Schutz des Eigentums, Art. 14 GG Flashcards
1
Q
Eigentum, Art. 14 GG
A
Eigentum sind alle konkreten vermögenswerten Rechte, die dem Einzelnen als Ausschließlichkeitsrechte zur privaten Nutzung und zur eigenen Verfügung zugeordnet sind und die das einfache Recht zu einem bestimmten Zeitpunkt als Eigentum definiert.
- Sacheigentum
- öffentlich rechtliche Ansprüche (z.B. Rentenansprüche, Ansprüche auf Arbeitslosengeld)
- andere Vermögenswerte Rechte (z.B. Pfandrecht, Grundschuld, Urheberrecht etc.)
- NICHT Vermögen als Ganzes (z.B. Geldstrafe)
2
Q
Inhalts- u. Schrankenbestimmung, Art. 14 I 2 GG
A
abstrakt-genereller Eingriff
einfacher GV, Art. 14 I 2
-> keine Entschädigung
3
Q
Enteignung, Art. 14 III GG
A
Definition: Entziehung subjektiver Eigentumspositionen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben.
konkret-individueller Eingriff
qualif. GV, Art. 14 III 2 GG: Gesetz muss Art- und Höhe d. Entschädigung regeln.