Sachenrecht Flashcards
Definiere dingliche Rechte
Rechte, die einer Person in Bezug auf eine Sache Rechte zustehen
Unterscheide Unmittelbare und Mittelbare Besitzer
Unmittelbar: der die tatsächliche Sachherrschaft über Sache ausübt
Mittelbar: derjenige, für den ein anderer die unmittelbare Sachherrschaft ausübt (z.B. der Vermieter, Verpächter o.ä.)
Was ist notwendig für die Übereignung beweglicher Sachen?
Einigung zwischen den Parteie
Die Übergabe der Sache
Die Berechtigung zur Eigentumsübertragung
Definiere die dingliche Einigung die nötig ist zur Eigentumsübertragung
Dingliche Einigung ist ein echter Vertrag
-> Angebot und Annahme, also zwei Übereinstimmende Willenserklärungen hinsichtlich der Eigentumsübertragung
Erfolgt meistens konkludent -> aus Situation heraus ergiebig
Problem: Geschäftsunfähigkeit Minderjähriger, Stellvertretung,….
Was ist mit “sonst abhangengekommenen” Sachen in §935 Abs. 1 S. 1 gemeint? Was ist dann nicht mehr möglich?
Sonst abhandengekommen ist eine Sache dann, wenn der Eigentümer den Besitz an der Sache ohne seinen Willen verloren hat.
-> gutgläubiger Erwerb von gestohlenen, verloren gegangenen oder … ist nicht möglich
Differenziere zwischen Personalsicherheiten und Realsicherheiten als Kreditsicherheiten
Personalsicherheiten: Bürgschaft, Schuldbeitritt, Garantievertrag -> keine Sachenrechte
Realsicherheiten: Pfandrecht an beweglichen Sachen, Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung,… -> Sachenrechte
Welchen Zweck haben Sachenrechte als Kreditsicherheiten?
Dienen meist der Sicherung von Rückzahlungsansprüchen aus Darlehen
Was sind akzessorische Sicherheiten?
Als akzessorisch bezeichnet man Sicherheiten, die vom Bestand einer bestimmten Forderung abhängig sind: Besteht die zu sichernde Forderung nicht oder wird die Forderung erfüllt, entfällt damit auch das Sicherungsmittel.
Bsp: Personalsicherheiten und Hypothek
Was bezeichnet man als nicht akzessorische Sicherheiten?
Nicht akzessorische Sicherheiten werden über eine sog. Sicherungs(zweck)abrede mit der zu sichernden Forderung verbunden. Entfällt der Sicherungszweck, hat der Sicherheitengeber einen Anspruch auf Rückübertragung.
Bsp: Grundschuld, Sicherungsübereignung und Sicherungsabtretung.