Rechtsgeschäftslehre und Vertragsrecht Flashcards
In welchen drei Fällen stellt sich die Frage, ob ein Rechtsbindungswille vorliegt?
Gefälligkeiten
Invitation ad offerendum
Freiklauseln
Erkläre Gefälligkeiten.
Grundlage in Freundschaft, Kollegialität, Nachbarschaft -> will sich nicht rechtlich binden, also keine Willenserklärung im rechtlichen Sinne abgeben
-> weder Leistungspflichten noch Nebenpflichten
Worauf muss geachtet werden um den Rechtsbindungswillen bei eventuellen Gefälligkeiten zu prüfen?
- wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung
- Wert der anvertrauten Sache
- Haftungsrisiko für den Erklärenden
- die dem Erklärenden erkennbare (Verlust-)Gefahr für den Begünstigten bei fehlerhafter Ausführung
- Art, Grund und Zweck der Leistung
Erkläre die Invitatio ad offerendum.
(=Einladung zur Abgabe eines Angebotes)
Einladung/Aufforderung ist selbst noch keine Willenserklärung
-> möchte sich evtl. noch Bild von den Kaufinteressenten sowie deren Bonität machen. Evtl. ist Vorrat auch begrenzt
Nenne Beispiele für Invitatio ad offerendum
Preislisten, Speisekarten, Kataloge, Plakate
Schaufensterauslagen, Warenangebote in Selbstbedienungsläden (Supermärkten)
Versandhandel im Internet
Was sind Freiklauseln? Nenne Beispiele
Bestimmte anerkannte Klauseln, mit deren Hilfe sich der Erklärende eine rechtliche Bindung vorbehält.
Bps.: freibleibend, Liefermöglichkeit vorbehalten, unverbindlich, ohne Obligo,…
In welche drei Elemente wird die Willenserklärung gegliedert?
Handlungswille
Erklärungswille
Geschäftswille
Erkläre den Handlungswillen als Teil des subjektiven Tatbestand der Willenserklärung
Auch Handlungsbewusstsein
-> muss bei Abgabe der Erklärung zunächst Überhaupt den Willen haben, zu handeln (keine “Erklärung” aus Reflex oder im Schlaf oder aufgrund unmittelbaren Zwangs)
Bsp.: Hypnose, Nieß-Attacke _> Mausklick
Erkläre den Erklärungswillen als Teil des subjektiven Tatbestand der Willenserklärung
Auch Erklärungsbewusstsein
-> Bewusstsein, eine Erklärung mit rechtserheblichem Inhalt abzugeben
Bsp.: ältere Dame unterschreibt Kaufvertrag in der falschen Vorstellung, es handele sich nur um eine Besuchsbestätigung für den Handelsvertreter
Erkläre den Geschäftswillen als Teil des subjektiven Tatbestand der Willenserklärung
Auch Geschäftsbewusstsein
-> Wille, eine ganz bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen bzw. ein ganz bestimmtes Geschäft (z.B. Kauf- Miet- oder Darlehensvertrag) abzuschließen
Bsp.: V will seinen Pkw für 9.800,- € an K verkaufen, aber verspricht sich und bietet den Wagen für 8.900,- € an. Hier hat V bei seinem Angebot sowohl Handlungs- als auch Erklärungswillen. Aber der Geschäftswille für diesen Vertrag zum Kaufpreis von 8.900,- € fehlt ihm.
Erkläre Konsens/Dissens
Wenn sich Angebot und Annahme inhaltlich decken, spricht man von einem Konsens. Sonst Dissens
-> nur dann kommt Vertrag zustande
Nach welchen Paragraphen werden die Willenserklärungen ausgelegt um eine Deckung zu überprüfen? Wie wird verfahren?
§133
-> Empfänger muss versuchen, den wahren Willen des Erklärenden zu verstehen.
Wahrer Wille weicht oft von dem ab, was der Empfänger der Erklärung tatsächlich versteht
-> §157 BGB
Verträge sollen so ausgelegt werden, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es verlangen
Was bezeichnet der objektive Empfängerhorizont?
Empfangsbedürftige Willenserklärungen, sind nach diesem auszulegen.
-> Maßgeblich ist also, wie ein objektiver Dritter in der Rolle des Erklärungsempfänger die Willenserklärung verstanden hätte
Was wird gemacht, wenn der innere Wille vom äußeren abweicht?
Es gilt rechtlich das als erklärt, was ein objektiver Empfänger hätte verstehen müssen.
Ab welchem Zeitpunkt ist eine Willensäußerung wirksam? Was ist eine Abgabe der Äußerung? Was ist Voraussetzung?
Der Erklärende muss die Erklärung so auf den Weg zum Empfänger bringen, dass er bei Zugrundelegung normaler Umstände mit dem Zugang beim Empfänger rechnen darf.
-> wirksam ab Zugang beim Erklärungsempfänger (§130)