Leasing Flashcards

1
Q

Vorteile KFZ-Leasing - Broschüre

A

Freie Wahl der Automarke

Individuelle Finanzierungsgestaltung

Keine Kilometerbegrenzung

Leasingrate als Betriebsausgabe absetzbar

Einbringung von Eigenmitteln möglich

Geringe monatliche Belastung dadurch bleibt Liquidität erhalten

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2
Q

Was finanzieren wir beim Leasing?

A
PKW
Kombi
Van
Cabrio
Roadster
Bus
Transporter
Klein-LKW
Schwertransporter
Sattelzüge
Motorrad
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3
Q

Synonym Beschreibung Teilamortisation - Leasing

A

=Restwertleasing
Sie zahlen während der Laufzeit einen bestimmten Teil des Kaufpreises. Am Ende der Laufzeit verbleibt nur mehr der vereinbarte Restwert.

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4
Q

Beschreibung Depot Leasing

A

Sie mindern Ihre Anschaffungskosten durch ein individuell wählbares Depot. Am Ende der Laufzeit erhalten Sie Ihr Depot zurück und reduzieren den vereinbarten Restwert.

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5
Q

Beschreibung Mietvorauszahlung Leasing

A

Sie mindern Ihre Anschaffungskosten durch eine individuell vereinbarte Mietvorauszahlung und reduzieren dadurch Ihre Leasingrate.

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6
Q

Beschreibung Vollamortisation - Leasing

A

Während der vereinbarten Vertragsdauer (Grundmietzeit) werden mit dem Leasingentgelt (fast) die gesamten Anschaffungskosten des Leasinggebers amortisiert, der nicht amortisierte Wert beträgt meist 1-3 Leasingraten.

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7
Q

Vorteile von unserem Leasing

A

Flexibilität (individuelle Bedürfnisanpassung)

Unabhängigkeit (herstellerunabhängig, ohne Kilometerbegrenzung)

Kompetenz

Persönlichkeit

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8
Q

Durch was ist Leasing gekennzeichnet und was beinhaltet es?

A

Ein Leasinggeschäft ist durch die weitgehende Übertragung des Eigentümer-Risikos auf den Leasingnehmer (= Kunde) gekennzeichnet und beinhaltet die Rückzahlung des Anschaffungspreises samt Finanzierungskosten und Zinsen

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9
Q

Def. Leasing

A

Leasing ist eine Finanzierungsart, die die Nutzungsüberlassung von bspw. Mobilien, Kfz und Immobilien für einen vereinbarten, an der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer orientierten, unkündbaren Zeitraum zum Inhalt hat.

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10
Q

Die Bedeutung des Leasings für die Volksbanken (VB) lässt sich anhand von drei Vorteilen darstellen:

A
  • Ertragssteigerung: Erträge aus bankfremden Geschäften (Versicherung, Leasing)
  • Anspruchsvolles Produkt: Möglichkeit zur Profilierung durch kompetente Beratung und dem Angebot kundenspezifischer Lösungen
  • Allfinanzangebot/neue Absatzwege: Alternative aus eingefahrenem Preiskampf
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11
Q

Leasinggegenstände lassen sich in folgende Kategorien unterteilen:

A
  • Fahrzeuge (Personenkraftwagen (Pkw), Lastkraftwagen (Lkw), Motorräder, Baumaschinen, Gabelstapler etc.)
  • Mobilien (Betriebs- und Geschäftsausstattung, Büroautomatisation, Produktionsmaschinen, MedTech, Gastromaschinen etc.)
  • Immobilien
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12
Q

Sind Immobilien aktuell ein Geschäftsfeld der Leasinggesellschaften innerhalb der VB Banken Leasing?

A

Nein

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13
Q

Nicht leasingfähig sind Objekte, die ausschließlich auf die Bedürfnisse eines Kunden zugeschnitten und nur für diesen verwertbar sind sowie Objekte, die keiner Absetzung für Abnutzung (AfA) unterliegen (z.B. Kunstgegenstände, geringwertige Wirtschaftsgüter, Verbrauchsmaterialien).

A

Grundsätzlich können Objekte geleast werden, die eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer sowie eine bestimmte Marktgängigkeit haben (eine allfällige Verwertungsmöglichkeit muss gegeben sein, z.B. keine Sonderanfertigungen) und an denen Eigentum erworben werden kann.

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14
Q

Was sind nicht leasingfähige Objekte?

A

Nicht leasingfähig sind Objekte, die ausschließlich auf die Bedürfnisse eines Kunden zugeschnitten und nur für diesen verwertbar sind sowie

Objekte, die keiner Absetzung für Abnutzung (AfA) unterliegen (z.B. Kunstgegenstände, geringwertige Wirtschaftsgüter, Verbrauchsmaterialien).

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15
Q

Leasingfinanzierungen für Privatkunden werden seitens der Leasinggesellschaften ausschließlich für … angeboten.

A

Leasingfinanzierungen für Privatkunden werden seitens der Leasinggesellschaften ausschließlich für Kraftfahrzeuge (Kfz) angeboten.

