Leasing Flashcards
Vorteile KFZ-Leasing - Broschüre
Freie Wahl der Automarke
Individuelle Finanzierungsgestaltung
Keine Kilometerbegrenzung
Leasingrate als Betriebsausgabe absetzbar
Einbringung von Eigenmitteln möglich
Geringe monatliche Belastung dadurch bleibt Liquidität erhalten
Was finanzieren wir beim Leasing?
PKW Kombi Van Cabrio Roadster Bus Transporter Klein-LKW Schwertransporter Sattelzüge Motorrad
Synonym Beschreibung Teilamortisation - Leasing
=Restwertleasing
Sie zahlen während der Laufzeit einen bestimmten Teil des Kaufpreises. Am Ende der Laufzeit verbleibt nur mehr der vereinbarte Restwert.
Beschreibung Depot Leasing
Sie mindern Ihre Anschaffungskosten durch ein individuell wählbares Depot. Am Ende der Laufzeit erhalten Sie Ihr Depot zurück und reduzieren den vereinbarten Restwert.
Beschreibung Mietvorauszahlung Leasing
Sie mindern Ihre Anschaffungskosten durch eine individuell vereinbarte Mietvorauszahlung und reduzieren dadurch Ihre Leasingrate.
Beschreibung Vollamortisation - Leasing
Während der vereinbarten Vertragsdauer (Grundmietzeit) werden mit dem Leasingentgelt (fast) die gesamten Anschaffungskosten des Leasinggebers amortisiert, der nicht amortisierte Wert beträgt meist 1-3 Leasingraten.
Vorteile von unserem Leasing
Flexibilität (individuelle Bedürfnisanpassung)
Unabhängigkeit (herstellerunabhängig, ohne Kilometerbegrenzung)
Kompetenz
Persönlichkeit
Durch was ist Leasing gekennzeichnet und was beinhaltet es?
Ein Leasinggeschäft ist durch die weitgehende Übertragung des Eigentümer-Risikos auf den Leasingnehmer (= Kunde) gekennzeichnet und beinhaltet die Rückzahlung des Anschaffungspreises samt Finanzierungskosten und Zinsen
Def. Leasing
Leasing ist eine Finanzierungsart, die die Nutzungsüberlassung von bspw. Mobilien, Kfz und Immobilien für einen vereinbarten, an der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer orientierten, unkündbaren Zeitraum zum Inhalt hat.
Die Bedeutung des Leasings für die Volksbanken (VB) lässt sich anhand von drei Vorteilen darstellen:
- Ertragssteigerung: Erträge aus bankfremden Geschäften (Versicherung, Leasing)
- Anspruchsvolles Produkt: Möglichkeit zur Profilierung durch kompetente Beratung und dem Angebot kundenspezifischer Lösungen
- Allfinanzangebot/neue Absatzwege: Alternative aus eingefahrenem Preiskampf
Leasinggegenstände lassen sich in folgende Kategorien unterteilen:
- Fahrzeuge (Personenkraftwagen (Pkw), Lastkraftwagen (Lkw), Motorräder, Baumaschinen, Gabelstapler etc.)
- Mobilien (Betriebs- und Geschäftsausstattung, Büroautomatisation, Produktionsmaschinen, MedTech, Gastromaschinen etc.)
- Immobilien
Sind Immobilien aktuell ein Geschäftsfeld der Leasinggesellschaften innerhalb der VB Banken Leasing?
Nein
Nicht leasingfähig sind Objekte, die ausschließlich auf die Bedürfnisse eines Kunden zugeschnitten und nur für diesen verwertbar sind sowie Objekte, die keiner Absetzung für Abnutzung (AfA) unterliegen (z.B. Kunstgegenstände, geringwertige Wirtschaftsgüter, Verbrauchsmaterialien).
Grundsätzlich können Objekte geleast werden, die eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer sowie eine bestimmte Marktgängigkeit haben (eine allfällige Verwertungsmöglichkeit muss gegeben sein, z.B. keine Sonderanfertigungen) und an denen Eigentum erworben werden kann.
Was sind nicht leasingfähige Objekte?
Nicht leasingfähig sind Objekte, die ausschließlich auf die Bedürfnisse eines Kunden zugeschnitten und nur für diesen verwertbar sind sowie
Objekte, die keiner Absetzung für Abnutzung (AfA) unterliegen (z.B. Kunstgegenstände, geringwertige Wirtschaftsgüter, Verbrauchsmaterialien).
