Schuldrecht BT Allgemeines Flashcards
Gemischter Vertrag
Vertrag enthält Elemente aus mehreren gesetzlich geregelten Vertragstypen
Unterscheidung in
- Typenkombination und
- Typenverschmelzung
Typenkombination bei gemischtem Vertrag
Kombination der charakteristischen Leistungen mehrerer Vertragstypen in einem Vertrag
Behandlung der Typenkombination
Trennungs- und Kombinationstheorie (h.M.): jede Leistung ist nach den Regeln des einschlägigen Vertragstyps zu behandeln
Typenverschmelzung bei gemischtem Vertrag
Leistungen unterschiedlicher Vertragstypen werden nicht nur kombiniert, sondern geradezu verschmolzen
-> führt oft dazu, dass Leistungen nicht mehr teilbar sind
Behandlung der Typenverschmelzung
Einheits- und Absorptionstheorie (h.M.): maßgeblich sind die Vorschriften des “dominierenden” Vertragstyps, die übrigen Elemente werden “absorbiert”
Atypischer Vertrag
Vertrag lässt sich weder einem einzelnen, noch gemischten gesetzlich geregelten Vertragstypen zuordnen
Behandlung des atypischen Vertrags
Maßgeblich in erster Linie die Parteivereinbarung, aber auch BGB AT und Schuldrecht AT