Rechtsvergleichung Internationales Zivilprozessrecht Flashcards
Germanischer Prozess: Einleitungsphase (hist.)
Rede und Gegenrede (mündlichkeit)
Italienisch-kanonischer Prozess: Einleitungsphase (hist.)
Klageschrift mit Rechtsbehauptung gefolgt von Gegenbehauptung des Beklagten (litis contestatio)
Germanischer Prozess: Sachaufklärungsphase (hist.)
Hauptverhandlungsmodell (Mündlichkeit, Öffentlichkeit, Unmittelbarkeit)
- Urspr. “Gemeindegenossenschaft unter der Linde”
Germanischer Prozess: Entscheidungsphase (hist.)
Beweisurteil und Rechtsfolgen (2 Aussagen) bestimmendes Endurteil rechtsverständiger Gemeindegenossen
Italienisch-kanonischer Prozess: Sachaufklärungsphase (hist.)
- Spezifizierte Behauptung und Gegenbehaupt im schriftl. Positionalverfahren; Beweissätze über bestrittene Behauptungen (articuli)
- Nichtöffentliche Beweisaufnahme idR vor beauftragten Gerichtspersonen
- Parteiäußerung zum Beweisergebnis (conclusio)
Italienisch-kanonischer Prozess: Entscheidungsphase (hist.)
Urteil durch streitentscheidendes Gericht, das mit dem beweiserhebenden Richter nicht identisch ist
Romanischer Rechtskreis (FRA,ITA): Einleitungsphase
Schritsatzwechsel (demande-defence)
Romanischer Rechtskreis (FRA,ITA): Sachaufklärungsphase
Instruktionsphase
Kennzeichen: lange Sequenze zahlreicher Termine, Schriftlichkeit, Nichtöffentlichkeit, Mittelbarkeit
Romanischer Rechtskreis (FRA,ITA): Entscheidungsphase
Urteil druch Gericht (tribunal, tribunale), das im Einzelrichterverfahren mit dem Instruktionsrichter personenidentisch ist
Germanischer Rechtskreis (DEU,AUS): Einleitungsphase
Schriftsatzwechsel (Klageschrift, Klageerwiderung etc.)
Germanischer Rechtskreis (DEU, AUS): Sachaufklärungsphase
DEU: Hauptverhandlungsmodell nach richterlicher Vorbereitung
AUS: Terminfolgen mit mündlicher Streitverhandlung und Beweisaufnahme (Tagessatzungen)
Germanischer Rechtskreis (DEU, AUS): Entscheidungsphase
Urteil des erkennenden Gerichts
Englischer Prozess: Einleitungsphase
Schriftliche Eröffnung (pleadings)
USA-Prozess: Einleitungsphase
Schriftliche Eröffnung (pleadings)
Englischer Prozess: Sachaufklärungsphase
- Sachaufklärung durch Parteien zur Information der Parteien und des Gerichts (single joint expert)
- HV vor dem Gericht (trial court) ausnahmsweise zulässig: jury-trial
USA-Prozess: Sachaufklärungsphase
- Sachafklärung durch Parteien ausschl. zur Information der Parteien
- HV vor der jury (praktisch ganz selten)
USA-Prozess: Entscheidungsphase
Urteil durch jury mit eingeschr. Korrekturmöglichkeit durch Richter
Englischer Prozess: Entscheidungsphase
Urteil durch Gericht
Schriftlichkeit und Mündlichkeit, Ausformung in untersch. Rechtskreisen
Bedeutung:
Schriftlichkeit korrespondiert mit Nichtöffentlichkeit, Mündlichkeit mit Öffentlichkeit
ENG, USA, DEU, SPA, Skandinavien, Teile Südamerikas: Mündlichkeit im HV-Modell
ITA, FRA: Schrftlichkeit stärker im Instruktionsmodell
Beibringungsgrundsatz Ausformung in untersch. Rechtskreisen:
Tatsachenvortrag und Beweisbeschaffung durch Parteien:
Weitgehend in USA
- Möglichkeit zu Fragen und Hinweisen in FRA, ITA
teilweise ENG - entspr. Pflichten in DEU, AUS, SPA
Dispositionsmaxime Ausformung in untersch. Rechtskreisen:
Bestimmung des Streitgegenstands für Rechtshängigkeit und Rechtskraft (DEU, AUS, ITA, FRA, etc.)
=> Grundsatz der europäischen Tradition!
ANDERS: ENG und USA, teilw. CH
–> ENG= Rechtskraftwirkung NICHT hinsitchl. von Tatsachenfragen