Rechtsgeschichte (5) Flashcards
Wie entwickelte sich das Formularverfahren?
- Verfahren entwickelte sich in Prozessen mit Nichtrömern, denen das lege aegere verwehrt war
- formfreie Verhandlung für Römer zuerst in solchen Fällen, in denen ein Anspruch Rechtsschutz erhalten sollte, für den eine passende legis actio fehlte
- Verbindlichkeit formfreier Verträge basierte auf Verläßlichkeit “fides” (zw Römer u Nichtrömer)
bonae fidei iudicia
- Klageformeln mit bona-fides-Klauseln
- Richter erhielt Gestaltungsspielraum
- Gegenstück von rituellen Handlungen u Wortformalismen bestimmten Legisaktionsverfahren
lex Aebutia
- Mitte 2.Jh.v.Chr.
- Formularverfahren wurde für bestimmte Ansprüche anstelle des Legisaktionsprozesses zugelassen
lex Iulia iudiciorum
- 17 v.Chr.
- Spruchformeln der Legisaktionen wurden nur noch in wenigen Sonderfällen bei Prozesseinleitung gebraucht
Gestaltung der Klageformeln durch den Prätor
- Prätor konnte aus den Legisaktionen stammende Klagen neu gestalten u Rechtsschutz über den Kreis der ius civile Ansprüche hinaus erstrecken
- wies Richter an Voraussetzungen des betr Anspruchs als vorhanden zu unterstellen “formulae ficticiae”
litis contestatio (Streitbezeugung)
- Streit im Gerichtsverfahren mit Erhebung der Klage u Gegenbehauptung unter Zeugen (Beklagte lässt sich auf Rechtsstreit ein)
- freie Rede vor dem Magistrat
- Magistrat von Formalismus befreit u über Einsetzen eines Richters entscheiden “iudicium”
- konnte Richter vorschreiben den Beklagten unter best Voraussetzungen zu verurteilen “condemnare” oder loszusprechen “absolvere”
- Magistrat erließ am Schluss der Verhandlungen über dies ein mündl Dekret
- Parteien mussten Wortlaut des Dekrets urkundlich festhalten (durch Zeugen)
Unterschied zw Formular- u Legisaktionsverfahren
- Legisaktio förmlicher, da Formeln fehlerfrei vorgetragen werden mussten vor Senator (bei Versprechen war Prozess verloren)
- bei Formularverfahren wurden Formeln schriftlich (so auch möglich für Ausländer)
Bestandteile der Klageformeln
- intensio (Klagebegehren)
- condemnatio (Verurteilung in Geld)
- Schätzwert der Sache
- Unterscheidung zw certum (best Urteilssumme) oder incertum (unbest Urteilssumme “Was der Beklagte dem Kläger geben muss”) - demonstratio (Klageinhalt “um was geht es”)
Juristen während Republik
- Gutachten erstellende Juristen
- Gerichtsredner
- > beide verschieden
Juristen als Gutachtenersteller “respondere de iure”
- entfalteten ihre Kunst öffentlich u unentgeltlich (Lohnarbeit als standeswidrig), wenn dann honorarium (Ehrengabe als Geschenk)
- Betätigungsfeld angesehener u wohlhabender Männer senatorischen Rangs
- erhofften sich durch Ausübung Steigerung der soz Geltung, mehr Freunde u Anhänger u erfolgreiche polit Laufbahn
Juristen als Gerichtsredner
- Kläger/Anwalt in Strafprozessen “patronus/ advocatus”
Wer wandte sich an Juristen?
- Privatleute die Prozesse zu führen hatten
- Organe der Rechtspflege, Gerichtsmagistrate u die zur Entscheidung eines Rechtsstreits eingesetzten Geschworenen
- auch in Beirat “consilium” mit dem sich jeder Römer vor bedeutsamer Entscheidung treffen musste
Manius Manilius (Konsul 149 v.Chr.)
- verfasste eines der ältesten bezeugten Werke der röm Rechtsliteratur “die Geschäftsbedingungen für den Verkauf verkäufl Gegenstände”
- > Musterformulare für KV
Quintus Mucius Scaevola
cautio Muciana
- zum Vermächtnisrecht entstandenes Bedingungsrecht
- soll als erster das Recht nach Gattungen geordnet haben
stipulatio Aquiliana
- Generalquittung um alle bisher zw den Vertragsparteien bestehenden Verbindlichkeiten in ein neues, einheitliches Forderungsrecht umzuwandeln
Einfluss der griechischen Kultur auf Rom
- im letzten Jh. der Republik wurden griech. Philosophie u Redetechnik zu Elementen der röm Bildung
- Rhetorik in lat. Sprache dargestellt u in Gerichtsreden angewandt
Rhetorik im Recht
- lehrten die Kunst, das Interesse der eigenen Partei, erfolgreich zu verfechten
- empfahlen darum in einem Fall eine freie, in einem anderen Fall eine wortwörtl Gesetzesauslegung
- > doppelzüngige Behandlung von Rechtsproblemen
Griech. Grammatik u Dialektik
- in Gelehrtenkreisen sind Juristen mit griech. Methoden des Denkens u Argumentierens vertraut worden
- Versuch, den überkommenen Rechtsstoff zu ordnen durch Ober- “genus” u Unterbegriffe “specius”, Definitionen der Begriffe u dadurch neue Abgrenzungen
Lehre zur Auslegung von RG u Gesetzen
- Gegenüberstellung von verba u voluntas (RG)/ verba u setentia (Gesetze) in griech. Ursprung
- verba: einschränkende Auslegung von Texten, man hält sich an Wortlaut
- volunta: ausdehnende Auslegung, man hält sich an mutmaßl Willen
causa Curiana
- Fall zur Testamentauslegung (Wortlaut u Wille des Erblassers) mit dem Kläger Manius Curius
- Licinius Crassus u Mucius Scaevola treten gegeneinander an u beriefen sich auf Auslegung (scriptum (Buchstabentreue) gegen bonum et aequum (Wille)