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16
Q

Leasing unterscheidet sich in folgenden Punkten von der Vermietung von Objekten:

A
  • Beim Leasing wird das Leasingobjekt nach den Wünschen und Erfordernissen des Leasingnehmers angeschafft. Sowohl bei der Miete als auch beim Leasing ist der Vermieter/Leasinggeber Eigentümer des Miet- bzw. Leasingobjekts.
  • Im Leasingvertrag werden Zinsgleitklauseln (meistens gebunden an die Euro InterBank Offered Rate (EURIBOR)) vereinbart, bei der Miete Wertsicherungsklauseln (meistens gebunden an den Verbraucherpreisindex).
  • Der Leasingnehmer kann Einfluss auf die Gesamtinvestitionskosten nehmen (Eigenleistung, Restwert), der Mieter in der Regel nicht.
  • Dem Leasingnehmer darf vertraglich keinesfalls die Möglichkeit eingeräumt werden, das Leasingobjekt nach Ende der Grundvertragsdauer zu einem bestimmten Wert zu kaufen (Kaufoption). Es ist jedoch geübte Praxis, dass der Leasingnehmer das Leasingobjekt am Ende der Vertragslaufzeit zum kalkulierten Restwert erwirbt.
  • Der Mieter hat kein Recht, das Mietobjekt am Ende der Vertragslaufzeit zum kalkulierten Restwert anzukaufen, allenfalls kann diesem bei Ankaufsinteresse das Mietobjekt zum Marktwert angeboten werden.
  • Beim Mietgeschäft trägt der Vermieter – sofern nicht überwälzbar – die Kosten der Instandhaltung, beim Leasing trägt diese der Leasingnehmer.
  • Das Risiko für den wirtschaftlichen Untergang des gemieteten Objekts wird beim Mietgeschäft vom Vermieter (Überwälzung durch verpflichtenden Abschluss, z.B. einer Vollkasko, möglich) getragen, beim Leasinggeschäft trägt dies der Leasingnehmer.
  • Im Gegensatz zu einem Leasingvertrag, der eine unkündbare Grundmietzeit aufweist, werden in Mietverträgen grundsätzlich Kündigungsmöglichkeiten (nicht bei Operate-Leasing) vorgesehen.
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17
Q

Leasing unterscheidet sich in folgenden Punkten von einem Kredit:

A
  • Beim Kredit ist in der Regel ein Eigenmittelanteil einzubringen, beim Leasing ist – im Falle ausreichender Bonität des Leasingnehmers – auch eine 100-%-Finanzierung möglich.
  • Bei einer Kreditfinanzierung ist die Finanzierungsdauer nicht zwingend nach dem zu finanzierenden Investitionsgut ausgerichtet. Die Laufzeit einer Leasingfinanzierung (Grundmietzeit) orientiert sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasingobjekts.
  • Mit Abschluss des Kaufvertrags erwirbt der Kreditnehmer bei der Kreditfinanzierung uneingeschränktes Eigentumsrecht (der Kreditgeber lässt sich eventuell das vorbehaltene Eigentum übertragen) über das finanzierte Objekt. Im Falle einer Leasingfinanzierung kann der Leasingnehmer frühestens am Ende der Grundmietzeit die Möglichkeit des Erwerbes des Leasingobjektes erhalten.
  • Häufig werden bei der Kreditfinanzierung verschiedene andere Sicherheiten verlangt. Beim Leasing dient in der Regel lediglich das Leasingobjekt als Sicherheit.
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18
Q

Unterformen von Leasing:

A

Operating-Leasing und Finanzierungsleasing

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19
Q

Unterformen von Finanzierungsleasing:

A

Teilamortisation und Vollamortisation

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20
Q

Was steht beim Operating-Leasing im Vordergrund?

A

Die Gebrauchsüberlassung steht hier gegenüber der Finanzierung im Vordergrund und ist Unternehmern vorbehalten

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21
Q

Beschreibe das Operating-Leasing

A
  • Bei dieser Leasingform handelt es sich um einen Mietvertrag nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB).
  • Für einen begrenzten Zeitraum wird ein bestimmtes Investitionsgut (vorzugsweise ein KFZ) angeschafft.
  • Es besteht kein Andienungsrecht (Ankaufsrecht).
  • Ein Eigentumserwerb ist nicht vorgesehen (Restwert ist weder bekannt noch vereinbart = Steuervorteil; ein etwaiger Erwerb ist zum Marktwert möglich).
  • Attraktiver Steuervorteil für Unternehmer: Beim Operating-Leasing machen Sie die monatliche Leasingrate steuerlich als Betriebsausgabe voll geltend. Keine Aktivposten-Bildung: Die Aktivpostenbildung - bedingt durch die Verlängerung der Abschreibungsdauer für Pkw und Kombi auf 8 Jahre - entfällt bei Operating-Leasing
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22
Q

Kommt das Operating-Leasing im Privatkundengeschäft vor?

A

Diese Leasingform kommt im Privatkundengeschäft praktisch nicht vor und wird von den Leasinggesellschaften der VB Verbund Banken für Privatkunden auch nicht angeboten, sodass in diesem Kapitel nicht näher auf diese Leasingform eingegangen wird.

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23
Q

Beschreibe das Finanzierungsleasing:

A
  • Das Leasingobjekt wird dem Leasingnehmer für eine bestimmte Laufzeit zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Dieser verpflichtet sich zur Zahlung von periodisch zu leistenden Leasingraten.
  • Anschaffungs- und Finanzierungskosten werden durch diese laufenden Periodenzahlungen während der gesamten Nutzungszeit durch den Leasingnehmer amortisiert.
  • Die Laufzeit ist fix vereinbart und nur im Rahmen der Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes (VKrG) kündbar, eine einvernehmliche vorzeitige Auflösung im Kulanzweg ist aber möglich.
  • Ein Eigentumserwerb ist nach Ablauf der Leasingvertragsdauer möglich und meistens beabsichtigt, jedoch nicht dezidiert vereinbart (Stichwort: Zurechnungsschädlichkeit).
  • Das Restwertrisiko trägt ausschließlich der Leasingnehmer.
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24
Q

Finanzierungsleasing: Darf der Leasingvertrag eine Kaufoption aufweisen?

