Allgemeines Privatrecht (A1 - A8) Flashcards
Wie wird das Allgemeine Privatrecht auch genannt?
Bürgerliches Recht
Nenne drei große Rechtsbereiche: ??
- Öffentliches Recht
- Strafrecht
- Privatrecht/Zivilrecht
Theorien, die dazu dienen öffentlich rechtliche Vorschriften von privatrechtlichen Vorschriften abzugrenzen.
Nenne 3 Theorien: ??
- Interessentheorie
- (modifizierte) Subjektstheorie (=streitentscheidende Norm)
- Subordinationstheorie (= Über-/Unterordnungsverhältnis)
Öffentliches Recht ist alles wo es um Allgemeinbelange geht.
Wie nennt man diese Theorie?
Interessentheorie
Im Bezug auf einen Sachverhalt bzw. eine rechtliche Frage bzgl. eines Sachverhalts befindet man sich im öffentlichen Recht, wenn die streitentscheidende Norm dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist.
Wie nennt man diese Theorie?
(modifizierte) Subjektstheorie
Befinden uns im öffentlichen Recht, wenn ein Über-/Unterordnungsverhältnis vorliegt.
Wie nennt man diese Theorie?
Subordinationstheorie
Das Verwaltungsrecht ist dem ?? Recht zugeordnet
Öffentlichen Recht
Nenne Rechtssubjekte: ?? (3)
- natürliche Personen
- Personengesellschaften
- Juristische Person
Bürgerliches Gesetzbuch Buch 1 Allgemeiner Teil Abschnitt 1 Personen Titel 1 Natürliche Personen, … Titel 2 Juristische Personen
dort z.B. Vorschriften für Rechtssubjekte zu finden
…
Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts.
Wortlaut welcher Norm?
§ 21 BGB
§ 1 BGB
Nenne den Wortlaut: ??
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.
Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.
Wortlaut welcher Norm?
§ 705 BGB
Die offene Handelsgesellschaft kann unter ihrer Firma Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden.
Wortlaut welcher Rechtsnorm?
§ 124 I HGB
Prüfung nach Anspruchsgrundlage
Anspruch bei Schuldrecht Rechtsgeschäfte z.B.: ??
- Anspruch auf Schadensersatz
—> §§ 280 I, 241 II BGB - Anspruch auf Schadensersatz
—> §§ 280 I, III, 282, 241 II BGB
Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen.
Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
Wortlaut welcher Rechtsnorm?
§ 280 I BGB
Wortlaut § 985 BGB ?
Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.
Prüfung nach Anspruchsgrundlage
Anspruch bei Sachenrecht z.B.: ??
- Anspruch auf Herausgabe
—> §§ 985 BGB - Anspruch auf Unterlassen
—> § 1004 BGB
Prüfung nach Anspruchsgrundlage
Anspruch bei Schuldrecht gesetzlich unerlaubte Handlung ungerechtfertigte Bereicherung z.B.: ??
- Anspruch auf Unterlassung
—> § 823 I, 1004 I (analog) BGB - Anspruch auf Schadensersatz
—> § 823 I BGB (…)
(deliktische Ansprüche, bereicherungsrechtliche Ansprüche)
[…] könnte gegen […] einen Anspruch auf Schadensersatz gem. §§ 280 I, 241 BGB haben.
- Schuldverhältnis
- Pflichtverletzung
- zu vertreten
- Schaden
(Nur lesen)
…
[…] könnte gegen […] einen Anspruch auf Herausgabe gem. § 985 BGB haben.
- Eigentum
- Besitz
- kein Recht zum Besitz, § 986 BGB
(nur lesen)
…
[…] könnte gegen […] einen Anspruch auf Schadensersatz gem. § 823 I BGB haben.
- Rechtsgutsverletzung
- Handlung
- Kausalität
- Rechtswidrigkeit
- Verschulden
- Schaden
(Nur lesen)
…
2.Fall
Alice (A) möchte in einer Markthalle in Berlin, deren Eigentümerin und Betreiberin die G-GmbH ist, den Marktstand des Bob (B) besuchen.
Celine (C) ist Straßenmusikerin. Kurz bevor A die Markthalle betritt, stolpert sie über ein Kabel, welches C ohne besondere Kennzeichnung quer vor dem Eingang verlegt hat.
Die Verletzung der A, die der Sturz verursacht, führen zu einem Schaden der A in Höhe von 5.555€.
- in welchem Rechtsbereich befinden wir uns ?
- welche Rechtssubjekte treten in Erscheinung?
- Anspruchsgrundlagen;Anspruchsziele herausarbeiten!
a. Obersatz?
b. anspruchsbegründenen Vorraussetzungen? - Ergebnis?
- Privatrecht
- Rechtssubjekte:
—> natürliche Personen: A, B und C
—> Juristische Person: G-GmbH
3. A —> C Anspruch auf Schadensersatz —> deliktische Ansprüche a. Obersatz: „A könnte gegen C einen Anspruch auf Schadensersatz nach § 823 I BGB haben.“
b.
- Rechts- oder Rechtsgutsverletzung (Leben, Körper, …)
- (Verletzungs-)handlung
- Haftungsbegründende Kausalität
- Rechtswidrigkeit
- Verschulden
- Schaden
- Haftungsausfüllende Kausalität
—> alles erfüllt
- A hat gegen C einen Anspruch auf Schadensersatz nach § 823 I BGB in Höhe von 5555€
A möchte in einer Markthalle in Berlin, deren Eigentümerin und Betreiberin die G-GmbH ist, den Marktstand des B besuchen.
Die Straßenmusikerin C, die eilig die Halle verlässt, übersieht A und stößt mit ihr zusammen.
Dabei verschüttet C versehentlich einen Teil ihres Heißgetränks auf die Jacke der A.
Die Reinigung der Jacke kostet 25€.
- in welchem Rechtsbereich befinden wir uns ?
- welche Rechtssubjekte treten in Erscheinung?
- Anspruchsgrundlagen;Anspruchsziele herausarbeiten!
a. Obersatz?
b. anspruchsbegründenen Vorraussetzungen?
- Privatrecht
- Rechtssubjekte:
—> natürliche Personen: A, B und C
—> Juristische Person: G-GmbH - A —> C Anspruch auf Schadensersatz
a.
Obersatz: „A könnte gegen C einen Anspruch auf Schadensersatz nach § 823 I BGB haben.“
b.
- Rechts- oder Rechtsgutsverletzung (Leben, Körper, …)
—> Eigentumverletzung erfüllt
- (Verletzungs-)handlung
- Haftungsbegründende Kausalität
- Rechtswidrigkeit
- Verschulden
- Schaden
- Haftungsausfüllende Kausalität
—> teilweise erfüllt
Privatautonomie
Es gilt Vertragsfreiheit.
Wahr/Falsch?
Wahr