Schemata Flashcards

1
Q

Prüfungsschema Bebauungsplan

A
  1. Ermächtigungsgrundlage
  2. Vorraussetzungen der Rechtmäßigkeit
    a) Zuständig
    b) Verfahren
    c) Form
    d) Inhaltliche Anforderungen an den
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2
Q

Rechtsbehelfe der VwGO

A

Zulässigkeit
- Eröffnung des Verwaltungsrechtsweg
- Beteiligungsfähigkeit
- Prozessfähigkeit
- Klage-/Antragsbefugnis
- Vorverfahren
- Frist
- Form
- zuständiges Gericht
- Klage-/ Antragsgegner

Begründetheit
- Wirkung der Entscheidung
- Tenor der Entscheidung

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3
Q

I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

A

Mangels aufdrängenden Sonderzuweisung richtet sich dies nach !§ 40 I S. 1 VwGO!.
-> Es muss eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nicht-verfassungsrechtlicher Art vorliegen.

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4
Q

II. Statthafte Klageart

A

Statthafte Klageart richtet sich nach dem Klagebegehren § 88 VwGO

-> Das Gericht darf über das Klagebegehren nicht hinausgehen, ist aber an die Fassung der Anträge nicht gebunden.

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5
Q

III. Klagebefugnis gem. § 42 II VeGO

A

Klagebefugt ist jemand, soweit er geltend machen kann, möglicherweise in eigenen Rechten verletzt zu sein.

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6
Q

IV. Vorverfahren

A

Ein Vorverfahren muss erfolglos durchgeführt worden sein § 68 Abs. 1 VwGO.

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7
Q

V. Klagegegner

A

Klagegegner ist nach § 78 I Nr. 1 VwGO die Körperschaft, deren Behörde den Erlass des begehrten VA verweigert hat.

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8
Q

VI. Klagefrist

A

Gem. § 74 II und 1VwGO beträgt diese einen Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheid

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9
Q

VII. Beteiligten- und Prozessfähigkeit

A

Antragsteller:
Natürliche und geschäftsfähige Person
Beteiligtenfähig: § 61 Nr. 1 Var. 1 VwGO
Prozessfähigkeit: § 62 Abs. 3 VwGO

Antragsgegner:
Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Beteiligtenfähig: § 61 Nr. 1 Var. 2 VwGO

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10
Q

Baugenehmigung- Sachentscheidungsvoraussetzungen

A

I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

II. Statthafte Klageart

III. Klagebefugnis

IV. Vorverfahren

V. Klagegegner

VI. Klagefrist

VII. Beteiligten - und Prozessfähigkeit

VIII. Zwischenergebnis

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