LEASING Flashcards

1
Q

Prüfschema: Identifizierung von Leasingverhältnissen

A
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2
Q

Ausnahmeregelgungen:

Small-Ticket-Leasingverhältnisse

A

Wahlrecht für die Bilanzierung, wenn

  • VW NICHT WESENTLICH
  • =< 5.000€
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3
Q

Ausnahmeregelung:

Kurzfristige Leasingverhältnisse

A

Wahlrecht für die Bilanzierung gilt NUR FÜR LEASINGNEHMER:

  • Wahlrecht muss konsistent ausgeübt werden
  • =< 12 Monate inklusiver aller hinreichend sicheren Verlängerungsoptionen
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4
Q

Trennung von Leasing- & Nichtleasingkomponenten

A
  • sind zu TRENNEN
  • Ausnahmeregelung für Leasingnehmer:
    • Wahlrecht zur zsmfassung beider Komponente
    • Verwaltungsaktivitäten des Leasinggebers sind KEINE gesonderten Komponente
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5
Q

Trennung von Leasingkomponenten

(inkl. dazugehöriges “Prüfschema”)

A

Bsp. Haus und Parkplätze

  • Falls Leasingverhältnis mehrere VW enthalten müssen diese separat bilanziert werden wenn:
    • aus einzelnen VW separat Nutzen gezogen wird
    • UND einzelne VW NICHT voneinander abhängig sind
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6
Q

Laufzeit des Leasingverhältnisses

A

Unkündbare Laufzeit

+ optionale Zeiträume (Müssen HINREICHEND SICHER SEIN)

= Laufzeit des Leasingverhältnisses

Bsp. für Hinreichend Sicher

  • Mietereinbauten
  • Strafzahlungen bei Kündigungen
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7
Q

Leasingzahlung Komponente

A

+ Fixe Leasingzahlungen

+ Kaufoptionen (falls hinreichend sicher)

+ Restwertgaratnien (NUR LN)

+ Vertragsstrafen bei Inanspruchnahme der Kündigung

+ Variable Leasingzahlung

  • an Index/Zinssatz gebunden
  • Umsatzbeteiligungen
  • Bestimmte Leistungsmenge (gefahrene KM etc.)
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8
Q

Restwertgarantien

  1. Leasinggeber
  2. Leasingnehmer
A
  1. LG:
    * Leasinggeber berücksichtigt Restwertgarantien des Leasingnehmers nur dann, wenn es “de fact” fixe Zahlungen sind
  2. LN:
    * VW hält einen vereinbarten Wert bei Rückgabe ein, anderfalls Zahlung
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9
Q

Abzinsungsatz

A
  • Regel: Dem Leasingverhältnis zugrundelegneder Zinssatz (IRR)
  • Falls nicht verfügbar, denn Grenzfremdkaptialzinssatz (Nur Leasingnehmer)
  • Anmerkung: Immer den Zinssatz des Leasinggebers vorziehen)
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10
Q

Anfänglich Direkte Kosten

LEASINGNEHMER

A
  • sind zusätzliche Kosten, die nicht angefallen wären, wenn kein Leasingvertrag durchgeführt worden wäre (z.B. Provisionen)
  • Leasinggeber müssen ADK einbeziehen

Buchungssatz in t=1:

Nutzungsrecht XXX an Kasse XXXX

XXX = Höher der ADK

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11
Q

Anfänglich Direkte Kosten

Leasinggeber

A
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12
Q

Klassifizierung von Leasingverhältnissen

LEASINGGEBER

A

FINANZIERUNGS-LEASINGVERHÄLTNISS:

  • Alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken & Chancen werden auf den LEASISINGNEHMER übertragen

OPERATING-LEASINGVERHÄLTNISS:

  • alle anderen LV
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13
Q

Klassifizierung von Leasingverhältnissen Prüfschema

LEASINGGEBER

A
  1. Ownership Kriterium
  2. Bargain Purchase Option
  3. Economic Life Kriterium
  4. Recovery Amount / Barwerttest
  5. Spezialleassing
  6. Günstige Mietoption
  7. Verlustrisiko
  8. Restwertrisiko
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14
Q

Klassifzierung von LV beim Leasinggeber

Sonderfall: Grundstücke

A
  • Klassifikation als Operating Lease, wenn kein automatischer Eigentumsübergang und keine günstige Kaufoptin bestehen

