlässlich Schätzbar
- (andernfalls Eventualverbindlichkeit)
- Anmerkung: SELTENS NICHT SCHÄTZBAR
Vierte Prüfkriterium
- Vergangenheitsereignis
- Verpflichtung muss unabhängig von der künftigen Geschäftstätigkeit sein
- UNENTZIEHBARKEIT muss gewährleistet sein
Fünftes Prüfkriterium
- Abfluss von Ressourcen dem Grund und der Höhe nach sicher
- Höhe oder Fälligkeit sicher ?
- n_ahe zu oder gleich 100%_ Accrual (Verbindlichkeit)
- sonst Provision (Rückstellungen)
Bewertung von Rückstellungen nach HGB
“Nach Verfnünftiger Kaufmännischer Beurteilung zu bewerten”
Vorsichtsprinzip
-> höchst mögliche Wert
Bewertung nach IFRS
- Bestmögliche Schätzung der zukünftigen Ausgaben am BST
- Risiken und Unsicherheiten berücksichtigen
- KEINE Überbewertung
-
EINZELVERPFLICHTUNGEN (Bsp Schaden an einer einzelnen Anlage
- DAS WAHRSCHEINLICHSTE ERGEBNIS IST ZU WÄHLEN
-
MULTIPLEVERPFLICHTUNGEN (Bsp. Gewährleistungsrst)
- Erwartungswertmethode
Abzinsen von Rückstellungen
Kriterien
Zwingend wenn :
- langfristig > 1 Jahr
- UND wesentlich
Aufwandsrückstellungen
- Rst für im GJ unterlassene Aufwendungen die im folgenden GJ innerhalb von 3 Monaten nachgeholt werden und Unterlassene Abraumbeseitigung
-
Kein Ansatz nach IFRS:
- keine faktische AUßENVERPFLICHTUNG
- kein VERGANGENHEITSEREIGNIS
- die Unentziehbarkeit ist nicht gegeben
Restrukturierungsrückstellungen
FAKTISCHE VERPFLICHTUNG:
- Ein formaler Restrukturierungsplan exisitert
- UND bei den Betroffenen wurden gerechtfertigte Erwartungen auf Plandurchführung geweckt
- Lediglich ein Managmentbeschluss reicht zum Ansatz NICHT aus
- Betriebsrat und Mitarbarbeiter sind Informiert
VERGANGENHEITSEREIGNIS:
- muss vor BST kommuniziert sein
- Unentziehbarkeit muss gegeben sein, da entweder mit der Umsetzung des Plans begonnen wurde oder wesentliche Bestandteile den Betroffenen ggü kommuniziert wurde
Urlaubsverpflichtungen
- Passivierungspflicht:
- IFRS = Accrual
- HGB = Rst
- Bewertung: BRUTTOarbeitsentgelt inkl.
- AG-Anteil an Sozialversicherung
- lohnabhängige Nebenkosten
- Jährliche Sondervergütungen (Tantieme, Boni, und Vermögenswirksame Leistungen)