Bebauungsplan Flashcards
Ermächtigungsgrundlage
Ermächtigungsgrundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplans ist § 1 III i.V.m § 2 I, 10 I BauGB
Zuständigkeit
Zuständig für das Aufstellen eines Bebauungsplans ist der Gemeinderat
Vgl. § 2 I BauGB, 39 II Nr. 3 GO
Verfahren der Aufstellung
- Aufstellungsbeschluss § 2 I BauGB + frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 I BauGB & Behörde § 4 BauGB
-> Fehler § 214 I Nr. 2 BauGB - Auslegung des Entwurfs mit vorheriger Bekanntmachung § 3 II BauGB ( ins Internet einstellen § 4a IV BauGB)
-> Fehler § 214 I Nr. 2 BauGB - Prüfung der Einwendungen § 3 II S. 4 & 5 BauGB
- Beschluss des Bebauungsplans durch den Gemeinderat als Satzung § 10 BauGB ( Befangenheit eines Gemeindemitglieds Heilung: § 4 IV GO)
- Ausfertigung durch Bürgermeister (Unterschrift)
Form
- Bekanntmachung
- Begründung
Bebauungsplan
I. Ermächtigungsgrundlage
II. Formelle Rechtmäßigkeit
1. Zuständigkeit
2. Verfahren
3. Umweltprüfung
4. Auslegung der Öffentlichkeitsbeteiligung
5. Beschluss
III. Materielle Rechtmäßigkeit
1. Planrechtfertigung
2. Entwicklungsgebot
3. Planermessen
a) Äußere Ermessensgrenzen
b) Innere Ermessensgrenzen
c) Verfassungsmäßigkeit
4. Heilung
Inhaltliche Anforderungen
- Erforderlichkeit
- Entwicklung aus Flächennutzungsplan (Entwicklungsgebot, § 8 II BauGB)
- Keine Kollision mit übergeordneter Raumplanung
- räumliche und inhaltliche Bestimmtheit („parzellenscharf“) § 9 BauGB
- Typenzwang des Baurechts
- Kein Abwägungsfehler
Inhaltliche Anforderungen - Abwägungsfehler
Gericht kontrolliert auf
- Abwägungsausfall
- Abwägungsdefizit
- Abwägungsfehleinschätzungen
- Abwägungsdisproportionalität
Sie gelten als geheilt, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind § 215 I Nr. 1, 3 BauGB
Abwägungsfehlerlehre
- Formelle Fehler:
• Abwägungsausfall
• Abwägungsdefizit
• Abwägungsfehleinschätzung - materielle Fehler:
• Abwägungsdisproportionalität
Beachtlichkeit von Fehlern
- Unbeachtlichkeit bzw. Heilung
Beachtlich wenn:
- Verletzung von Vorschriften ü. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 214 I 1 Nr. 2 BauGB)
- Verletzung von Vorschriften über Begründung und Bekanntmachung (§ 214 I 1 Nr. 3, 4 BauGB)
- Abwägungsfehler (§ 214 I 1 Nr. 1, III 2 BauGB)
- Frist § 215 BauGB
-> Verfahrensfehler § 214 IV