A

nein

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25
Q

Neben der Vertragsdauer ist es möglich, dass Finanzierungsleasing in nachfolgende Modelle zu unterscheiden:

A

Vollamortisationsverträge (Full-pay-out-Leasing)

Teilamortisationsleasing (Restwertleasing)

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26
Q

Vollamortisationsverträge (Full-pay-out-Leasing)

A

Kaufpreis und Zinsen werden während der Laufzeit durch die Leasingentgelte rückgeführt. Ein zusätzliches Leasingentgelt wird als Restwert vereinbart (z.B. Vertrag läuft auf 60 Monate, dann geht
das Leasingobjekt mit der 61 Rate in das Eigentum des Leasingnehmers über)

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27
Q

Teilamortisationsleasing (Restwertleasing)

A

Kaufangebot an den Leasingnehmer in der Höhe des Restwertes (=in Höhe von Leasingentgeltes). Bei dem dadurch herbeigeführten Eigentumsübergang handelt es sich um ein gesondertes Rechtsgeschäft!

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28
Q

Was sagt die 40%- bzw. 90%-Regel beim Finanzierungsleasing aus?

A

40%- bzw. 90%-Regel (auf Basis der derzeit gültigen Leasingrichtlinien).
Die Grundmietzeit darf nicht kürzer als 40 % bzw. nicht länger als 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer betragen.
Durch gesetzliche Vorschriften hinsichtlich der gewöhnlichen Nutzungsdauer darf ein Pkw-Leasingvertrag nicht kürzer als 39 Monate und nicht länger als 86 Monate laufen (= 40/90 Regel )

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29
Q

Kenn das österreichische Recht Vorschriften für betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern?

A

Das österreichische Steuerrecht kennt mit Ausnahme für Pkw (8 Jahre) keine verbindlichen Vorschriften für betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern. Vielmehr richten sich diese nach den tatsächlichen Gegebenheiten und Verwendungen beim Kunden bzw. in Anlehnung an die Vorgaben in der BRD bezüglich der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

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30
Q

Beschreibe die Teilamortisationsverträge (inkl. Synonym)

A

Synonym = Restwertleasing

  • Nur ein Teil des Kaufpreises und der Zinsen werden während der Laufzeit getilgt.
  • Die monatliche Leasingrate ist geringer, da lediglich die Tilgung der um den Restwert verminderten Anschaffungskosten erfolgt.
  • Nach der unkündbaren Vertragsdauer bleibt daher noch ein Restwert.
  • Das Kaufanbot an den Leasingnehmer kann zum vereinbarten Restwert erfolgen.
  • Finanzierungskosten sind insgesamt höher, da Sie Ihrem Kunden die Stundung des Restwerts gewähren (der Zahlungsaufschub wird mit Zinsen belastet).
  • Es besteht die Möglichkeit, über den Restwert eine neue Leasingvereinbarung anzuschließen.
  • Innerhalb der 40/90-Regel ist der Restwert weitestgehend frei wählbar (Problematik: Depotzahlung und zu hoher Restwert!).
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31
Q

An was sollte sich beim Teilamortisationsvertrag der Restwert orientieren?

A

Der Restwert sollte sich an dem, am Ende der Laufzeit voraussichtlich erzielbaren, Marktwert (Zeitwert) orientieren.

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32
Q

Wie lange ist die Laufzeit eines Teilamortisationsvertrages?

A

Die Laufzeit beträgt bei Kfz in der Praxis aus Risikogründen i. d. R. maximal 60 Monate – Einzelvertragsdauer.
Vorführwagen oder noch leasingfähige Gebrauchtwagen können auf die steuerlich möglichen 86 Monate geleast werden (z.B. Pkw 30 Monate alt – maximale Restleasingdauer: 56 Monate).

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33
Q

Teilamortisationsverträge (Restwertleasing) - Restwertgestaltung:
Die Gestaltung eines darstellbaren Restwertes hängt von verschiedenen Faktoren, wie

A

Leasingobjekt (Pkw, Lkw, Mobilie), Fungibilität (Marktgängigkeit und Wiederverwertbarkeit) oder Abnützung (Kilometerlaufleistung bei Kfz oder Lkw, Betriebsstunden bei Stapler oder Mobilien) ab. Auch steuerliche Komponenten sind zu beachten.

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34
Q

Teilamortisationsverträge (Restwertleasing) - Restwertgestaltung:
Aus risikotechnischer Sicht gilt zu beachten:

A

Nur für werthaltige und wieder verwertbare Objekte kann ein Restwert angesetzt werden (z.B. für Pkw, Lkw, Stapler oder Traktoren; keinesfalls für Elektronische Datenverarbeitung (EDV), Kopierer, Einrichtung). Die Höhe des Restwertes richtet sich nach Leasingdauer, Leasingobjekt und Abnützung. Beim Leasingobjekt wird auf die jeweilige Marktgängigkeit eingegangen.

