Rechtsgeschichte (Königszeit) Flashcards
I. Italien u Rom während Königszeit
- 753 v.Chr. Gründung Roms
- ärmlich u bäuerlich
- Norden: Roma
- Mitte: Tusci
- Süden (Sizilien): Griechen
II. Gesellschaft während Königszeit
1. Die Sippen “gentes”
- Großfamilien mit Oberhaupt (Patrizier)
- mehrere Familien bilden “gens”
- Gemeinsamer Name „nomen gentile“ und gemeinsame Kulte verbanden Geschlechter
- Innerhalb der gentes galt Erb- und Vormundschaftsrecht bis in Spätzeit der Republik
- Gentes bildeten mit Gefolgschaft der Klienten übermächtiges Element die auch auf eigene Faust Fehden unternahmen (zB bei Straftat zw zwei versch gentes)
- jede Sippe mit eigenem Götterkult u Grabstätten
II. Gesellschaft während Königszeit
2a) Patrizier
- Kleine, Landbesitzende Adelsschicht
- Bestimmten lange Zeit alleine über die Geschicke des Stadtstaates
- Kern des römischen Heeres
- Mitglieder des Senats, zentralen Machtorgans der römischen Republik
- Großbesitzer, die mit Söhnen und Sklaven ihre Wirtschaft betrieb und darum nur einen Bruchteil ihres Besitzes selber nutzen konnte
- Sicherung der absoluten Herrschaft durch Reiterei als eigentliche Kampftruppe bis Ende 6.Jh.–> dann gemäß „Hoplitentaktik“ bei der das gerüstete Fußvolk zum Kern der Streitmacht wurde
II. Gesellschaft während Königszeit
2b) Plebejer
- Landlos
- Bis zum Ständekampf des 5. Und 4. Jh. Waren Plebejer von Staatsämtern ausgeschlossen
- Großteil waren abhängige Kleinbauern auf patrizischem Boden
II. Gesellschaft während der Königszeit
3. Patron u Klient
- Plebs als Kleinbauern auf patrizischem Boden
- Patrizier gaben Land als Leihgut an landlose Plebejer die damit in Kreis ihrer Schutzbefohlenen “clientes” eintraten u ihnen im Krieg u Politik Gefolge leisten mussten
- Patrizier als Schutzherr “patron” schuldete Schutz u Hilfe in Not
Heiratsrecht “conubium”
- Gewaltiger sozialer Abstand zw Patrizier u Plebejer
- Gemäß Zwölftafelgesetz war Ehe verboten, 445 v.Chr. hob lex Canuleia das Eheverbot auf (jedoch trotzdem selten Heirat)
Hoplitentaktik
- Kern der Streitmacht wandelte sich von Reiterei zum schwer gerüsteten Fußvolk „hoplites“
- Fußvolk bestand aus wohlhabenderen Plebejern (sozialer Aufstieg vom Knecht)
- -> Hierdurch erfolgte Veränderung der politischen Zustände
- Plebejer begannen um Gleichberechtigung zu kämpfen (ca. 1Jh.)
- Kampf endete mit nur dem Namen nach mit Demokratisierung in Wahrheit blieb aristokratische Staatsführung erhalten
- Reich gewordene und angesehene Plebejer konnten aber von nun an in die polit. Macht
II. Gesellschaft während Königszeit
4. Sklaven
- In röm. Frühzeit in der bäuerlichen Gesellschaft nur geringe Rolle im Vergleich zu später
- Unfreie Bauer aß mit Herrn am gleichen Tisch
- Schutz mit halben Wehrgeld eines Freien bei Körperverletzung
- Bei Freilassung blieb Sklave treuepflichtig (ähnlich wie Klient) und erwarb kein Bürgerrecht
III. Verfassung des antiken Rom
- König
- Senat
- Volk u Kuriatskomitien
III. Verfassung
1. König “rex”
- weltliche Macht “Imperium” = Heerführung
- Auspicium = oberster Staatspriester (Vertretung der Gemeinde ggü. Göttern)
- Nachfolger war republikanischer Führeramt
- Sturz im Jahre 510 v.Chr.
- König wurde nicht gewählt od. bestimmt, sondern von den Göttern durch Zeichen (Vogelflug) offenbart und auf Kurienversammlung durch Zeichen vorgestellt „auguratio“
- -> Im Verlauf der späteren Königszeit wurde rationalere Auffassung vertreten weshalb es letztendlich zum Sturz kam
III. Verfassung
1a) Auspicium “Sakralrecht”
- überprüft ob Hdl im SInne der Götter war
- Auguren werden nach Willen der Götter befragt
- Konstellation der Vögel ausschlaggebend
- Blitz als Zustimmung des Jupiters
- > magische Elemente
III. Verfassung
2. Der Senat (Rat der Alten)
- Versammlung der Häupter des patriz Adels (ca 300)
- eigenes Rechtsinstitut “senatus consultum” (Rat) mit hoher Bindungsmacht
III. Verfassung
3. Das Volk “populus” u die Kuriatskomitien “comitia curiata”
- Versammlung der Patrizier geteilt in 30 Kurien von denen jeweils 10 ein tribus bildeten
- Ein Tribus verfügte über Reiterschwadronen und eine Zenturie von Fussvolk
- Fraglich ob hier Wahlen abgehalten wurden und politische Entscheidungen getroffen wurden
- Eher während Königszeit für Inauguration des Königs (= feierliche Einführung in ein Amt) und erbrechtliche Angelegenheiten
- Während Republik sakralrechtliche Aufgaben die unter dem pontifex maximus ausgeübt wurden
IV. Röm Privatrecht
1. Die Arrogation arrogatio (/Adoption adoptatio)
- adoptatio
- pater familias gibt Sohn zu adoptatio frei
- Adoptierten wurde väterl Gewalt des Adoptierenden unterstellt - arrogatio (Zustimmung zu Adoption)
- dient der Verschmelzung zweier Familienvermögen
- pater familias adopiert anderen pf zur Schaffung eines Erben (wenn keine Kinder/ nur Töchter)
- adoptierter pf tritt an Stelle von Sohn u verliert Stellung als Familienoberhaupt u sämtl Vermögen (man hofft auf schnellen Tod des pf u übernimmt dessen Stellung)
- adoptiert werden soll nur wenn Adoptierte keine Kinder hat
- comitia curiata zuständig die durch eine rogatio vor pontifex maximus zusammenkam (bedarf dessen Zustimmung)
“rogatio”
- Wahlantrag mit Stimme für “alles soll beim alten bleiben” (antiguo) oder Zustimmung zum Antrag (votirogar)
IV. Röm Privatrecht
2. die Manzipation
- Übetragung eines abs Herrschaftsrechts als Einseitiger Ergreifungsakt unter Aufsagen best Wortformeln
- unter 5 Zeugen, 1 Waaghalter u Erwerber
1. klassische Übereignung - Land/Grundstück/Sklaven
2. Kinder - als Arbeitskraft
3. Heirat - Übertragung der Tochter
4. röm Testament
Symbole des Königs
Purpurgewand, nach Triumph nach siegreichem Feldzug;
die stets zur Exekution bereiten Amtsdiener „lictores“ mit Beilen u Rutenbündeln „faces“;
der Sitz auf hoher Bühne „tribunal“;
der elfenbeinverzierte Wagenstuhl „sella curulis“ bei Gericht
-> etruskische Vorbilder