Sicherheiten Flashcards
Warum ist es notwendig das Risiko durch Hereinnahme “banküblicher” Sicherheiten zu verringern.
Es ist häufig nicht möglich, die zukünftige Entwicklung und das Bestehen eines Kreditrisikos eindeutig zu beurteilen.
Besonders zu beachten ist, dass bankmäßige Sicherheiten folgende Voraussetzungen aufweisen:
- Vertrag (= Titel), der gegen jedermann durchsetzbar sein muss,
- Erwerbsart (= Modus), die während der gesamten Laufzeit vorhanden sein muss,
- rasche Realisierung, d.h. jederzeit freie Verwertung,
- ausreichend, d.h. Zinsen und Spesen müssen Deckung finden,
- nachhaltiger Verkehrswert während der gesamten Kreditlaufzeit,
- ausreichende Versicherung während der gesamten Kreditlaufzeit,
- geringe Kosten, jedoch Sicherheit hat Vorrang.
Was wird benötigt um Eigentum zu erwerben?
Um Eigentum zu erwerben, wird ein Titel und ein Modus benötigt (österreichische Rechtssprechung).
Was ist der Titel?
Der Titel ist der Rechtsgrund, der zum Erwerb einer Sache führt. Der Kaufvertrag ist somit z.B. eine unabdingbare Voraussetzung für den Eigentumserwerb.
Was ist der Modus?
Der Modus ist die Art und Weise, wie eine Sache erworben wird. Dies ist bei beweglichen Sachen die Übergabe und bei unbeweglichen Sachen, wie Liegenschaften z.B. die Eintragung im Grundbuch.
Folgende Sicherheiten, die im Weiteren näher betrachtet werden, können im Bereich „Verbraucherkre-dit“ mit den Kunden vereinbart werden:
• Bürgschaft
• Pfandrecht
Verpfändung von Gehalts-, Lohn- und Pensionsbezügen
Verpfändung von Spareinlagen
Verpfändung von Wertpapieren ( Depot)
Verpfändung und Vinkulierung von Versicherungsverträgen
Pfandrechte an Liegenschaften
• Übertragung des vorbehaltenen Eigentums samt Abtretung der Kaufpreisrestforderung
Definition Bürgschaft
Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag zwischen Gläubiger (Kreditgeber) und Bürgen, in dem sich der Bürge verpflichtet, an den Gläubiger zu leisten, wenn der Schuldner (Kreditnehmer) seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Kurz gesagt, eine weitere Person erklärt sich bereit, den Kredit zu tilgen, falls der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage dazu sein sollte.
Vor was schützt die Bürgschaft?
Haftet nur ein Kreditnehmer für einen gewährten Kredit, so ist die Rückzahlungsfähigkeit des Kredites allein von der finanziellen Situation dieses Kunden abhängig. Durch die Hereinnahme einer Bürgschaft kann das Ausfallrisiko für den Kreditgeber verringert werden.
Darüber hinaus schützt die Bürgschaft den Kreditgeber noch vor Vermögensverschiebungen innerhalb des Familienkreises des Kreditnehmers. Damit wird verhindert, dass ein Kunde, der nicht mehr in der Lage ist den Kredit zurückzuzahlen, sein Haus an seine Frau verschenkt und die Volksbank darauf nicht mehr zurückgreifen kann.
Was prüft der Kreditgeber bei einem Bürgen?
Für den Kreditgeber ist es wichtig, sich über die Kreditwürdigkeit und Kreditfähigkeit des Bürgen genauso zu informieren, wie über den Kreditnehmer selbst. Der Kreditgeber holt eine Selbstauskunft ein, prüft die Einkommens- und Vermögensverhältnisse, ermittelt den pfändbaren Betrag und nimmt eine Anfrage bei der Konsumenten-Kredit-Evidenz des Kreditschutzverbands (KSV) und Einsicht in die Warnliste vor. Kommt die Bürgschaft tatsächlich zustande, so wird die Bürgschaftsverpflichtung auch dem KSV gemeldet.
Wie ist die Bürgschaftserklärung zu verfassen?
Wann kommt sie rechtskräftig zustande?
Die Bürgschaftserklärung ist immer schriftlich zu verfassen, da es sich um ein für den Bürgen möglicherweise riskantes Geschäft handelt. Sie kommt daher erst mit der Unterfertigung des Bürgschaftsvertrages durch die Vertragsparteien (Bürge und Volksbank) rechtskräftig zustande.
Wann ist die Übernahme einer Bürgschaft möglich?
