Freie Entfaltung d. Persönlichkeit, Art. 2 I GG Flashcards
1
Q
Schutzbereich, Art. 2 I GG
A
Sachlich:
- allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 2 I
- allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I
Persönlich: alle natürliche Personen
2
Q
Allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 2 I GG
A
Jedermann hat die Freiheit, innerhalb der Schranken der Rechtsordnung u. der guten Sitten alles zu tun oder zu unterlassen, was anderen nicht schadet.
3
Q
Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG
A
Recht d. Einzelnen, selbst seine persönliche Lebenssphäre zu bestimmen. Dazu gehören u.a.:
- der Schutz der Ehre
- das Recht, die eigene Abstammung zu kennen
- das Namensrecht
- die informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz)
- Recht am eigenen Wort und Bild
- Recht auf Resozialisierung für Strafgefangene
4
Q
Schrankentrias, Art. 2 I Hs. 2 GG)
A
- Rechte anderer
- verfassungsmäßige Ordnung
- Sittengesetz
Nach h.M. werden die Rechte anderer und das Sittengesetz bereits durch die verfassungsmäßige Ordnung erfasst Ihnen kommt somit keine eigenständige Bedeutung zu.