Rechtsgeschäftslehre Nichtigkeit (23-29.11) Flashcards
1.Voraussetzung für das Bestehen eines „vertraglichen“ Anspruchs?
Bestehen eines Vertrags
Damit ein Vertrag besteht, muss dieser erstmal Zustandekommen und in Bezug auf bestimmte Anspruchsgrundlagen ist dann noch erforderlich, dass ein bestimmter ?(1)? gegeben ist und außerdem darf dem Vertrag kein ?(2)? entgegen stehen.
(1) Vertragstyp
(2) Nichtigkeitsgrund
Rechtliche Beurteilung (Prüfung nach Ansprüchen)
„(…) könnte gegen (…) einen Anspruch auf (…) nach §§ (…) haben.“
[Anspruch entstanden]
„Zwischen (…) und (…) müsste zunächst ein Vertrag zustande gekommen sein. (…)“
„Bei dem Vertrag müsste es sich um einen(…)vertrag handeln.(…)“
„Der Vertrag dürfte nicht nichtig sein.(…)“
[Anspruch nicht untergegangen]
[Anspruch durchsetzbar]
[Ergbenis]
Nur lesen
…
Nichtigkeitsgründe
- § 105 I,II BGB ?
- §§ 106 ff. BGB ?
- § 125 BGB ?
- § 134 BGB ?
- § 138 I, II BGB ?
- § 142 BGB ?
- § 105 I,II BGB: Geschäftsunfähigkeit
- §§ 106 ff. BGB: beschränkte Geschäftsunfähigkeit
- § 125 BGB: Formmangel
- § 134 BGB: Gesetzliches Verbot
- § 138 I, II BGB: Sittenwidrigkeit(u.a. Wucher)
- § 142 BGB: Anfechtung
Welcher Nichtigkeitsgrund liegt vor?
Norm und Grund?
< 7 Jahre
§ 105 I,II BGB: Geschäftsunfähigkeit
Welcher Nichtigkeitsgrund liegt vor?
Norm und Grund?
7 < … < 18 Jahre
§§ 106 ff. BGB: beschränkte Geschäftsunfähigkeit
Welcher Nichtigkeitsgrund könnte vorliegen?
Norm und Grund?
Bürgschaft, Grundstückskauf, Kündigung, …
(Fehler dabei)
§ 125 BGB: Formmangel
Welcher Nichtigkeitsgrund könnte vorliegen?
Norm und Grund?
Abtreibung, Tötung, Schwarzarbeit,…
§ 134 BGB: Gesetzliches Verbot
Welcher Nichtigkeitsgrund könnte vorliegen?
Norm und Grund?
Wucher, …
§ 138 I, II BGB: Sittenwidrigkeit
Welcher Nichtigkeitsgrund könnte vorliegen?
Norm und Grund?
Inhalt-, Erklärungs-, Eigenschaftsirrtum; arglistige Täuschung, wiederrechtliche Drohung, …
§ 142 BGB: Anfechtung
Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts aufgrund einer Anfechtung
Anfechtungsgrund(„anfechtbar“)? (Rechtsnorm+Name)
Anfechtungsgrund:
§ 142 BGB Wirkung der Anfechtung
((1) Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen.
(2) (…) )
Anfechtungsfrist
Relevante Rechtsnormen?
§ 121 BGB Anfechtungsfrist
§ 124 BGB Anfechtungsfrist
(1) Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. (…)
Rechtsnorm?
§ 121 BGB Anfechtungsfrist
(1) Die Anfechtung einer nach § 123 anfechtbaren Willenserklärung kann nur binnen Jahresfrist erfolgen.
(2) …
Rechtsnorm?
§ 124 BGB Anfechtungsfrist
Rechtliche Beurteilung (Prüfung nach Ansprüchen)
[Obersatz] [Anspruch entstanden]
(…)
„Der Vertrag (bzw. das Rechtsgeschäft) könnte gemäß § 142 I BGB nichtig sein.“
„Zunächst müsste … anfechtbar sein (§ 142 I BGB) (= Anfechtungsgrund). …“
„… müsste … angefochten haben (§ 142 I BGB) (= Anfechtungserklärung). …“
„Die Anfechtungserklärung müsste innerhalb der Anfechtungsfrist erfolgt sein (§ 142 I BGB) (= Anfechtungsfrist). …“
[Anspruch nicht untergegangen]
[Anspruch durchsetzbar]
[Ergebnis]
(Nur lesen)
…