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35
Q

Was sollte man den Kunden fragen, wenn man den Restwert festlegt?

A

Es empfiehlt sich den Kunden immer nach seiner gewünschten Kilometerlaufleistung zu fragen – damit kann ein an den Kunden angepasster Restwert angesetzt werden.

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36
Q

Vergleiche für ein Teilamortisationsleasing folgende PKWs

VW Golf TDI mit 90 PS: vs. Pkw beispielsweise mit Benzinmotor und 265 PS:

A

VW Golf TDI mit 90 PS: Leichte Wiederverwertbarkeit – hohe Wertstabilität auch langfristig (siehe CO2-Debatte).
Pkw beispielsweise mit Benzinmotor und 265 PS: Wesentlich schwerere Wiederverwertbarkeit – hoher Wertverlust im Verhältnis zum Anschaffungswert. Aufgrund der CO2-Debatte ist die Wertentwicklung für Fahrzeuge mit hoher Motorleistung schwierig einzuschätzen.

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37
Q

Aus steuerlicher Sicht unterliegt jedes Wirtschaftsgut einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (bei Pkw verbindlich ? Jahre = ? Monate; Stapler üblicherweise ? Jahre = ? Monate). Dadurch kann man für jedes Objekt eine jährliche AfA errechnen (Pkw: 100 % / ? Jahre = ? % jährliche AfA; Stapler: 100 % / ? Jahre = ? % jährliche AfA).

A

Aus steuerlicher Sicht unterliegt jedes Wirtschaftsgut einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (bei Pkw verbindlich 8 Jahre = 96 Monate; Stapler üblicherweise 6 Jahre = 72 Monate). Dadurch kann man für jedes Objekt eine jährliche AfA errechnen (Pkw: 100 % / 8 Jahre = 12,5 % jährliche AfA; Stapler: 100 % / 6 Jahre = 16,67 % jährliche AfA).

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38
Q

Was sollte bei der Restwertgestaltung eines Leasingvertrages beachtet werden?

A

Bei der Restwertgestaltung eines Leasingvertrages sollen die Restbuchwerte dieser Werte wenn möglich nicht überschreiten. In der Regel spielt die Restbuchwertvorgabe nur bei äußerst werthaltigen PKW und bei Depotmodellen eine Rolle, da ja das Depot im Restwert enthalten ist. Da gilt nicht die Kundenschlusszahlung (= Restwert abzüglich Depot) als Ansatz für den Restbuchwert, sondern der kalkulierte Restwert (= kalkulatorischer Restwert).

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39
Q

Bei Depotmodellen kann die Restbuchwertvorgabe ein Problem darstellen-Dadurch empfiehlt sich:

A

Bei Depotmodellen kann die Restbuchwertvorgabe ein Problem darstellen – es empfiehlt sich die Eigenleistung des Kunden bei Bedarf auf Depot und Mietvorauszahlung (MVZ) aufzuteilen!

40
Q

Nach der Art der Vorleistungen der Leasingkunden unterscheidet man welche Arten des Leasing?

A

Mietvorauszahlungsmodell - oder Kaution abnehmend

Depotmodell - oder Kaution feststehend

41
Q

Beschreibe kurz das Mietvorauszahlungsmodell

oder Kaution abnehmend

A

Je nach Leasinggesellschaft unterschiedlich zwischen 30% und 50% der Nettoanschaffungskosten
verbraucht sich während der Laufzeit
USt pflichtig

42
Q

Beschreibe kurz das Depotmodell (oder Kaution feststehend).

A

maximal 50 % vom Nettowert
wird zum Vertragsende auf den Restwert angerechnet
zu Vertragsbeginn USt-frei, erst bei Gegenrechnung mit dem Restwert USt pflichtig

43
Q

Mietvorauszahlungsmodell - Anzahlung =

A

MVZ oder Leasingsonderzahlung oder auch Kaution abnehmend

44
Q

Mietvorauszahlungsmodell - MVZ =

A

Die MVZ ist ein Einmalbetrag, der sofern der Leasingvertag länger als 1 Jahr läuft, die monatlichen Leasingentgelte reduziert, d. h. die MVZ wird auf die vertraglich vereinbarten Monate aufgeteilt.

45
Q

Was ist bei der MVZ zu beachten?

A
  • Maximale Höhe der MVZ = 30 % der Anschaffungskosten (nicht vom Nettowert).
  • MVZ wird während der Vertragsdauer verbraucht, der Kunde hat keinen Anspruch mehr auf die geleistete Zahlung.
  • MVZ ist im Leasingvertrag als „Einmalzahlung“ aufgeschlüsselt in Nettobetrag und MwSt. auszuweisen.
  • MVZ ist umsatzsteuerpflichtig und gebührenpflichtig.
46
Q

Wo entsteht bei einer MVZ?

A

Die MVZ entsteht z.B. aus dem Eintauschwert des Altwagens bei Rückgabe und ist daher sehr gebräuchlich beim Kfz-Leasing.

47
Q

Depotmodell -Anzahlung =

A
• Depot,
• Kaution, feststehende Kaution
• auch stehendes Depot oder
• fixes Depot,
aber nicht verbrauchbares Depot.
48
Q

Das Depot ist

A

Das Depot ist ein Einmalbetrag, der die Leasingbasis ebenfalls vermindert und die monatliche Rate vermindert. Allerdings kann der Leasingnehmer (rechtlich) noch über das Depot disponieren.