Leasingfinanzierungen für Privatkunden werden seitens der Leasinggesellschaften ausschließlich für … angeboten.
Leasingfinanzierungen für Privatkunden werden seitens der Leasinggesellschaften ausschließlich für Kraftfahrzeuge (Kfz) angeboten.
Leasing unterscheidet sich in folgenden Punkten von der Vermietung von Objekten:
- Beim Leasing wird das Leasingobjekt nach den Wünschen und Erfordernissen des Leasingnehmers angeschafft. Sowohl bei der Miete als auch beim Leasing ist der Vermieter/Leasinggeber Eigentümer des Miet- bzw. Leasingobjekts.
- Im Leasingvertrag werden Zinsgleitklauseln (meistens gebunden an die Euro InterBank Offered Rate (EURIBOR)) vereinbart, bei der Miete Wertsicherungsklauseln (meistens gebunden an den Verbraucherpreisindex).
- Der Leasingnehmer kann Einfluss auf die Gesamtinvestitionskosten nehmen (Eigenleistung, Restwert), der Mieter in der Regel nicht.
- Dem Leasingnehmer darf vertraglich keinesfalls die Möglichkeit eingeräumt werden, das Leasingobjekt nach Ende der Grundvertragsdauer zu einem bestimmten Wert zu kaufen (Kaufoption). Es ist jedoch geübte Praxis, dass der Leasingnehmer das Leasingobjekt am Ende der Vertragslaufzeit zum kalkulierten Restwert erwirbt.
- Der Mieter hat kein Recht, das Mietobjekt am Ende der Vertragslaufzeit zum kalkulierten Restwert anzukaufen, allenfalls kann diesem bei Ankaufsinteresse das Mietobjekt zum Marktwert angeboten werden.
- Beim Mietgeschäft trägt der Vermieter – sofern nicht überwälzbar – die Kosten der Instandhaltung, beim Leasing trägt diese der Leasingnehmer.
- Das Risiko für den wirtschaftlichen Untergang des gemieteten Objekts wird beim Mietgeschäft vom Vermieter (Überwälzung durch verpflichtenden Abschluss, z.B. einer Vollkasko, möglich) getragen, beim Leasinggeschäft trägt dies der Leasingnehmer.
- Im Gegensatz zu einem Leasingvertrag, der eine unkündbare Grundmietzeit aufweist, werden in Mietverträgen grundsätzlich Kündigungsmöglichkeiten (nicht bei Operate-Leasing) vorgesehen.
Leasing unterscheidet sich in folgenden Punkten von einem Kredit:
- Beim Kredit ist in der Regel ein Eigenmittelanteil einzubringen, beim Leasing ist – im Falle ausreichender Bonität des Leasingnehmers – auch eine 100-%-Finanzierung möglich.
- Bei einer Kreditfinanzierung ist die Finanzierungsdauer nicht zwingend nach dem zu finanzierenden Investitionsgut ausgerichtet. Die Laufzeit einer Leasingfinanzierung (Grundmietzeit) orientiert sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasingobjekts.
- Mit Abschluss des Kaufvertrags erwirbt der Kreditnehmer bei der Kreditfinanzierung uneingeschränktes Eigentumsrecht (der Kreditgeber lässt sich eventuell das vorbehaltene Eigentum übertragen) über das finanzierte Objekt. Im Falle einer Leasingfinanzierung kann der Leasingnehmer frühestens am Ende der Grundmietzeit die Möglichkeit des Erwerbes des Leasingobjektes erhalten.
- Häufig werden bei der Kreditfinanzierung verschiedene andere Sicherheiten verlangt. Beim Leasing dient in der Regel lediglich das Leasingobjekt als Sicherheit.
Unterformen von Leasing:
Operating-Leasing und Finanzierungsleasing
Unterformen von Finanzierungsleasing:
Teilamortisation und Vollamortisation
Was steht beim Operating-Leasing im Vordergrund?
Die Gebrauchsüberlassung steht hier gegenüber der Finanzierung im Vordergrund und ist Unternehmern vorbehalten
Beschreibe das Operating-Leasing
- Bei dieser Leasingform handelt es sich um einen Mietvertrag nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB).
- Für einen begrenzten Zeitraum wird ein bestimmtes Investitionsgut (vorzugsweise ein KFZ) angeschafft.
- Es besteht kein Andienungsrecht (Ankaufsrecht).
- Ein Eigentumserwerb ist nicht vorgesehen (Restwert ist weder bekannt noch vereinbart = Steuervorteil; ein etwaiger Erwerb ist zum Marktwert möglich).