Die Übernahme einer Bürgschaft ist nur dann möglich, wenn der Bürge voll geschäftsfähig ist. Sollten minderjährige Personen eine Bürgschaftsverpflichtung übernehmen wollen, so ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters unbedingt notwendig. Entmündigte Personen benötigen dazu die Zustimmung des Pflegschaftsgerichtes. Ob diese Bürgschaften jedoch werthaltig und sinnvoll sind, wird hier sehr in Frage gestellt und sollte sorgfältig hinterfragt werden.
Definiere das Akzessorietätsprinzip bei der Bürgschaft.
Da die Bürgschaft bloß als Sicherheit gedacht ist, ist ihr Bestehen von der Existenz einer Hauptschuld abhängig (Akzessorietätsprinzip). Das bedeutet, dass die Bürgschaft nur solange besteht, solange auch der Kredit besteht. Ist die Hauptschuld nicht gültig entstanden oder erlischt sie, so ist auch die Bürgschaft unwirksam geworden.
Aus dem Akzessorietätsprinzip ergibt sich…
… dass sich der Bürge nicht für mehr verpflichten kann, als der Hauptschuldner leisten muss. Der Bürge kann sich allerdings für weniger verpflichten, als der Hauptschuldner leisten muss (z.B. Teilbürgschaft).
… dass dem Bürgen dieselben Einwendungen gegen den Kreditgeber zustehen wie dem Schuldner selbst (z.B. Gewährleistungseinrede).
… dass eine Bürgschaft nur gleichzeitig mit der Hauptschuld oder später entstehen kann, nie aber vor der Hauptschuld.
Subsidiaritätsprinzip
Es sei hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt, dass die einfache Bürgschaft im Kreditgeschäft nicht vorkommt und daher in weiterer Folge auch nicht mehr behandelt wird. Der einfache (gemeine) Bürge1 kann erst dann in Anspruch genommen werden, wenn der Kreditgeber (Gläubiger) den Hauptschuldner gemahnt hat und dieser seinen Verpflichtungen trotzdem nicht in angemessener Frist nachkommt. Die Bürgschaftsschuld ist somit subsidiär.
Solidaritätsprinzip
Ganz anders ist es, wenn sich jemand nicht als einfacher Bürge, sondern als Bürge und Zahler2 oder als Wechselbürge (nach Wechselgesetz) verpflichtet.
In diesen beiden Fällen haftet der Bürge nämlich nicht subsidiär, sondern unmittelbar und solidarisch. Er hat jedoch gem. ABGB3 einen besonderen Rückgriffsanspruch gegenüber dem Hauptschuldner. Wenn der Bürge die Verpflichtung des Hauptschuldners erfüllt, kann der Bürge vom Hauptschuldner die Begleichung der Schuld verlangen.
Umfang der Bürgschaft
Der Umfang der Bürgschaft richtet sich in erster Linie nach den im Bürgschaftsvertrag getroffenen Vereinbarungen. Einerseits kann die Übernahme der Bürgschaft auch nur für einen bestimmten Kredit erfolgen und zusätzlich eine betragliche Einschränkung der Bürgenhaftung vereinbart werden, andererseits kann die Bürgschaft auch prozentuell auf einen bestimmten Kreditbetrag eingeschränkt werden.
Die früher mögliche Höchstbetragsbürgschaft wurde im Hinblick auf aktuelle Anforderungen des Konsumentenschutzes und mangels Praxisrelevanz gestrichen.
Bürge- und Zahlerhaftung
Wer sich als Bürge und Zahler4 verpflichtet hat, haftet für die gesamte Schuld (genauso wie ein Mitschuldner).
Der Kreditgeber kann wählen, ob er zuerst den Hauptschuldner oder zuerst den Bürgen oder beide gleichzeitig in Anspruch nimmt. Diese Bürgschaftsart stellt daher eine Ausnahme vom Subsidiaritätsprinzip dar.
Ausfallbürgschaft
Bei der Ausfallbürgschaft5 haftet der Bürge nur für den Ausfall, der nach fruchtloser Exekution, nach einem Insolvenzverfahren oder bei Unauffindbarkeit des Hauptschuldners verbleibt. Dies bedeutet, dass die Ausfallbürgschaft subsidiär ist.
Wechselbürgschaft
Die Wechselbürgschaft (nach Wechselgesetz) kommt durch die Unterschriften am Blankorektawechsel durch den Kreditnehmer als Akzeptant und den Bürgen zustande. Die Unterschrift des Bürgen enthält den Vermerk „Als Bürge für den Akzeptanten“. Die Wechselbürgschaft ist ebenso wie die Bürgeund Zahlerhaftung eine Solidarbürgschaft.