49
Q

Die Depotzahlung wird unter Anrechnung auf den Restwert zum Kauf des Fahrzeugs verwendet. Dabei ist zu beachten:

A
  • Maximale Höhe der Kaution = 50 % der Nettoanschaffungskosten.
  • Kaution wird auf den Restwert angerechnet (daher ist der Mindestrestwert (netto) für den Vertrag die Höhe der Kaution).
  • Kaution ist zu Vertragsbeginn umsatzsteuerfrei und gebührenfrei. Die USt fällt erst an, wenn die Kaution dem Restwert am Vertragsende gegenverrechnet wird.
50
Q

kalkulierter Restwert exkl. MwSt. - Formel

A

Restwert exkl. MwSt. + Depot

51
Q

tatsächliche Restzahlung - Formel

A

kalkulierter Restwert inkl. MwSt. - Depotzahlung

52
Q

50 % der Nettoanschaffungskosten - Formel

A

maximale MVZ + Depot

53
Q

Beispiel Unterscheid Anzahlung zu Depotzahlung
Anschaffungswert: EUR 20.000
Altwagenrückgabe: EUR 5.000
Restzahlung EUR 4.000

Laufzeit 39 Monate
Zinssatz 6,50%
Restwert netto bei Anzahlung 3.333,33
Leasingrate netto bei Anzahlung 277,93
Leasingrate netto bei Depotzahlung 273,45
Restzahlung durch den Kunden inkl. USt 4.000

Berechne die Finanzierungsbasis und den Gesamtbetrag für jede Variante (Anzahlung und Dpeotzahlung.

A

siehe Foto

54
Q

Beispiel Berechnung des Restwerts beim Depotmodell
Restzahlung EUR 4000
Depotzahlung EUR 5000

A

siehe Anhang

55
Q

Für das Leasing gilt grundsätzlich ein Umsatzsteuersatz von derzeit ? %.

A

20%

56
Q

Was ist der Umsatzsteuer zu unterziehen?

A

Der Umsatzsteuer sind neben der MVZ auch die laufenden Leasingraten zu unterziehen.

57
Q

Wie erfolgt die Abführung der Umsatzsteuer?

A

Die Umsatzsteuer für die laufenden Leasingraten wird von der Leasinggesellschaft jeweils im Monat der Leistungserbringung vom Leasingnehmer eingehoben und zum Fälligkeitsdatum an das Finanzamt abgeführt.

58
Q

Was unterliegt nicht der Umsatzsteuer?

A

Kautionen/Depotzahlungen unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Dasselbe gilt für Stundungs- und Verzugszinsen.

59
Q

Der Leasingvertrag wird als Bestandsvertrag gemäß § 33 TP 5 des Gebührengesetzes angesehen und unterliegt daher

A

einer Rechtsgeschäftsgebühr.

60
Q

Bemessungsgrundlage der Rechtsgeschäftsgebühr

A

Die Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist die Summe der Leasingentgelte inkl. der darin enthaltenen Umsatzsteuer zuzüglich etwaiger vertragsbezogener, schätzbarer Nebenleistungen. So geht beispielsweise die Brutto-MVZ ebenfalls in die Bemessungsgrundlage ein, nicht hingegen eine Depotzahlung.

61
Q

Höhe der Rechtsgeschäftsgebühr

A

Die Gebühr beträgt bei unbestimmter Vertragsdauer (einseitiger Kündigungsverzicht des Leasingnehmers) 1 % des 36-fachen Bruttomonatsleasingentgelts.
Bei Verträgen auf bestimmte Dauer beträgt die Rechtsgeschäftsgebühr 1 % der Summe der für diesen Zeitraum zu entrichtenden Bruttoleasingentgelte

62
Q

Aufgrund der im Leasingvertrag explizit angeführten Bestimmung, dass der Leasingnehmer eine Kaskoversicherung abzuschließen hat, wurde zwischen den Leasinggesellschaften und dem Finanzministerium vereinbart, dass eine solche Nebenleistung mit einem Zuschlag auf das Leasingentgelt von ? % für die Kaskoversicherung bei der Berechnung der Rechtsgeschäftsgebühr mitberücksichtigt wird. Diese erhöhte Rechtsgeschäftsgebühr gilt nicht für MVZ, diese werden mit weiterhin ? % Gebühr belastet.

A
  1. 10%

2. 1%

63
Q

Bsp. Berechnung der Rechtsgeschäftsgebühr
Leasingfinanzierung:
PKW: Mercedes Benz A180
Grundmietzeit: 48 Monate
Der Vertrag ist auf unbestimmte Laufzeit ausgefertigt, die Vinkulierung einer Kollisionskaskoversicherung wurde vereinbart.
Leasingrate EUR 480,–
MVZ EUR 3.000,–
Depotzahlung EUR 4.000,–
Bearbeitungsgebühr EUR 100,–
Die Rechtsgeschäftsgebühr errechnet sich folgendermaßen:

A

siehe Anhang

64
Q

Was ist von der Rechtsgeschäftsgebühr befreit?

A

die Depotzahlung

65
Q

Auswirkungen des Verbraucherkreditgesetzes - Zweck?

A

Bei Leasingverträgen mit Konsumenten müssen aufgrund des VKrG verpflichtende Angaben und vorgegebene Standards eingehalten werden. Zweck des Gesetzes ist eine einfache Vergleichbarkeit für Konsumenten bei Leasingfinanzierungen.