- Attraktiver Steuervorteil für Unternehmer: Beim Operating-Leasing machen Sie die monatliche Leasingrate steuerlich als Betriebsausgabe voll geltend. Keine Aktivposten-Bildung: Die Aktivpostenbildung - bedingt durch die Verlängerung der Abschreibungsdauer für Pkw und Kombi auf 8 Jahre - entfällt bei Operating-Leasing
Kommt das Operating-Leasing im Privatkundengeschäft vor?
Diese Leasingform kommt im Privatkundengeschäft praktisch nicht vor und wird von den Leasinggesellschaften der VB Verbund Banken für Privatkunden auch nicht angeboten, sodass in diesem Kapitel nicht näher auf diese Leasingform eingegangen wird.
Beschreibe das Finanzierungsleasing:
- Das Leasingobjekt wird dem Leasingnehmer für eine bestimmte Laufzeit zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Dieser verpflichtet sich zur Zahlung von periodisch zu leistenden Leasingraten.
- Anschaffungs- und Finanzierungskosten werden durch diese laufenden Periodenzahlungen während der gesamten Nutzungszeit durch den Leasingnehmer amortisiert.
- Die Laufzeit ist fix vereinbart und nur im Rahmen der Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes (VKrG) kündbar, eine einvernehmliche vorzeitige Auflösung im Kulanzweg ist aber möglich.
- Ein Eigentumserwerb ist nach Ablauf der Leasingvertragsdauer möglich und meistens beabsichtigt, jedoch nicht dezidiert vereinbart (Stichwort: Zurechnungsschädlichkeit).
- Das Restwertrisiko trägt ausschließlich der Leasingnehmer.
Finanzierungsleasing: Darf der Leasingvertrag eine Kaufoption aufweisen?
nein
Neben der Vertragsdauer ist es möglich, dass Finanzierungsleasing in nachfolgende Modelle zu unterscheiden:
Vollamortisationsverträge (Full-pay-out-Leasing)
Teilamortisationsleasing (Restwertleasing)
Vollamortisationsverträge (Full-pay-out-Leasing)
Kaufpreis und Zinsen werden während der Laufzeit durch die Leasingentgelte rückgeführt. Ein zusätzliches Leasingentgelt wird als Restwert vereinbart (z.B. Vertrag läuft auf 60 Monate, dann geht
das Leasingobjekt mit der 61 Rate in das Eigentum des Leasingnehmers über)
Teilamortisationsleasing (Restwertleasing)
Kaufangebot an den Leasingnehmer in der Höhe des Restwertes (=in Höhe von Leasingentgeltes). Bei dem dadurch herbeigeführten Eigentumsübergang handelt es sich um ein gesondertes Rechtsgeschäft!
Was sagt die 40%- bzw. 90%-Regel beim Finanzierungsleasing aus?
40%- bzw. 90%-Regel (auf Basis der derzeit gültigen Leasingrichtlinien).
Die Grundmietzeit darf nicht kürzer als 40 % bzw. nicht länger als 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer betragen.
Durch gesetzliche Vorschriften hinsichtlich der gewöhnlichen Nutzungsdauer darf ein Pkw-Leasingvertrag nicht kürzer als 39 Monate und nicht länger als 86 Monate laufen (= 40/90 Regel )
Kenn das österreichische Recht Vorschriften für betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern?
Das österreichische Steuerrecht kennt mit Ausnahme für Pkw (8 Jahre) keine verbindlichen Vorschriften für betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern. Vielmehr richten sich diese nach den tatsächlichen Gegebenheiten und Verwendungen beim Kunden bzw. in Anlehnung an die Vorgaben in der BRD bezüglich der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Beschreibe die Teilamortisationsverträge (inkl. Synonym)
Synonym = Restwertleasing
- Nur ein Teil des Kaufpreises und der Zinsen werden während der Laufzeit getilgt.
- Die monatliche Leasingrate ist geringer, da lediglich die Tilgung der um den Restwert verminderten Anschaffungskosten erfolgt.
- Nach der unkündbaren Vertragsdauer bleibt daher noch ein Restwert.
- Das Kaufanbot an den Leasingnehmer kann zum vereinbarten Restwert erfolgen.
- Finanzierungskosten sind insgesamt höher, da Sie Ihrem Kunden die Stundung des Restwerts gewähren (der Zahlungsaufschub wird mit Zinsen belastet).