Die Wechselbürgschaft ist nicht gebührenpflichtig. Dies bedeutet, dass zu nicht beurkundeten Ausleihungen (z.B. Kontoüberziehungen, Disporahmen) gebührenfrei nur Wechselbürgschaften vereinbart werden können, da sie kein Bestandteil des Gebührengesetzes sind. Alle anderen Bürgschaften lösen nach Gebührengesetz zu nicht beurkundeten Ausleihungen die Gebührenpflicht nach Gebührengesetz aus.
Welche Bürgschaften sind gebührenpflichtig?
Die Bürgschaft als Bürge- und Zahler (§ 1357 ABGB) zu einer nicht vergebührten Ausleihung ist laut Gebührengesetz gebührenpflichtig, eine Wechselbürgschaft dagegen nicht.
Wann ist ein Wechsel gebührenpflichtig?
Erst wenn der Wechsel von der Bank ausgefüllt wird, um ihn bei Gericht einzureichen, ist er als Wechsel gebührenpflichtig. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass im Verwertungsfall ein Wechselklageverfahren rascher als ein normales Klagsverfahren abgewickelt wird.
Wechseldatierungserklärung
Zu jedem Blankowechsel
ist eine schriftliche Ausfüllermächtigung, die vom Akzeptanten bzw. vom Wechselbürgen zu unterschreiben ist, hereinzunehmen.
Diese Erklärung (Wechseldatierungserklärung) wird entweder auf einem gesonderten Formular abgegeben oder sie erfolgt durch Mitunterfertigung des Kreditvertrages, welcher die Wechseldatierungserklärung bereits enthält.
Durch die Wechseldatierungserklärung ermächtigt der Kreditnehmer und die mitgefertigten Wechselbürgen den Kreditgeber, die ihm übergebenen unausgefüllten Rektawechsel (nicht an Order) zur Geltendmachung seiner fälligen Forderungen in allen Teilen auszufüllen und mit einem beliebigen Ausstellungsort, Zahlstellenvermerk und Fälligkeitsdatum oder dem Vermerk „bei Sicht zahlbar“ samt Zinsenvermerk zu versehen.
Blankorektawechsel Definition
Bei einem Blankorektawechsel handelt es sich um einen Wechsel, der durch die sogenannte negative Orderklausel (“nicht an Order”) seitens des Ausstellers zum Rektapapier wird. Er kann nicht durch Indossament, sondern nur durch bürgerlich-rechtliche Abtretung des Anspruchs übertragen werden. Dadurch wird seine Weitergabe sehr erschwert. Rektawechsel sind nicht umlauffähig und daher nur als Kautionswechsel gebräuchlich.6
Verwendung von Bürgschaftsarten im Kreditbereich
Im Bereich von Verbraucherkrediten werden grundsätzlich nur
• die Bürgschaft als Bürge und Zahler meist in Verbindung mit • der Wechselbürgschaft und • in manchen Fällen die Ausfallsbürgschaft vereinbart.
Tritt ein Bürge nachträglich in ein bestehendes Kreditverhältnis ein, so ist im Falle einer Bürgschaft als Bürge und Zahler ein gesonderter Bürgschaftsvertrag bzw. im Falle einer Wechselbürgschaft
Ist der beitretende Bürge Ehegatte oder eingetragener Partner des Kreditnehmers, so ist
die Unterschrift des Bürgen auf einem Rektawechsel und einer Wechseldatierungserklärung einzuholen.
außerdem das Informationsblatt nach KSchG7 sowohl vom beitretenden Bürgen als auch vom Kreditnehmer zu unterschreiben und in den Kreditakt zu nehmen.
Beendigung der Bürgschaftsverpflichtung
Mit der Hauptschuld erlischt auch die Bürgschaft (z.B. bei Bezahlung der gesamten Schuld) aufgrund ihrer Abhängigkeit von der Hauptschuld.
Für sich alleine erlischt die Bürgschaft:
- Mit Zeitablauf, wenn sich der Bürge nur auf eine gewisse Zeit verpflichtet hat. Die Bürgschaftsverpflichtung erlischt jedoch in diesem Fall nicht, wenn der Bürge unmittelbar vor Ablauf der Frist vom Kreditgeber in Anspruch genommen wird.