66
Q

Pflichtangaben in der Werbung - Folgende Punkte müssen angegeben werden:

A
  • Gesamtkreditbetrag (= Summe aller Beträge, die aufgrund des Leasingvertrages zur Verfügung gestellt werden)
  • Effektiver Jahreszinssatz
  • Laufzeit, Raten
  • Gesamtbetrag (= Gesamtbelastung)
  • Barzahlungspreis (= Anschaffungswert)
  • Hinweis, wenn Versicherungsabschluss verpflichtend
67
Q

Vorvertragliche Informationspflichten
Was sind Leasingofferte?
Was ist das verbindliche Angebot?
Wann müssen Standardinformationen übergeben werden?

A

Dem Konsumenten müssen zum Leasingangebot sogenannte „Vorvertragliche Standardinformationen“ laut einem definierten Formular zur Verfügung gestellt werden. Das hat grundsätzlich mit Aushändigung der Leasingofferte zu erfolgen. Die „Leasingofferte“, die in der Regel beim Leasing dem Kunden kalkuliert werden, sind eigentlich Rohkalkulationen, also ohne Verpflichtung oder Kosten für den Kunden. Das verbindliche Angebot bei Leasinggesellschaften ist der Leasingantrag. Spätestens zu dem Leasingantrag sind dem Konsumenten die Standardinformationen zu übergeben. Dem Kunden muss zusätzlich die Möglichkeit gegeben werden, die Standardinformationen zu lesen und auf Wunsch zu überprüfen oder zu vergleichen.

68
Q

Was ist bei einem Leasingvertragsunterzeichnungstermin zu beachten?

A

Bei einem Kundentermin mit Vertragsunterzeichnung muss jedenfalls eine ausreichende Beratungspause erfolgen!
In Ihrer Filiale erhalten Sie jederzeit ein Exemplar der „Vorvertraglichen Standardinformationen“.

69
Q

Mit Einführung des VKrG haben die Konsumenten nun das Recht auf

A

jederzeitige Kündigung des Leasingvertrages. Jedoch ist damit die Rückstellung des Leasingobjektes verbunden und der Kunde trägt nach wie vor das Restwertrisiko!

70
Q

Im Vergleich zum Kredit gilt zu beachten, dass der Leasinggeber auch Rechte für den Leasingnehmer ausschließen kann! Bei den meisten Leasinggesellschaften sind das:

A
  • Ausschluss des Rechts auf vorzeitige Rückzahlung (keine Verpflichtung zur kontokorrentmäßigen Abzinsung!)
  • Ausschluss des Rücktrittsrechts (aufgrund der verbindlichen Bestellung der Leasing-Gesellschaft beim Lieferanten)
71
Q

Verpflichtende Angaben im Leasingvertrag für Konsumenten:

A
  • Effektiver Jahreszinssatz
  • Sollzinssatz (= Nominalzinssatz)
  • Gesamtfinanzierungsbetrag (= Summe aller Beträge, die aufgrund des Leasingvertrages zur Verfügung gestellt werden)
  • Gesamtfinanzierungsbetrag (= die Summe aller Leasingraten + Restwert + Eigenleistungen + eventueller Bearbeitungs- oder Erhebungsgebühren, inkl. Rechtsgeschäftsgebühr)
  • Gegebenenfalls verlangte Sicherheiten (z.B. Sparbuchverpfändung)
  • Warnhinweis über die Folgen ausbleibender Zahlungen
  • Oben angeführte Rechte bzw. deren Nichtbestehen (z.B. Rücktrittsrecht, Kündigungsrecht)
72
Q

Kontomitteilung
Wann?
Folgende Punkte hat die Kontomitteilung zu beinhalten:

A
  • Summe der Zahlungen
  • Summe der Belastungen
  • Aushaftender Saldo
73
Q

Prüfung der Kreditwürdigkeit

Hinweispflicht bei

A

Hinweispflicht bei „erheblichem Zweifel“ an der Rückzahlungsfähigkeit des Kunden.
Bei Ablehnungen aufgrund von Datenbankabfragen (z.B. Kleinkreditevidenz, Kreditschutzverband) besteht Informationspflicht an den Kunden (unverzüglich und unentgeltlich).