- Es besteht die Möglichkeit, über den Restwert eine neue Leasingvereinbarung anzuschließen.
- Innerhalb der 40/90-Regel ist der Restwert weitestgehend frei wählbar (Problematik: Depotzahlung und zu hoher Restwert!).
An was sollte sich beim Teilamortisationsvertrag der Restwert orientieren?
Der Restwert sollte sich an dem, am Ende der Laufzeit voraussichtlich erzielbaren, Marktwert (Zeitwert) orientieren.
Wie lange ist die Laufzeit eines Teilamortisationsvertrages?
Die Laufzeit beträgt bei Kfz in der Praxis aus Risikogründen i. d. R. maximal 60 Monate – Einzelvertragsdauer.
Vorführwagen oder noch leasingfähige Gebrauchtwagen können auf die steuerlich möglichen 86 Monate geleast werden (z.B. Pkw 30 Monate alt – maximale Restleasingdauer: 56 Monate).
Teilamortisationsverträge (Restwertleasing) - Restwertgestaltung:
Die Gestaltung eines darstellbaren Restwertes hängt von verschiedenen Faktoren, wie
Leasingobjekt (Pkw, Lkw, Mobilie), Fungibilität (Marktgängigkeit und Wiederverwertbarkeit) oder Abnützung (Kilometerlaufleistung bei Kfz oder Lkw, Betriebsstunden bei Stapler oder Mobilien) ab. Auch steuerliche Komponenten sind zu beachten.
Teilamortisationsverträge (Restwertleasing) - Restwertgestaltung:
Aus risikotechnischer Sicht gilt zu beachten:
Nur für werthaltige und wieder verwertbare Objekte kann ein Restwert angesetzt werden (z.B. für Pkw, Lkw, Stapler oder Traktoren; keinesfalls für Elektronische Datenverarbeitung (EDV), Kopierer, Einrichtung). Die Höhe des Restwertes richtet sich nach Leasingdauer, Leasingobjekt und Abnützung. Beim Leasingobjekt wird auf die jeweilige Marktgängigkeit eingegangen.
Was sollte man den Kunden fragen, wenn man den Restwert festlegt?
Es empfiehlt sich den Kunden immer nach seiner gewünschten Kilometerlaufleistung zu fragen – damit kann ein an den Kunden angepasster Restwert angesetzt werden.
Vergleiche für ein Teilamortisationsleasing folgende PKWs
VW Golf TDI mit 90 PS: vs. Pkw beispielsweise mit Benzinmotor und 265 PS:
VW Golf TDI mit 90 PS: Leichte Wiederverwertbarkeit – hohe Wertstabilität auch langfristig (siehe CO2-Debatte).
Pkw beispielsweise mit Benzinmotor und 265 PS: Wesentlich schwerere Wiederverwertbarkeit – hoher Wertverlust im Verhältnis zum Anschaffungswert. Aufgrund der CO2-Debatte ist die Wertentwicklung für Fahrzeuge mit hoher Motorleistung schwierig einzuschätzen.
Aus steuerlicher Sicht unterliegt jedes Wirtschaftsgut einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (bei Pkw verbindlich ? Jahre = ? Monate; Stapler üblicherweise ? Jahre = ? Monate). Dadurch kann man für jedes Objekt eine jährliche AfA errechnen (Pkw: 100 % / ? Jahre = ? % jährliche AfA; Stapler: 100 % / ? Jahre = ? % jährliche AfA).
Aus steuerlicher Sicht unterliegt jedes Wirtschaftsgut einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (bei Pkw verbindlich 8 Jahre = 96 Monate; Stapler üblicherweise 6 Jahre = 72 Monate). Dadurch kann man für jedes Objekt eine jährliche AfA errechnen (Pkw: 100 % / 8 Jahre = 12,5 % jährliche AfA; Stapler: 100 % / 6 Jahre = 16,67 % jährliche AfA).
Was sollte bei der Restwertgestaltung eines Leasingvertrages beachtet werden?
Bei der Restwertgestaltung eines Leasingvertrages sollen die Restbuchwerte dieser Werte wenn möglich nicht überschreiten. In der Regel spielt die Restbuchwertvorgabe nur bei äußerst werthaltigen PKW und bei Depotmodellen eine Rolle, da ja das Depot im Restwert enthalten ist. Da gilt nicht die Kundenschlusszahlung (= Restwert abzüglich Depot) als Ansatz für den Restbuchwert, sondern der kalkulierte Restwert (= kalkulatorischer Restwert).