Anmerkung: Grundstücke haben keine Nutzungdsauer

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15
Q

Bilanzierung: Leasinggeber

  1. Finanzierungsleasing
A
  1. Ausbuchung des Leasinggegenstandes
  2. Einbuchung einer Leasingforderung
  • in Höhe der NETTOinvestition
  • und des Verkaufsgewinn (sofern vorhanden)
  1. Erfassung von
  • Zinserträgen auf die Nettoinvestition
  • Reduzierung der Nettoinvestition um die erhaltene Leasingzahlungen (abzgl. Zinserträge)
  1. Erfassung von Erträgen aus variabelen Leasingzahlungen, die nicht in der Nettoinvestiton enthalten sind
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16
Q

Bilanzierung: Leasinggeber

Operating-Leasingverhältnis

A
  • Das Leasingobjekt verbleibt in der Bilanz des Leasinggebers!!!
  • Im Zeitablauf (außer)planmäßige Abschreibugen nach der WIRTSCHAFTLICHEN ND
  • Erfassung der Leasingerträge im Periodenergebnis linear über Laufzeit des LV
    • ​AUSNAHME: andere planmäßige Verteilung entspricht eher den zeitlichen Verlauf in dem sich aus dem Leasinggegenstand erzielte Nutzen verringert
  • Abschlusskosten des Leasingverhältnis sind dem Leasingobjekt zuzuweisen und über die Vertragslaufzeit abzuschreiben
17
Q

Bilanzierung: Leasigneher

Nutzungsrechtmodel !!!

  1. Erstmaliger Ansatz und Bewertung
  2. Folgebewertung der Aktiva
  3. Folgebewertung des Passiva
  4. GuV
A
  1. Erstmaliger Ansatz & Bewertung:
  • Ansatz eines Nutzungsrecht am Leasinggegenstand (ADK werden hinzugerechnet)
  • und einer Leasingverbindlichkeit
  1. Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit:
  • Fortgeführten AK
  • Tilungsanteil=Leasingzahlung - Tilungsaufwand
  1. Folgebewertung der Nutzungsrechts:
    * Lineare Abschreibung über die Laufzeit ODER die erwartete wirtschaftliche ND => kürzere Zeitraum
  2. GuV:
    * Getrennte Erfassung von Zins- & Abschreibungsaufwand
18
Q

Formel Nutzungsrecht

VORSCHÜSSIG

A
19
Q

Nenne die Buchungen des Leasingnehmer für

Ansatz und Folgebewertung

A

Ansatz:

Nutzungsrecht XXX an Leasingverbindlichkeit XXX

XXX = Nettoinvestition

Folgebewertung:

1. Nutzungsrecht:

Abschreibung XXX an Nutzungsrecht XXX

-> lineare Abschreibung

2. Leasingverbindlichkeit:

Leasingverbindlichkeit XXX

Zinsaufwand YYY

an Kasse ZZZ

  • XXX = (Leasingzahlung - Lverbindlichkeit*Zins)

= YYY-ZZZ

  • YYY = (Leasingverbindlichkeit * Zins)
  • ZZZ = (Leasingzahlung)
20
Q

Nenne die Buchungen des Leasinggebers bei einem Finance Leasing:

Ansatz und Folgebewertung

A

1. Ansatz: (Ausbuchung des VW)

Leasingforderung

an Anlagevermögen

Veräußerungsgewinn

2. Folgebewertung:

Kasse ZZZ

an Leasingforderung XXX

Zinsertrag YYY

  • ZZZ = Leasingrate
  • XXX= Leasingrate-Zinsertrag
  • YYY= Leasingforderungt-1 * Zins
21
Q

Opearting Lease

Abschreibung des Leasinggegenstandes

über die Laufzeit oder Wirtschaftliche ND

A

Wirtschaftliche Nutzungsdauer !!!

22
Q

Operating Lease

Erfassung der Leasingerträge

A
  • Linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses
  • ​AUSNAHME: andere planmäßige Verteilung entspricht eher den zeitlichen Verlauf in dem sich aus dem Leasinggegenstand erzielte Nutzen verringert
23
Q

Neubeurteilung der Laufzeit der LV

  • LN
  • LG
A
  1. Leasingnehmer:
    * Bei Eintritt bedeutender Ereignisse oder wesentlicher Änderungen der Umstände, die im Einflussbereich des LN liegen
  2. LG:
    * Keine Verpflichtung zur Neubeurteilung