Berufsfreiheit, Art. 12 GG Flashcards
Beruf, Art. 12 I GG
Ein Beruf ist jede auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage.
Was schützt die Berufsfreiheit, Art. 12 I GG?
- Wahl
- Ausübung
- Vorbereitung
Drei-Stufen-Theorie, Art. 12 I GG
bes. Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
Aufgrund der unterschiedlichen Bedeutungen für den Betroffenen müssen bei Eingriffen in die Berufswahl strengere Anforderungen gelten als bei Eingriffen in die Berufsausübung.
- legitimer Zweck
- Geeignetheit
- Erforderlichkeit
a) Welche Stufe?
Stufe 1: Berufsausübung
Stufe 2: subj. Zulassungsbeschränkung
Stufe 3: obj. Zulassungsbeschränkung
b) geringste geeignete Stufe (mildestes Mittel)?
4. Verhältnismäßigkeit
Stufe 1: wenn vernünftige Erwägungen d. Allgemeinwohls dies zweckmäßig erscheinen lassen.
Stufe 2: wenn Regelung dem Schutz wcihtiger Gemeinschatfsgüter dient
Stufe 3: wenn Regelung dem Schutz überragend wichtiger Gemeinschaftsgüter vor nachweisbaren o. höchstwahrscheinlich schweren Gefahren dient