Rechtsgeschichte (Röm Spätzeit) Flashcards
Wann war röm Spätzeit
235- 534 n.Chr.
- ersten 50 Jahre Zeit des Bürgerkriegs mit wechselnden Kaisern
Rolle der republ Ordnung
- nur noch Fassade
- Magistratur u Senat ohne polit Bedeutung
- Prinzipat als Gestalt auf Militärmacht gegründete abs Monarchie
- bedeutendsten Vertreter nicht mehr Römer sondern aus Provinzen
- Rom nicht mehr Zentrum sondern nur noch eine Stätte
Wirtschaftl Lage
- heftiger Stoß durch Kriege u Naturkatastrophen
- Finanzen vieler Gemeinden u Provinzen so zerrüttet dass Kaiser bes Staatskommissare in munizipale Selbstverwaltung einsetzt
- > Umgestaltung der städt Ehrenämter zu Zwangsämtern im Interesse der staatl Steuerverwaltung ( Organe der Stadtverwaltung wurden pers haftbar gemacht für Eingang der Steuern)
Welche Staatsform?
abs Monarchie mit bürokrat Verwaltung u rücksichtsloser Beschränkung der pers Freiheit zugunsten der Staatsinteressen
- griechisch-röm Doppelkultur
- > Tetrarchie “4-Kaiser-Herrschaft”
Aufteilung des Reichs in 2 Teile 284 n.Chr.
- Kaiser Diokletian für griechisches Ostreich
- Aufenthaltsort nicht mehr Rom sondern Mailand, Trier - Kaiser Maximian für lateinisches Westreich
- gründet Konstantinopel als 2.Hauptstadt
- > für Ost- u Westhälfte jeweils ein Oberkaiser “Augustus” u ein Unterkaiser “Caesar”
- > Unterkaiser war Nachfolger des ersten u erhielt wiederum einen jüngeren Genossen
Aufteilung der Reichsbevölkerung
- nicht mehr nach Römer u Nichtrömer
- Teilung nach Berufsständen “Kollegien” die durch schwere übertretbare Schranken getrennt wurden
- ## auch Kinder mussten im Stand des Vaters verbleiben
Beamten in Spätzeit
- Gehalt bestand zunächst in Naturalien (sicherste Form)
- bald aber in Geld umgerechnet
- ausgedehnte Korruption um Einkommen zu erhöhen
- > moral Verderb
- Kaiser stellte Spitzeln ein Korruption zu stoppen
- jedoch mussten bald auch diese bestochen werden
Untersch Entwicklung der geteilten Reiche
Osten:
- griech abs Herrschaft
- Wirtschaft u Verkehr in Blüte
- System der staatl Zwangswirtschaft
Westen:
- Sprache u Kultur lateinisch
- sank in primitive Zustände
- System der staatl Zwangswirtschaft scheitert durch Macht der großen Grundbesitzer
- bald Beute der eindringenden Germanen
- > Spaltung wurde aufgehoben
Merkmale der nachklassischen Rechtwissenschaft
- Niedergang der klassischen Jurisprudenz durch kaiserliche Reskripten
- keine wichtigen neuen Juristen, nur altes wird wiederverarbeitet
- moralische Überlegungen
Literatur der Nachklassischen Rechtswissenschaft
- pauli setentiae (Elementarschrift nicht von Paulus)
- ulpiani regulae
- collatio (Sammelwerk von Gesetzen)
- unveränderte Auszüge aus Literatur “fragmenta vaticana” (Sammlung von Exzerpten)
- Sammlung von Kaiserrecht (mehrere constitutionen = codes gregorianus)
- Hermogenianus (Sammelwerk von Beamten)
Das Vulgarrecht
- Recht wie es ein gebildeter Mann versteht
- es entstehen primitive Werke
(zB Verwechselung Besitz u Eigentum)
Methoden der Rechtspflege in oström Rechtsschulen
- Recht mit eigenen Randbemerkungen (Glossar)
- kurze Erläuterungen
- Hinzufügen von eigenen Parallelstellen
- kurze Zusammenfassung
Merkmale der oström Rechtsschulen
- 230 n.Chr. in Beirut u später auch Konstantinopel
