Rechtsgeschichte (Prinzipat) Flashcards
Niedergang Caesars
- nach Sieg über Pompeius u dem Senat hatte er faktische Alleinherrschaft
- diese endete unter den Dolchen fanatischer Republikaner -> keine Monarchie gewollt
Gaius Octavius
- Großneffe u Adoptivsohn von Caesar
- Sohn eines Senators von nur praet Rang u munizipaler Herkunft
- Begründer der röm Monarchie
- Ehrenname “Augustus” von Senat im Gründungsjahr verliehen
Was ist ein Prinzipat
- von August geschaffene monarchische Staatsform obwohl er vorgab die republ Ordnung wiederherzustellen
- treuhänderische Gewalt der republ Ordnung, mit dem Ziel sie zu stützen u zu ergänzen
- Augustus wollte als erster Bürger (princeps) einer freien Stadt, durch sein polit Ansehen (auctoritas) der republ Regierung bei Verwaltung zur Seite stehen
Was war unter der Wiederherstellung der Republik wirklich zu verstehen
- neue monarchische Gewalt die neben die Verfassung gestellt wurde
- republik Verfassung verlieh dem Träger der monarch Gewalt eine Reihe von Befugnissen höchster Tragweite, jedoch heterogener Art
- > deshalb nicht für Monarchie als neue Verfassungsform geeignet
Anrede u offizielle Bezeichnung des princeps
- alter republ Siegertitel “imperator”
- “imperator Augustus”
Verhältnis des Prinzipats zu republ Staatsorganen
- Magistratur, Volksversammlungen u Senat blieben der Form nach bestehen
Konsul im Prinzipat
- Konsuln leiteten nicht mehr Politik des Staats u milit Kommando sondern princeps “imperium consulare”
- > Konsulat nur noch bloße Dekoration mit der Mitglieder angesehener Adelsfamilien u Helfer des Principats ausgezeichnet wurden
- dadurch wurde Anzahl der Konsuln von 2 auf 12 vermehrt wodurch Amtszeit von 12 auf 2 Monate verringert wurde
Prätoren im Principat
- princeps hatte kein Anlass spez Funktionen selbst zu übernehmen
- Prätoren blieb Jurisdiktion in Zivil- u Strafsachen aber ihre Dekrete unterlagen der Appellation an Princeps od Senat
- bald stand Gerichtsbarkeit kaiserl Beamter in Konkurrenz zu Rechtspflege der Prätoren
Ädile im Principat
- verloren ihre polizeil Befugnisse an neugeschaffene Polizeiorgane des Princeps
Quästoren im Principat
- verloren Verwaltung des Ärars an einen vom Princeps ernannten praefectus aerarii
Wahl der Magistrate
- Volksversammlungen abgeschafft -> Volk verlor Wahl der Magistrate an Senat “senatus consulte”
- Vorschlagsliste an Kandidat(en) von Augustus an Senat der auswählt (meist nur ein Kandidat)
Senat im Principat
- Erweiterung der Zuständigkeiten durch auf ihn übergehende Wahl- u Gesetzesbefugnisse u Strafgerichtsbarkeit
- jedoch keine unabh Meinungsäußerung sondern bloßes Sprachrohr des kaiserl Willens:
- Wahlen erfolgten nach kaiserl Willen
- Gesetzesanträge des princeps wurden ohne Erörterung angenommen
- > deshalb wurde Antrag des princeps bald nur noch zitiert “oratio principes” u durch Klatschen zugestimmt “akklamation”
“oratio principis”
- Gesetzesantrag des Kaisers an Senat dem durch Klatschen zugestimmt wird “akklamation” auch nur noch durch Dritten mitgeteilt u nicht mehr durch Kaiser selbst
3 Gewalten des Principats
- tribunicia potestas (tribunitische Amtsgewalt)
- imperium pro consulare (Provinzoberbefehlshaber)
- imperium consulare (Imperium eines Konsuls)
- tribunicia potestas
- gab princeps alle Rechte eines Volkstribuns (Unverletzlichkeit, Recht zur Berufung der Volksversammlung u Senats, Vetorecht gegen Amtshandlungen aller Magistrate)
- > Befugnis jeglich erforderlichen Eingriffs in hauptstädtische Politik
- lebenslange Übertragung der Rechte
- imperium pro consulare
- gab princeps Herrschaft über Provinzen
- langfristige u über normalen Befehlsbereich der Statthalter hinausgehende Kommandogewalten in Provinzen
- imperium consulare
- Imperium eines Konsuls
- princeps ernennt andere zu Konsuln
- hat selbst Macht eines Konsuls auf lebenszeit ist aber keiner
Aufteilung der Provinzen in:
- Volksprovinzen
2. Kaiserl Provinzen
Merkmal der Volksprovinzen
