Mord § 211 Flashcards
Gemeingefährliches Mittel
ist ein Mittel, dessen Wirkungsweise der Täter im Einzelfall (!) nicht sicher zu beherrschen vermag und das eine Gefahr für eine bestimmte Anzahl an Personen mit sich bringt.
Grausam
ist es, dem Opfer in gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung durch Dauer, Stärke oder Wiederholung der Schmerzverursachung Schmerzen oder Qualen zuzufügen, die über das bloße für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen. Grausamkeit muss sich auf Tötung, nicht auf Umstände beziehen.
Habgier
ist das über die bloße Gewinnsucht hinausgehende, abstoßende Gewinnstreben um jeden Preis.
Heimtücke
ist das bewusste Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in feindseliger Willensrichtung. Nicht bei Kindern und Bewusstlosen möglich. Bei Schlafenden nur, wenn dieser vom Schlaf gegen seinen Willen übermannt.
Arglos
ist, wer - bei vorhandener Fähigkeit zum Argwohn - einen Angriff auf sein Leben oder einen erheblichen Angriff auf seine Unversehrtheit nicht erwartet.
Wehrlos
ist, wer infolge seiner Arglosigkeit zur Verteidigung außerstande oder in seiner Verteidigung stark eingeschränkt ist.
Zeitlicher Beginn der Heimtücke
Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (Eintritt der Tat in das Versuchsstadium). Kein weiterer Zwischenschritt nötig.
Mordlust
ist gegeben, wenn es dem Täter gerade darauf ankommt, einen Menschen sterben zu sehen.
Niedrige Beweggründe
sind Motive, die nach sittlicher Anschauung verachtenswert sind und auf tiefster Stufe stehen.
Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs
tötet, wer schon im Tötungsakt geschlechtliche Befriedigung sucht und derjenige, der seine Geschlechtslust an der Leiche befriedigen will. Aber auch der, der zur ungestörten Befriedigung des Geschlechtsgenusses Gewalt anwendet und dabei den Tod des Opfers als mögliche Folge in Kauf nimmt. Erreichung der sexuellen Befriedigung ist belanglos, Zielrichtung der Handlung entscheidend. Oper muss mit Person, auf die sexuelles Begehren gerichtet ist, identisch sein.
Verdeckungsabsicht
Mit Verdeckungsabsicht tötet, wem es darauf ankommt, durch die Tötung (Handlung) eine andere Strafrat zu verdecken.