Rechtsgeschäftslehre und Vertragsrecht Flashcards

1
Q

In welchen drei Fällen stellt sich die Frage, ob ein Rechtsbindungswille vorliegt?

A

Gefälligkeiten

Invitation ad offerendum

Freiklauseln

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2
Q

Erkläre Gefälligkeiten.

A

Grundlage in Freundschaft, Kollegialität, Nachbarschaft -> will sich nicht rechtlich binden, also keine Willenserklärung im rechtlichen Sinne abgeben

-> weder Leistungspflichten noch Nebenpflichten

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3
Q

Worauf muss geachtet werden um den Rechtsbindungswillen bei eventuellen Gefälligkeiten zu prüfen?

A
  • wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung
  • Wert der anvertrauten Sache
  • Haftungsrisiko für den Erklärenden
  • die dem Erklärenden erkennbare (Verlust-)Gefahr für den Begünstigten bei fehlerhafter Ausführung
  • Art, Grund und Zweck der Leistung
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4
Q

Erkläre die Invitatio ad offerendum.

A

(=Einladung zur Abgabe eines Angebotes)

Einladung/Aufforderung ist selbst noch keine Willenserklärung

-> möchte sich evtl. noch Bild von den Kaufinteressenten sowie deren Bonität machen. Evtl. ist Vorrat auch begrenzt

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5
Q

Nenne Beispiele für Invitatio ad offerendum

A

Preislisten, Speisekarten, Kataloge, Plakate

Schaufensterauslagen, Warenangebote in Selbstbedienungsläden (Supermärkten)

Versandhandel im Internet

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6
Q

Was sind Freiklauseln? Nenne Beispiele

A

Bestimmte anerkannte Klauseln, mit deren Hilfe sich der Erklärende eine rechtliche Bindung vorbehält.

Bps.: freibleibend, Liefermöglichkeit vorbehalten, unverbindlich, ohne Obligo,…

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7
Q

In welche drei Elemente wird die Willenserklärung gegliedert?

A

Handlungswille

Erklärungswille

Geschäftswille

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8
Q

Erkläre den Handlungswillen als Teil des subjektiven Tatbestand der Willenserklärung

A

Auch Handlungsbewusstsein

-> muss bei Abgabe der Erklärung zunächst Überhaupt den Willen haben, zu handeln (keine “Erklärung” aus Reflex oder im Schlaf oder aufgrund unmittelbaren Zwangs)

Bsp.: Hypnose, Nieß-Attacke _> Mausklick

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9
Q

Erkläre den Erklärungswillen als Teil des subjektiven Tatbestand der Willenserklärung

A

Auch Erklärungsbewusstsein

-> Bewusstsein, eine Erklärung mit rechtserheblichem Inhalt abzugeben

Bsp.: ältere Dame unterschreibt Kaufvertrag in der falschen Vorstellung, es handele sich nur um eine Besuchsbestätigung für den Handelsvertreter

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10
Q

Erkläre den Geschäftswillen als Teil des subjektiven Tatbestand der Willenserklärung

A

Auch Geschäftsbewusstsein

-> Wille, eine ganz bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen bzw. ein ganz bestimmtes Geschäft (z.B. Kauf- Miet- oder Darlehensvertrag) abzuschließen

Bsp.: V will seinen Pkw für 9.800,- € an K verkaufen, aber verspricht sich und bietet den Wagen für 8.900,- € an. Hier hat V bei seinem Angebot sowohl Handlungs- als auch Erklärungswillen. Aber der Geschäftswille für diesen Vertrag zum Kaufpreis von 8.900,- € fehlt ihm.

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11
Q

Erkläre Konsens/Dissens

A

Wenn sich Angebot und Annahme inhaltlich decken, spricht man von einem Konsens. Sonst Dissens

-> nur dann kommt Vertrag zustande

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12
Q

Nach welchen Paragraphen werden die Willenserklärungen ausgelegt um eine Deckung zu überprüfen? Wie wird verfahren?

A

§133
-> Empfänger muss versuchen, den wahren Willen des Erklärenden zu verstehen.

Wahrer Wille weicht oft von dem ab, was der Empfänger der Erklärung tatsächlich versteht

-> §157 BGB

Verträge sollen so ausgelegt werden, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es verlangen

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13
Q

Was bezeichnet der objektive Empfängerhorizont?

A

Empfangsbedürftige Willenserklärungen, sind nach diesem auszulegen.

-> Maßgeblich ist also, wie ein objektiver Dritter in der Rolle des Erklärungsempfänger die Willenserklärung verstanden hätte

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14
Q

Was wird gemacht, wenn der innere Wille vom äußeren abweicht?

A

Es gilt rechtlich das als erklärt, was ein objektiver Empfänger hätte verstehen müssen.

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15
Q

Ab welchem Zeitpunkt ist eine Willensäußerung wirksam? Was ist eine Abgabe der Äußerung? Was ist Voraussetzung?

A

Der Erklärende muss die Erklärung so auf den Weg zum Empfänger bringen, dass er bei Zugrundelegung normaler Umstände mit dem Zugang beim Empfänger rechnen darf.

-> wirksam ab Zugang beim Erklärungsempfänger (§130)

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16
Q

Wann liegt der Zugang einer Willenserklärung vor?