- herrschender Frieden
- bewacht von senatorischen Statthalter “pro consuln” der bald in Konkurrenz zu vom Kaiser geschickten eigenen Prokuratoren für Gerichtsbarkeit stand
- Erhebung von Steuern die verpachtet werden (fließen in Staatskasse “aerarium”)
- Kaiser überließ Provinzen zwar republ Organen, konnte aber jederzeit eingreifen
Merkmal der kaiserl Provinzen
- Provinzen die nicht befriedet waren u in denen deshalb Großteil des Heeres stand
- Kaiser kann direkt auf Verwaltung zugreifen
- kaiserl Beamte als Statthalter
- wichtige Provinzen gingen an Senatoren, unwichtige an Ritter
Merkmale der kaiserl Beamten als Statthalter
- Privatangestellte aus Kreis der Senatoren “legati Augusti pro praetore” (mächtiger als pro consul da dir. Macht auf Truppen)
- werden aus kaiserl Fiscus bezahlt, Amt nicht beschränkt sondern beliebig lang, von Kaiser ausgesucht
- für Eintreiben der Steuern zuständig (fließen in Fiscus u nicht aerarium)
Verwaltungsapparat des Princeps
- übernahm stadtröm Aufgaben, derer Erledigung durch republ Organe nicht möglich od nicht gewünscht war
- schafft umfangreichen Verwaltungsapparat mit kaiserl Ämtern u Hierarchie der republ Organe beiseite schob
- Ämter waren keine Ehrenämter mehr sondern mit großem Gehalt u Amtszeit solange princeps es wollte
- Ämter wurden durch senat Adel u Ritter besetzt
“praefectus urbi”
- Verwaltung durch Senator der höchsten Rangklasse der Konsulare:
- Aufrechterhaltung von Ruhe u Ordnung u jurisdiktionelle Aufgaben
- Senatoren als oberste Vorsteher öffentl Bauten, Wasserleitungen u Landstraßen
“procurator”
- wenige kleine Provinzen wurden von Statthaltern aus dem Ritterstand verwaltet
- zunächst als “praefecti” dann “procurator”
- Ägypten gehörte als wichtige Provinz zu ritterl Statthalterschaft “praefectus Alexandriae et Aegypti”
Warum gehörte Ägypten zu ritterl Statthalterschaft
- Augustus wollte wegen wirt Bedeutung als Kornkammer des Reiches u als Hauptversorgungsquelle die Provinz nicht dem senat Adel anvertrauen
- Senatoren durften Provinz ohne Erlaubnis nicht betreten
Rangfolge wichtigster Ritterämter
- praefectus praetorio
- Chef der Leibgarde - praefectus Aegypti
- Statthalter der Provinz Ägypten anstelle eines Pharaos - praefectus urbi
- Chef der Polizei u Zivilsachen
Besetzung von Zentralstellen umb unter Kaiser
- durch kaiserl Freigelassene
- urspr reine Hilfsorgane des princeps, gewannen dann aber selbständigere Stellung als eine Art Reichsfinanzminister
- > großer Unmut da zu großer soz Abstand
- > später Besetzung durch Ritter
Wer erledigte Schriftverkehr des princeps?
- je nach formellen Charakter 2 getrennte Büros
1. ab epistulis
2. a libellis - u als bes Amt für Führung des kaiserl Journals “a memoria”
Ergebnis des Principats
- Dualismus magistrat Ämter mit kaiserl Ämtern
- Dualismus aerarium mit fiscus (Umleitung des Geldes zugunsten des Kaisers)
- Dualismus der Volksprovinzen u kaiserl Provinzen
- Dualismus von kaiserl Strukturen u republ Strukturen
Kognitionsverfahren “cognitio extra ordinem” -> “extraordinaria cognitio”
- keine 2 Teilung mehr sondern einteilig (nur noch Beamter) Beamtenprozess
- außerordentliches Verfahren
- Parteien mussten ihr Anliegen nicht mehr vortragen
- Geladen wurde nicht mehr durch Parteien sondern von Amts wegen
- Ursprung in Provinzen da es dort problematisch war genügend Römer als Geschworene zu finden
- zB bei Ansprüche gegen Fiscus (Klage auf Auszahlung von Geld) od Klage gegen höhere Dienste (Arzt/Lehrer/Anwalt)
Vorteile des Kognitionsverfahrens
- einfach u unkompliziert, mögliche Berufung
- keine Bindung mehr an Prozessformeln sodass nicht nur in Geld sondern auch in Leistung verurteilt werden kann
- bald Wahl ob Formular- oder Kognitionsverfahren
- Kaiser konnte Urteile aufheben u durch eigene ersetzen, Kaiser hat Gerichtsgewalt
Rechtsquellen während Principat
- praet Edikt
- formuliert Klagen u Einreden
- nur noch Kaiser darf Edikt abändern - senatsconsulte