74
Q

Ablaufschema einer Leasingfinanzierung

A

• Angebotserstellung (via Online Tools oder durch den Kundenbetreuer der jeweiligen VB)
• Angebotsannahme durch den Kunden
• Beibringung aller erforderlichen Unterlagen seitens Kunde (Ausweiskopie, Selbstauskunft, die letzten 3 Gehaltszettel bzw. die letzten wirtschaftlichen Unterlagen)
• Bonitätsprüfung und Genehmigung (wie bei Kreditvergabe; bei Ablehnung, Begründung erheben)
• Erstellung der Vertragsunterlagen (durch Leasinggesellschaft)
- Leasingvertrag inkl. Abbuchungsauftrag und Allgemeine Leasingbedingungen (ALB)
• Unterfertigung der Vertragsunterlagen (durch Kunden beim Kundenberater):
- Leasingvertrag inkl. Abbuchungsauftrag und ALB
- Danach Übergabe der Übernahmebestätigung und Benützungsbewilligung (oder Versand an Händler)
- Die Übernahmebestätigung unterschreibt der Kunde, nachdem er das Fahrzeug vom Händler in einem einwandfreien Zustand übernommen hat.
- Die Benützungsbewilligung wird von der Leasinggesellschaft unterfertigt und besagt, dass der Kunde das Leasingobjekt (Fahrzeug) benützen darf. Dieses Formular wird zur Anmeldung des Fahrzeuges bei der Versicherung benötigt
• Händlerverständigung (durch Leasinggesellschaft):
- Schriftliche Verständigung des Lieferhändler bezüglich der Übernahme der Finanzierung
- Bekanntgabe der Anschrift für Rechnung und Typenschein
- Einholung der Daten wie die Fahrgestellnummer (FG-Nr.), Motor-Nr., Farbe, Normverbrauchsabgabe (NOVA)-Werte, genaue Typenbezeichung
- Abgleich über den vereinbarten Kaufpreis
- Hinweis auf Legung der Faktura ohne NOVA
- Übernahmebestätigung, Benützungsbewilligung inkl. Vinkulierungserklärung
- Bestätigung über Abzug der Eigenleistung (falls diese beim Händler hinterlegt wurde)
• Anmeldung des Kfz (durch jeweilige Versicherung oder durch Kunden):
- Hereinnahme des Certificate of Conformity (COC, früher: Typenschein)
- Sperrschein (= Vinkulierung) der Versicherung
• Versand der Originalunterlagen an die Leasinggesellschaft (Kopien bei VB)
• Bezahlung der Rechnung (Überweisung durch die Leasinggesellschaft)

75
Q

Die nachfolgende Abbildung illustriert den gesamten Abwicklungsprozess:

A

siehe Anhang

76
Q

Der Leasingvertrag besteht aus folgenden, grundlegenden Vertragsbestandteilen:

A

• Vertragspartner
• Lieferant
• Leasinggegenstand / Objekt (genaue eindeutige Bezeichnung)
o Bei KFZ die jährlich gefahrene KM-Leistung
• Vertragsdauer
• Anschaffungswert
• Leasingentgelt
• Restwert
• Eigenleistung
• Rechtsgeschäftsgebühr
• Bearbeitungsgebühr bzw. sonstige zu erhebenden Gebühren
• Indexbasis z.B. Euribor (je nachdem ob fixe oder variable Verzinsung abgeschlossen wurde)
• Gesamtbelastung
• Effektivzinssatz jeweils 1x mit und 1x ohne fiktiver Kaskoprämie

77
Q

Die Parteien des Leasingvertrags regeln ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten grundsätzlich im

A

Leasingvertrag und in den ALB.

ALB = Allgemeine Leasingbedingungen

78
Q

Eigentumserwerb, Gewährleistung, Gefahrtragung, Schadenersatz (Pkt. 2 ALB)

A
  • Mängelprüfung durch Leasingnehmer

* Risiko des zufälligen Untergangs zulasten des Leasingnehmers

79
Q

Obliegenheiten des Leasingnehmers während der Vertragslaufzeit (Pkt. 3 ALB)

A
  • Instandhaltung und betriebsgewöhnliche Nutzung
  • Änderungen des Leasingobjekts durch den Leasingnehmer
  • Gebrauchsfähigkeit des Leasingobjekts
  • Standort des Leasingobjekts
80
Q

Leasingentgelt, Anpassung, Verzugszinsen (Pkt. 4 ALB)

A
  • Zinsanpassung (Indikator: Euribor)

* Vereinbarung von Verzugszinsen

81
Q

Versicherungsschutz und Schadensabwicklung (Pkt. 5 ALB)

A
  • Verpflichtung zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung sowie deren Vinkulierung
  • Verpflichtung zur Einzahlung der Versicherungsprämien
  • Abwicklung im Schadensfall
82
Q

Bedingungen für die fristlose vorzeitige Auflösung des Leasingvertrags durch den Leasinggeber:

A
  • Qualifizierter Zahlungsverzug
  • Verstoß gegen eine wesentliche Vertragsbestimmung
  • Tod des Leasingnehmers oder Verlegung des Firmen- bzw. Wohnsitzes ins Ausland
  • Abweisung der Eröffnung eines Insolvenzantrages gegen den Leasingnehmer
  • Abgabe von unrichtigen Angaben durch den Leasingnehmer
83
Q

Abrechnung vorzeitig aufgelöster Leasingverträge (Pkt. 7 ALB)
Zusammensetzung der Auflösungsforderung:

A
  • Sämtliche zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung aufgelaufenen Zahlungsrückstände zuzüglich Summe der künftigen Leasingentgelte (abgezinst) bis zum Ende zuzüglich kalkuliertem Restwert
  • Auflösungsforderung vor Verwertung des Leasingobjekts
84
Q

Abgezogen werden von der Auflösungsforderung (abhängig von Leasinggesellschaft):

A
  • 85 % des Verwertungserlöses des Leasingobjekts, allfällige sonstige Einnahmen aus bestellten Sicherheiten (z.B. Pfandrechte, Haftungen, Depotzahlungen etc.) abzüglich bezahlter Versicherungsleistungen
  • Verbleibende Restforderung
85
Q

Rückstellung des Leasingobjekts, Kaufanbot (Pkt. 8 ALB)

A
  • Rückstellung des Leasingobjekts an den Standort des Leasinggebers
  • Kaufanbot des Leasingnehmers an die Leasinggesellschaft zum Restwert oder die Verwertung erfolgt über diverse Händlerplattformen der Leasinggesellschaft – Restwertrisiko bleibt beim Kunden
86
Q

