Probleme Flashcards
Objektive Zurechnung, wenn der Täter glaubt, den Erfolg schon durch einen ersten Akt erreicht zu haben, während erst der zweite Teilakt den Erfolg bewirkt
Objektive Zurechnung ist gegeben. Verspäteter Erfolgseintritt durch Zweithandlung ist einzukalkulieren.
Erfolgsherbeiführung durch ganz atypischen Kausalverlauf
Obj. TB entfällt, da keine Zurechnung stattfindet
error in persona vel objecto beim Täter (Auswirkungen auf den Anstifter?)
Vollendungsvorsatz wird bejaht. (Irrtum ist für Anstifter unbeachtlich)
aberratio ictus
Versuch in Tateinheit mit vollendetem fahrlässigen Delikt.
Abgrenzung Vorbereitungshandlung/Versuch
Entscheidende Kriterien Versuch: 1. Rechtsgutgefährdung, 2. unmittelbar letzter Teilakt vor der Tatbestandsverwirklichung (kein Zwischenschritt mehr notwendig)
Anfang der Ausführungshandlung bei mittelbarer Täterschaft
Wenn Täter das von ihm in Gang gesetzte Geschehen aus der Hand gibt.
Versuchsbeginn beim Unterlassensdelikt
Bei unmittelbarer Gefährdung d. geschützten Rechtsguts nach Verstreichenlassen der ersten Rettungsmöglichkeit. sonst, wenn Gefahr akut wird und Garant untätig bleicht oder Möglichkeit der Rettung aus der Hand gibt.
Freiwilligkeit bei Angst vor Strafe
Freiwilligkeit ist gegeben
Rücktritt im Vorbereitungsstadium
Mitwirkungshandlung darf sich nicht mehr ausgewirkt haben.
Strafbarkeit des Täters bei Irrtum über die Wirksamkeit des bereits Getanen (Rücktritt bei Erfolgseintritt)
Vollendungsstrafbarkeit, Rücktritt ist ausgeschlossen.
Muss der Täter die Tat endgültig aufgeben wollen?
Ein Abstandsnehmen von der konkreten Tat ist ausreichend
Muss der Täter das Optimum tun, um die Vollendung zu vermeiden?
Nein
Mittäterschaft bei Tatbeitrag im Vorbereitungsstadium
Möglich auf der Grundlage der Tatherrschaftstheorie
Kausalität der Beihilfe
Kausalbeziehung ist nicht erforderlich
Notwehreinschränkung beim Schutz geringwertiger Sachgüter
Zumindest schwere KV sowie Tötungen sind nicht geboten.