A

…wenn sie so in den Machtbereich des Empfänger gelang ist (“örtlich”), dass unter normalen Umständen die Möglichkeit der Kenntnisnahme besteht (“zeitlich”)

-> tatsächliche Kenntnisnahme ist dagegen nicht erforderlich
-> hat der Empfänger aber bereits tatsächlich Kenntnis genommen, so geht dieser Zeitpunkt vor

17
Q

Wann geht eine Willenserklärung unter Anwesenden zu?

A

Nicht gesetzlich geregelt -> nach herrschender Meinung, wenn der Erklärende davon ausgehen durfte, dass der Empfänger alles richtig verstanden hat.

18
Q

Was sind die vertragswesentlichen Bestandteile? Beispiel KV

A

Sie müssen sich aus dem Inhalt des jeweiligen Vertrages ergeben und im Angebot enthalten oder zumindest bestimmbar sein (siehe §§155 ff).

  • Partei des Vertrags (Käufer, Verkäufer)
  • Hauptpflichten (Kaufsache, Kaufpreis)
19
Q

Erkläre die Realofferte

A

Sonderform des Angebots:

Die Realofferte ist ein Angebot, das gleichzeitig auf den Abschluss des (schuldrechtlichen) Kaufvertrages gemäß §433 und seine Erfüllung, die (sachenrechtliche = dingliche) Übereignung gemäß §929 gerichtet ist

-> Antragender möchte, dass Übereignung erst bei Kaufangebot wirksam wird -> aufschiebende Bedingung

Bsp.: Zusendung unbestellter Waren zwischen Unternehmen

20
Q

Erkläre Offerte ad incertas personas

A

Sonderform des Angebots:

In der Regel muss das Angebot auch den Adressaten hinreichend bestimmen. Ausnahmsweise genügt allerdings ein Angebot an einen unbestimmten Personenkreis, etwa weil es für den Anbietenden unwichtig oder unmöglich ist, einen bestimmten Adressaten zu benennen.

Bsp.: Betreiben einer U-Bahn

21
Q

Wann ist der Zugang einer Annahmeerklärung nicht nötig für das Zustandekommen eines Vertrags?

A

Annahme muss dem Antragenden nicht gegenüber erklärt werden, wenn Zugang einer solchen Erklärung nach der Verkehrsmittel nicht zu erwarten ist oder der Antragende auf den Zugang der Erklärung verzichtet hat. (§151 S.1)

22
Q

Wie kann sich der Annahmewille in äußerlich erkennbarer Form in einer Willenserklärung manifestieren?

A

Erfüllungshandlungen
Bsp.: Bereitstellen bestellter Waren zum Versand bzw. Versenden der Ware

Aneignungs- oder Gebrauchshandlungen
Bsp.: Verschenken des mit Kaufangebot übersandten Buches, Versehen dieses Buches mit eigenem Namen, Zerlesen der mit Kaufangebot übersandten Zeitschrift

§241 für Verbraucherverträge beachten

23
Q

Kann der Antragende das Angebot zurücknehmen?

A

Nur, wenn es vor bzw. mit dem Zugang des Angebots eingeht.

-> Widerruf der Willenserklärung (§130 Abs. 1 S. 2 BGB)

24
Q

Was passiert, wenn ein Angebot, das schon erloschen ist, Angenommen wird?

A

Gilt als neuer Antrag

25
Q

Was passiert bei Annahme eines Angebots bei dem die Erklärungen nicht übereinstimmen?

A

Gilt als Ablehnung des Angebots verbunden mit einem neuen Angebot

-> modifizierte “Annahme”

26
Q

Inwiefern kann Schweigen einen Erklärungswert haben?

A
  • wenn Gesetz diese Folge anordnet
  • die Parteien dies vereinbart haben
  • der Schweigende gemäß §242 zur Äußerung seines gegenteiligen Willens verpflichtet gewesen wäre
  • im Falle eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens (wichtig)
27
Q

Wann gilt Schweigen als Bestätigung im Falle eines kaufmännischen Bestätigungsschreiben?

A

Wenn nicht unverzüglich widersprochen wird und eventuelle Abweichungen nicht auf Arglist beruhen.

§§157, 242

28
Q

Was sind die vier Voraussetzungen des kaufmännischen Bestätigungsschreibens?

A
  1. Parteien müssen Kaufleute sein oder zumindest wie Kaufleute in größerem Umfange am Wirtschaftsleben teilnehmen
  2. Parteien oder deren Vertreter müssen Vertragshandlungen geführt haben und in der Überzeugung zu Ende geführt haben, dass sie sich auf einen bestimmten Vertragsinhalt geeinigt haben
  3. Der Vertragsschluss muss bestätigt werden, d.h. nach dem Inhalt des Schreibens muss der Bestätigende vom Bereits abgeschlossenen Vertrag ausgegangen sein. Wird absichtlich etwas Falsches bestätigt, so treten die Wirkungen des Bestätigungsschreiben nicht ein.
  4. Das Bestätigungsschreiben muss dem Empfänger alsbald, mithin im engen zeitlichen Zusammenhang mit den Verhandlungen, zugegangen sein, und der Empfänger darf nicht widersprochen haben.