- Gesetzesgleichheit der Senatsbeschlüsse - responsa (Gutachten)
- von Juristen (man fragt u erhält Antwort casus+ questio+ responsa)
- unentgeltlich u öffentlich
- jeder kann Gutachten erstellen
- > Augustus schafft respondir- Juristen
“Respondir-Juristen” / ius respondendi
- Augustus verlieh einigen hervorragenden Juristen (meist Senatoren) das Recht ihre Gutachten im Namen des Kaisers zu erteilen “ius respondendi”
- > öffentl Gutachtertätigkeit sollte nur autorisierten Juristen vorbehalten sein
- nur ihre Gutachten durften vor Gericht vorgelegt werden u wurden beachtet
- genossen gesteigertes Ansehen u hatten Einfluss auf Rechtspflege
Kaiserrecht
- ersetzt allmählich praet Recht
- vom Kaiser erlassene Vorschriften “constituciones” werden als Rechtsquelle genannt u haben Gesetzeskraft
Inhalt der Kaiserkonstitution
- edicta (Recht Edikte zu erlassen, an Alggemeinheit gerichtet)
- mandata (interne Dienstanweisungen des princeps an Beamten, an jeden einzeln persönlich)
- rescripta (die im Schriftwechsel des Kaisers enthaltene Bescheide mit gesetzesgleicher Geltung)
- decreta (echte richterl Entscheidungen nach mündl Verhandlung vor Kaisergericht “Urteil))
“rescripta”
-> Kaiser gibt selbst erbetene Rechtsauskunft
Unterscheidung der äußeren Form nach:
1. epistula
- kaiserlicher Brief (verbindlichere Form)
- im Verkehr mit Beamten u angeseheneren Persönlichkeiten
2. subscriptio
- Eingaben “libelli” von Personen geringeren Standes wurden durch subscription erledigt
- nicht persönlich sondern öffentl Aushang
- Randbescheid des princeps
klassische Periode des röm Rechts
Bildung von 2 Rechtsschulen
- Zeit von Augustus bis zu Severerkaiser
- Proculiani & Sabiniani
- Vereinigung von fertigen u werdenden Juristen die jede für sich eine best Tradition von Lehrmeinungen pflegte
Klassische Juristen der Frühklassik (erste 100 Jahre)
I. Rechtsschule: Proculiani
- M. Antistius Labeo
- Gegner von Augustus, lehnte Konsulamt ab
- sehr produktiv mit zahlreichen Werken - Proculus
- Nerva
II. Rechtsschule: Sabiniani
- Massurius Sabinus
- erster Jurist aus Ritterstand (einfache Verhältnisse)
- einflussreichster Jurist
- Zusammenfassung des Kernstücks der röm Privatrechtsordnung - Capito
- Rivale von Labeo
- Gelehrter aber nicht produktiv - Gaius
Merkmale der Frühklassik
- ius respondendi
- Jurist als Privatmann u Wissenschaft für Gemeinwohl
Merkmale der Hochklassik
- enger werdende Verbindung der Jurisprudenz u kaiserl Reichsverwaltung
- Schulenstreit eine Weile fortgeführt aber bald verschwunden
- wichtigste Literaturform: Sammlung einzelner Fälle u Rechtsfragen aus ges Privatrecht
Wichtigsten Juristen der Hochklassik
- Celsus
- zum 2.Mal Konsul
- temperamentvoll u neigt zu Kritik
- sinnspruchartige Formulierungen
- Definition des Rechts “ars boni et aequi” (das Recht ist die Wissenschaft vom Guten u Billigen)
- Erfinder der Jur Sekunde - Julianus
- Verwaltung von senat Ämtern, Statthalter, Konsul
- schlichter, kühler u klarer Stil
- Digestenwerk von 90 Büchern
- sehr angesehen von Kaiser
- redigiert praet Edikt - Pomponius & Gaius
- aus Nebenströmung mit dem Ziel von mehr Ordnung
- keine Staatsämter
- hauptsächlich als Rechtslehrer tätig
Merkmale der Spätklassik
- Verbindung zw Juristen u Kaisertum u kaiserl Verwaltung noch enger
- führenden Juristen fast alle nicht mehr Senatoren sondern Ritter
- Rechtspflege u jur Beratung des Kaisers
Vertreter der Spätklassik
- Papinianus
- eigenartiger durch Fülle seiner Gedanken getränkter Stil sehr schwer zu verstehen
- Leiter der kaiserl Kanzlei “a libellis” - Ulpian & Paulus
- praet Präfekten
- sammeln u sichern Entscheidungen u leichtverständl Darstellung
Jur Literatur
- responsa (Gutachten als Antwort auf Anfrage)
- Digesten (geordnete responsen mit Gliederung)
- questiones/disputationes (theoretische Fälle werden entwickelt)
- Kommentare (ad sabinum & ad edictum)
- Monographie (Einzelschrift)
- epitome (Auszüge)
- institutiones (Lehrbücher)