- man spricht Latein (obwohl Ostreich kein griechisch)
- kassizistische Tendenz (Neigung zu klassischem Gedankengut)
- Gliederung des Jurastudiums in 5 Teile (Füchse/ praet Edikt/ Papinian/ luttae (Falllöser)
Vorjustinianische Gesetzgebung (=spätröm Kaisergesetzgebung)
- nicht mehr 4 Teile (edikt, mandat…) sondern 2
1. leges edictales (edikte, mandate, aratio principio) - umb vom Kaiser od beauftragten Beamten erlassen
2. rescripta - Entscheidungen konkreter Einzelfälle
- keine allg Gültigkeit mehr
- alles handschriftlich (einfach zu fälschen)
- erschwerte Rechtsfindung (Richter haben keinen Überblick mehr)
Rechtspolit Maßnahmen vor Justinian
- Juristenrecht “ius” u Kaisergesetze “leges” waren Richtern nur unvollkommen zugänglich (waren in kaiserl Archiv)
- kein Überblick da zu viel
- Echtheit der zitierten Texte konnte nicht nachgewiesen werden (oft widersprechende Rechtsquellen)
- Zitiergesetze (Gruppe von Gesetzen unter Zitiergesetzen zusammengefasst mit Vorschriften welche Juristenschriften vor Gericht angewendet werden dürfen u wie sie zueinander zu bewerten sind; 5 klass Juristen Gaius, Papinian, Ulpian, Paulus u Modestinus; bei Meinungsverschiedenheit Mehrheit, bei Stimmengleichheit Papinian)
- Konstitutionssammlungen (aus gewaltigen Stoff des ius u leges soll Gesetzbuch geschaffen werden)
- erster Versuch scheiterte
- erst zweiter Versuch vollendete in 2 Jahren das Werk “codex theodosianus
Kaiser Justinian
- corpus iuris civile (einheitl Gesetzgebungswerk aus codex, digesten u institutiones)
- will Wiedervereinigung von Ost u West
- will Vereinheitlichung der Religion
- will Vereinheitlichung des Rechts
“Kompilatoren”
- Männer, deren Justinian sich zur Ausführung seines Gesetzgebungswerks bediente
- “beuten” Klassikerschriften u Konstitutionen für Kodifikation aus
- an erster Stelle Tribonianus
- “codex iustinianus” (erster codex) 528 n.Chr.
- neue Sammlung der Kaisergesetze soll hergestellt werden (aus den Codices Gregorianus, Hermogenianus u Theodosianus u späteren constitutionen)
- Kommission von 10 erstellt neuen Codex innerhalb von einem Jahr
- veraltete Gesetze gelöscht, Widersprüche beseitigen u nur sachl erheblich
- mit Inkrafttreten traten älteren codices außer Kraft
- nicht mehr erhalten da bald Überarbeitung, nur noch 2.Fassung
- 50 Entscheidungen “50 decisiones” 530 n.Chr.
- bei Schaffung der Digesten stieß man auf einige Einzelfragen die streitig waren
- diese Fragen wurden durch Gesetze des Kaisers entschieden u in Sammlung der “50 decisiones” zusammengestellt
- ausschließlich aus 2. codex
- die Digesten (“das Geordnete”) 530 n.Chr.
- Hauptwerk mit Überlieferung von Fragmenten klass Juristenschriften
- Sammlung von ca 40.000 Werken von 17 Leuten innerhalb von nur 3 Jahren
Aufteilung der digesten
- Bücher
- Titel
- Fragment
- Paragraph
D.19,1,45,2 “2.Paragraph im 45.Fragment des ersten Titels von Buch 19 der justinianischen digesten
- institutionen (533 n Chr)
- amtliches Anfängerlehrbuch aus Institutionen des Gaius geschöpft wurde
- für Rechtsunterricht bestimmt aber trotzdem Gesetzekraft
- codex zweiter Lesung (534 n Chr)
- 12 Bücher mit Einteilung in Titel in chronolog Reihenfolge
Inhalt der corpus iuris civile
- codex
- digesten
- institutionen
- novellen (keine amtl Sammlung)