Verbrauchergeschäfte (Pkt. VII und Pkt 1 ALB)

A
  • Bindungsfrist der Antragstellung (nur sechs Wochen)
  • Gerichtsstand (Wohnsitz des Verbrauchers)
  • Verzugszinsen (reduzierter VZ-Satz)
87
Q

Ergänzende Bestimmungen für das Kfz-Leasing (Pkt. 9 ALB)

A
  • Zulassung/COC (früher: Typenschein)
  • Abschluss und Vinkulierung der Versicherung
  • Reparatur
88
Q

Zum Vergleich von Leasingkalkulationen sind folgende Fragen zu klären:

A
  • Wie hoch ist der Kaufpreis? Ist im Kaufpreis ein Rabatt berücksichtigt?
  • Wird ein Gebrauchtfahrzeug eingetauscht und der Erlös als Eigenleistung gerechnet?
  • Welche Vertragsdauer wurde für die Kalkulation angenommen?
  • Wie hoch ist der Restwert?
  • Wurde eine MVZ oder eine Depotzahlung kalkuliert?
  • Ist die Rechtsgeschäftsgebühr in der Rate inkludiert?
  • Sind alle Angaben inklusive oder exklusive Umsatzsteuer? Inklusive oder exklusive NOVA?
89
Q

Ein Leasingverhältnis kann wie folgt beendet werden:

A
  • Ablauf der Grundvertragszeit

* Vorzeitige Vertragsauflösung durch den Leasinggeber oder Kündigung durch den Leasingnehmer

90
Q

Der Leasingnehmer hat am Ende der Grundvertragszeit folgende Möglichkeiten:

A
  • Das Leasingobjekt zum vereinbarten Restwert zu erwerben (Kaufanbot)
  • Das Leasingobjekt an den Leasinggeber zurückzustellen (Restwertrisiko)
  • Eine andere Person nennen, die das Leasingobjekt erwirbt (wenn Leasinggeber zustimmt, nur Nicht-Verbraucher)
91
Q

Aus wichtigen Gründen kann der Leasinggeber den Vertrag vorzeitig auflösen:

A
  • Zahlungsverzug (nach schriftlicher Aufforderung und Androhung = qualifizierte Mahnung)
  • Ableben des Leasingnehmers oder Verlegung des Firmensitzes bzw. Wohnsitzes ins Ausland
  • Verstoß des Leasingnehmers gegen wichtige Vertragsbestimmungen
  • Abweisung der Eröffnung eines Insolvenzantrages gegen den Leasingnehmer
  • Wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse
92
Q

Bei Kündigung im Rahmen der Bestimmungen des VKrG (Pkt. 1 ALB) im Kulanzweg ist eine einvernehmliche Vertragsauflösung möglich z.B. aus folgenden Gründen:

A
  • Umstieg des Leasingnehmers auf ein anderes Objekt während der Laufzeit
  • Vorzeitiger Ankauf
93
Q

Folgen der Vertragsauflösung

A
  • Zurückstellung des Leasingobjekts
  • Verwertung des Leasingobjekts und Restschadenabrechnung
  • Allenfalls Kaufanbot an Leasingnehmer
94
Q

Warum ist die Verwertung sowohl im Fall der vorzeitigen Vertragsauflösung als auch bei Vertragsablauf mangels Kaufinteresse des Leasingnehmers durch die Leasinggesellschaft durchzuführen?

A

Da das Eigentum am Leasingobjekt beim Leasinggeber liegt.
Die Leasinggesellschaft ist zur Schadensminderung gegenüber dem Kunden verpflichtet und hat die Verwertung bestmöglich durchzuführen.

95
Q

Um die Rechte des Leasingnehmers ebenfalls zu wahren, empfiehlt sich folgende Vorgangsweise bei der Verwertung des Leasingobjekts.

A
  • Auflösung des Leasingvertrags
  • Einzug des Leasingobjekts (Vollmacht)
  • Erstellung eines Schätzungsgutachtens
  • Besser-Bieter-Schreiben an Leasingnehmer: Der Leasingnehmer wird aufgefordert, einen Bieter aus dem Nicht-Verbraucher-Kreis (Gewährleistung) zur Verwertung des Leasingobjekts zu ernennen.
  • Verwertung des Leasingobjektes (Online-Plattform)
  • Ausfertigung einer Verkaufsrechnung an den Käufer
  • Bekanntgabe der Restforderung an Leasingnehmer nach Abzug des Verwertungserlöses
96
Q

Möglichkeiten zur Beendigung des Leasingvertrags bei Vertragsablauf:

A
  • Ankauf um Restwert durch Leasingnehmer (Kaufanbot)
  • Vertragsverlängerung (wenn steuerlich möglich: 90%-Regel)
  • Verkauf an Dritte (nicht an Konsumenten möglich; Einverständnis des Leasingnehmers nötig)
  • Rückstellung des Leasingobjekts durch den Leasingnehmer an den Leasinggeber
97
Q

Hat die Volksbank einen Leasingrechner? Welcher Zinssatz ist hinterlegt? Für was ist dieser gut?

A

Auf der Volksbank Webseite gibt es einen unverbindlichen Leasingrechner. Der Rechner ist mit dem aktuellen Standardzinssatz der Volksbank hinterlegt ist. Damit kann man dem Kunden im Beratungsgespräch eine erste unverbindliche Auskunft über die Höhe der Rate geben, um zu sehen, ob Leasing überhaupt in Frage kommt.