Kapitel 1 Flashcards
In welcher Reihenfolge werden Ansprüche geprüft?
- Vertragliche Ansprüche
- “Quasi-vertragliche” (=vertragsähnliche) Ansprüche
- Sachenrechtliche (=dingliche) Ansprüche
- Deliktische Ansprüche
- Ungerechtfertigte Bereicherung
Gehe auf den Gutachtenstil ein. Nenne die 4 Schritte
- Bildung des Obersatzes
- Benennen und Definieren der Tatbestandsmerkmale
- Subsumptionsschrift
- Formulierung des Ergebnisses
Erkläre den ersten Schritt im Gutachtenstil.
Bildung des Obersatzes
“Wer will was von dem woraus?”
-> Suchen einer möglichen Anspruchsgrundlage, dann Formulierung einer Hypothese
Erkläre den zweiten Schritt des Gutachtenstils.
Benennen und Definieren der Tatbestandsmerkmale = Voraussetzungen des Anspruchs
z.B. Voraussetzung für das Bestehen des Kaufpreisanspruchs (Bestehen eines Kaufvertrages = Angebot und Annahme)
Erkläre den dritten Schritt im Gutachtenstil.
Subsumtionsschritt
Vergleich des vorliegenden Sachverhalts mit den Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage
z.B.: „Angebot des A liegt in seiner Erklärung, an B verkaufen zu wollen, Annahme des B in seiner Einverständniserklärung. Somit liegen zwei korrespondierende Willenserklärungen vor, A und B haben Kaufvertrag geschlossen.“
Erkläre den vierten Schritt im Gutachtenstil.
Formulierung des Ergebnisses
Am Ende des Gutachtens zum jeweiligen Obersatz
z.B.: “Somit hat A gegen B einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 1.000€ gem. §433 Abs. 2 BGB (somit, also, demnach, deshalb, daher, folglich, mithin, etc.)
Wann liegt ein Anspruch vor?
Ein Anspruch liegt vor, wenn einer das Recht hat, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen.
Wie lautet der Grundsatz der Privatautonomie?
Der Einzelne ist berechtigt, seine privaten Beziehungen selbst und eigenverantwortlich durch Rechtsgeschäft zu gestalten.
Welche Aspekte hat der Grundsatz der Privatautonomie?
- Abschlussfreiheit
- Inhaltsfreiheit
- Formfreiheit
Gehe auf die Abschlussfreiheit der Privatautonomie ein
Der Einzelne hat das Recht, frei zu entscheiden, ob und mit wem er einen Vertrag schließen will. (Ausnahmen: Kontrahierungszwang…)
Gehe auf die Inhaltsfreiheit der Privatautonomie ein
Dies bedeutet, dass die Parteien den Inhalt des Vertrags grundsätzlich selbst festlegen dürfen. (wenige zwingende Vorschriften -> Schutz für schwächere Vertragspartei, z.B. Verbraucher)
Gehe auf die Formfreiheit der Privatautonomie ein
Formfreiheit bedeutet die Freiheit zur Wahl von Verträgen, also etwa der mündlichen Form oder der Schriftform, zu haben.
Was besag das Trennungsprinzip im Schuld- und Sachenrecht?
Das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft und das sachenrechtliche Verfügungsgeschäft bilden keine Einheit - vielmehr handelt es sich um jeweils selbstständige Verträge
Was besagt das Abstraktionsprinzip im Schuld- und Sachenrecht?
Das Verfügungsgeschäft in seiner Wirksamkeit ist unabhängig von den zugrundeliegenden Verpflichtungsgeschäften und umgekehrt. Es kann also z.B. der Verpflichtungsvertrag unwirksam sein, die Verfügung aber dennoch wirksam.
Definiere das Verpflichtungsgeschäft
Ist ein schuldrechtliches Geschäft, also der Vertrag mit dem die Leistungspflichten begründet werden.