- Durch Tod des Bürgen erlischt die Bürgschaftsverpflichtung binnen drei Jahren nach dem Tode des Bürgen, wenn der Kreditgeber es unterlassen hat, von den Erben die fällige Schuld gerichtlich oder außergerichtlich einzumahnen. Die Bürgschaft erlischt in diesem Fall jedoch nicht, wenn sie durch eine Hypothek oder durch Faustpfand gesichert ist. Für den Fall einer solchen Einmahnung haftet der Erbe jedoch sodann ohne zeitliche Beschränkung. Handelt es sich jedoch um eine vor dem 01.01.2000 abgeschlossene Haftung als Bürge und Zahler bzw. um eine Bürgschaft, die durch eine Hypothek oder ein Faustpfand zusätzlich gesichert ist8, tritt anstelle der 3-Jahresfrist die 30-Jahresfrist.
- Durch Befriedigung des Kreditgebers durch den Bürgen. Dadurch geht die Hauptschuld nicht unter, sondern die Forderung (mit allen Nebenrechten) auf den Bürgen über. Dieser kann den bezahlten Betrag vom Kreditnehmer zurückfordern.
- Durch Entlassung des Bürgen durch den Kreditgeber. • Durch Novation (Neuerungsvertrag) der Hauptschuld, wenn der Bürge nicht sein Einverständnis zur Novation der Schuld gegeben hat. Dabei wird unter Novation die Umänderung des Rechtsgrundes oder des Hauptgegenstandes einer Schuld verstanden (z.B. Wechselforderung wird Kreditforderung).
- Durch privative Schuldübernahme (Schuldner- oder Kreditnehmerwechsel), wenn ihr der Bürge nicht zugestimmt hat. Mit privativer Schuldübernahme ist gemeint, dass der bisherige Kreditnehmer ausscheidet und ein neuer Kreditnehmer in das gleiche, weiterhin bestehende Kreditverhältnis eintritt.
- Durch Verjährung der Bürgschaftsverpflichtung. Die Verjährungsfrist für Bürgschaftsverpflichtungen beträgt 30 Jahre, es sei denn, dass die Hauptschuld in kürzerer Zeit verjährt. In der Regel wird also die Bürgschaftsverpflichtung gleichzeitig mit der Hauptschuld verjähren. Da jedoch Klage und Anerkennung die Verjährung einer Schuld unterbrechen, sind auch verschiedene Verjährungszeitpunkte möglich.
- Durch Kündigung der Bürgschaft durch den Bürgen. Dem Kreditgeber steht in diesem Fall natürlich die Möglichkeit offen, den Kredit sofort fällig zu stellen und die Schuld gegen den Hauptschuldner und/oder den Bürgen geltend zu machen.
Erlischt die Bürgschaftsverpflichtung, wenn der Kreditvertrag verlängert wird und der Bürge der Verlängerung nicht zustimmt?
Wird ein Kreditvertrag verlängert und stimmt der Bürge der Verlängerung nicht zu, so erlischt die Bürgschaftsverpflichtung nicht. Der Bürge haftet jedoch bis zur Verjährung der Bürgschaftsverpflichtung mit dem Betrag, den der Kreditnehmer zum Zeitpunkt des Ablaufens des ursprünglichen Kreditvertrages geschuldet hat. Leistet in Folge der Hauptschuldner Zahlungen an den Kreditgeber, so sind diese mangels entgegenstehender Vereinbarung auf die verbürgte Schuld anzurechnen und befreien insoweit den Bürgen.
Pfandrecht Def.
Das Pfandrecht ist ein dingliches, gegen jedermann wirkendes Recht an einer fremden Sache oder an einem fremden Recht, kraft dessen der Pfandgläubiger sich wegen einer fälligen, nicht erfüllten Forderung aus der Sache oder dem Recht bevorzugt befriedigen darf.
Akzessorietät
Das Pfandrecht ist vom Entstehen und Fortbestehen der zu besichernden Forderung abhängig. Geht die besicherte Forderung unter, erlischt auch das Pfandrecht, das zur Besicherung dieser Forderung diente. Allerdings haftet das Pfand auch für Zinsen und Nebenkosten der Forderung.
Akzessorietät - Ausnahme
Eine Ausnahme stellt die Höchstbetragshypothek dar, die bei aufrechter Geschäftsverbindung des Kunden auch für erst zukünftig entstehende Forderungen gewidmet werden kann.
Spezialität
Das Pfandrecht kann nur an einzelnen, genau bestimmten Gegenständen begründet werden (es gibt daher z.B. keine Verpfändung des Gesamtvermögens).
Priorität
Der Kreditgeber genießt hinsichtlich des Pfandrechtes den Vorrang vor allen anderen Gläubigern, die kein Pfandrecht an der Sache haben bzw. denen die Sache nachträglich verpfändet wurde.
