Sachbeschädigung § 303 I Flashcards
Fremd
ist eine Sache, wenn sie gem. §§ 903 ff. BGB im Eigentum eines anderen steht.
Sachen
sind alle körperlichen Gegenstände iSd § 90 BGB. Körperlichkeit erfordert, dass der Gegenstand eine Begrenzung aufweist und ein selbstständiges, individuelles Dasein führt. (auch unbewegliche Sachen, auch Tiere)
Beschädigen
liegt vor bei einer unmittelbaren körperlichen Einwirkung auf eine Sache, durch die ihre körperliche Unversehrtheit oder bestimmungsmäßige Brauchbarkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird (Substanzverletzung) und im Vergleich zu ihrer bisherigen Beschaffenheit nachteilig verändert worden ist.
Zerstören
liegt vor bei einer Beschädigung, die so weitgehend ist, dass die Sache in ihrer Existenz vernichtet oder so wesentlich beschädigt ist oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit vollständig verloren hat.
Verändern des Erscheinungsbildes
Unmittelbare Einwirkung zur Veränderung des äußeren Zustands der Sache zu abweichendem Erscheinungsbild. Ästhetischer Wert der Sache ist irrelevant. Verbesserung oder Verschlechterung ist ebenfalls irrelevant. Nicht nur unerheblich, nicht nur vorübergehend, unbefugt.