Recht an fremder Sache
Gegenstand eines Pfandrechtes sind grundsätzlich nur Sachen, welche nicht im Eigentum des Pfandgläubigers stehen. Der Eigentümer kann ja ohnehin unbeschränkt über sein Eigentum verfügen.
Ungeteilte Pfandhaftung
Bis die Forderung vollständig beglichen ist, bleibt das Pfand zur Gänze aufrecht. Es besteht bis dahin kein Anspruch des Pfandbestellers auf Freigabe von Teilen des Pfandes, auch wenn der Pfandbesteller die damit verbundene Forderung schon teilweise beglichen hat.
Publizität
Das Pfandrecht muss jedermann, insbesondere weiteren Gläubigern, ersichtlich sein. Zum Erwerb des Pfandrechts bedarf es daher neben einem Pfandvertrag (Titel) einer dem Publizitätsprinzip entsprechenden Erwerbsart (Modus).
Was ist Titel und Modus beim Pfand?
Pfandvertrag = Titel Erwerbsart = Modus
Was ist der Modus?
Titel: Vertrag „Bezugsverpfändung“
Titel: Vertrag „Spareinlagenverpfändung“
Titel: Pfandurkunde bei Liegenschaften
eingeschriebene Verständigung der bezugsauszahlenden Stelle
Übergabe der Sparurkunde
Einverleibung im Grundbuch
Was ist der Titel?
Modus: eingeschriebene Verständigung der bezugsauszahlenden Stelle
Modus: Übergabe der Sparurkunde
Modus: Einverleibung im Grundbuch
Vertrag „Bezugsverpfändung“
Vertrag „Spareinlagenverpfändung“
Pfandurkunde bei Liegenschaften
Die Verpfändung von Gehalts-, Lohn- bzw. Pensionsansprüchen kommt zustande durch:
Titel: Pfandvertrag - Bezugsverpfändung
Modus: eingeschriebene Verständigung des Arbeitgebers bzw.
der pensionsanweisenden Stelle
Was ist alles von der Verpfändung umfasst?
Von der Verpfändung sind sämtliche Arten von Bezügen und die entsprechenden Nebenleistungen (z.B. Firmenpension, Leistungen im Rahmen privater Pensionsvorsorge oder Abfertigungsansprüche) umfasst. Pro Bezugsart und auszahlender Stelle ist eine gesonderte Verständigung notwendig.
Wie hat die Verständigung des Arbeitsgeber bei einer Verpfändung zu erfolgen?
Die Verständigung des Arbeitgebers hat eingeschrieben zu erfolgen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Verständigung von der Verpfändung zur Kenntnis zu nehmen und an entsprechender Stelle vorzumerken. Bei Vollstreckungsmaßnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte sowie bei Auflösung des Dienstverhältnisses ist er gleichfalls verpflichtet, den Kreditgeber umgehend zu verständigen.
Besteht auf die Vormerkung der Bezugsverpfändung bzw. auf die Verständigung bei Auflösung des Dienstverhältnisses ein Rechtsanspruch?
Auf die Vormerkung der Bezugsverpfändung bzw. auf die Verständigung bei Auflösung des Dienstverhältnisses besteht allerdings kein Rechtsanspruch. Der Arbeitnehmer bekommt trotz der Verpfändung weiterhin seinen vollen Bezug wie bisher ausbezahlt.
Was ist wenn die Volksbank den Arbeitgeber nicht schriftlich verständigt hat von der Verpfändung?
Hat die Volksbank als Kreditgeber den Arbeitgeber von der Verpfändung nicht schriftlich verständigt (sogenannte „stille Verpfändung“), so ist die Verpfändung der Bezüge nicht rechtskräftig zustande gekommen. Hat ein anderer Kreditgeber in der Zwischenzeit den Modus gesetzt, geht dieser im Rang voraus.
Was ist bei der Bewertung von Gehalts-, Lohn- oder Pensionsbezüge zu beachten?
Bei der Bewertung der Gehalts-, Lohn- oder Pensionsbezüge sind die gesetzlichen Exekutionsbeschränkungen zu beachten. Die Höhe des pfändbaren Teils des Bezuges hängt von der Höhe des Nettoeinkommens und von der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen ab und kann entweder selbst berechnet werden oder ist aus Pfändungstabellen abzulesen.
Können alle Arbeitnehmer Ihre Bezüge frei verpfänden?
Nicht alle Arbeitnehmer können ihre Bezüge frei verpfänden. Insbesondere ASVG- und GSVG-Pen-sionisten benötigen die Zustimmung der bezugsauszahlenden Stelle.