Rechtsformen Und Rechnungswesen Flashcards
Arbeitsgemeinschaft (Arge)
Sonderform einer BGB-Gesellschaft (GbR)
Vertragliche Bindung mehrerer am Bau beteiligter Handwerksmeister oder Bauunternehmer
Jedes Unternehmen behält seine wirtschaftliche Unabhängigkeit
Jedes Unternehmen leistet nur die im Vertrag fixierten Beiträge
Einmalig möglich oder auch auf gewisse Dauer zur gemeinsamen Durchführung größerer Bauvorhaben
Organe der Arge
Aufsichtsstelle (Gesellschaftsversammlung)
Technische Geschäftsführung
Kaufmännische Geschäftsführung
Bauleitung
Betriebswirtschaftliche Gründe für die Bildung von Argen (Auftragnehmersicht)
•Fehlende Kapazitäten zur Erfüllung von Großaufträgen, Ressourcen
•Risikoverteilung
•Liquidität, Finanzierung
•Angebotspreis, Wettbewerb
Geschäftspolitische Gründe für die Bildung von Argen (Auftragnehmersicht)
•Firmenimage
•Verbesserung des eigenen Know-Hows, Kompetenz, Wissenstransfer
•Erweiterter Zugang zu Groß- und Referenzprojekten
•Spezialisierung, technische Fähigkeit
•Markteintritt, Netzwerke
Gründe für die Bildung von Argen (Auftraggebersicht)
Risikoreduzierung infolge Insolvenz eines Auftragnehmers durch gesamtschuldnerische Haftung
Umfangreiches technisches und organisatorisches Wissen
Preisreduzierung
Öffentliche Auftraggeber: Wirtschafts-, sozial- und konjunkturpolitische Gründe
Ziel und Zweck des externes Rechnungswesens
Alle Betriebe sind grundsätzlich zur Buchführung und Rechnungslegung verpflichtet. Hierbei sind sämtliche Betriebsgeschehnisse fortlaufen und lückenlos sowie mengen- wie wertmäßig zu erfassen und auszuwerten
Die erfasste Daten dienen:
•der Betriebsleitung zur Überwachung und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit und des Erfolgs der Betrieblichen Produktionsprozesse
•der Betriebsleitung für Planungszwecke
•Den Gesellschaftern, Gläubigern, dem Finanzamt und der interessierten Öffentlichkeit als Einblick in die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens
Bestandteile: Bilanz
Stichtagsrechnung
Gegenüberstellung des Vermögens und des Kapitals eines Unternehmens
Kontinuierliche Fortschreibung
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Zeitraumrechnung
Gegenüberstellung des Aufwands und Ertrags eines Unternehmens (Jahresüberschüsse bei Gewinn oder Jahresfehlbeträge bei Verlust)
Zu Beginn eines Geschäftsjahres neu begonnen
Kann in Konten- und Staffelform aufgebaut sein (für Kapitalgesellschaften Staffelform nach HGB zwingend vorgeschrieben)
Funktionen der Bilanz
•Dokumentationsfunktion: Verbindliche Auskunft über das vorhandene Vermögen eines Unternehmens
•Gewinnermittlungsfunktion: Vergleich des Eigenkapitals zu Beginn und Ende des Geschäftsjahres unter Berücksichtigung der Einlagen und Entnahmen
•Informationsfunktion: zur Selbstinformation und Drittinformation
Erfolgsneutrale Vorgänge: Aktivtausch
Zum Beispiel: Kauf eines Gerätes mit liquiden Mitteln
•Erhöht den Anlagevermögen (Sachanlagen)
•Vermindert das Umlaufvermögen (Kasse)
•Änderung der Vermögensstruktur, aber keine Änderung der Bilanzsumme
Erfolgsneutrale Vorgänge: Passivtausch
Zum Beispiel: Begleichung von Lieferantenkrediten durch Kreditaufnahme
•Erhöhung kurzfristiger Verbindlichkeiten
•Verminderung langfristiger Verbindlichkeiten
•Änderung der Finanzierungsstruktur aber keine Änderung der Bilanzsumme
Erfolgsneutrale Vorgänge: Bilanzverkürzung
Zum Beispiel: Tilgung eines Kredits aus liquiden Mitteln
•Verminderung Umlaufvermögen (Kasse)
•Verminderung Fremdkapital (Verbindlichkeiten)
Verkürzung der Bilanzsumme
Erfolgsneutrale Vorgänge: Bilanvzerlängerung
Zum Beispiel: Aufnahme eines Kredits zur Gerätebeschaffung
Erhöhung Fremdkapital (Verbindlichkeiten)
Erhöhung Anlagevermögen (Sachanlagen)
Verlängerung der Bilanzsumme
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
Rahmengrundsätzen (Richtigkeit und willkürfreiheit, Klarheit, Vollständigkeit)
Ergänzende Grundsätze (Grundsatz der Stetigkeit/Kontinuität, der Vorsicht)
Abgrenzungsgrundsätze (Realisationsprinzip, Grundsatz der Sachlichen Abgrenzung, der zeitlichen Abgrenzung und Imparitätsprinzip)
Personengesellschaft
Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, Geschäftsführung durch Gesellschafter, keine eigene Rechtspersönlichkeit
➡️ GbR (Gesellschaft bürgerlichen Recht): Vertragliche Einigung zur Erreichung eines gemeinsames Zieles, persönliche Haftung
➡️ OHG (Offene Handelsgesellschaft): GbR mit Eintrag ins Handelsregister und Handelsgewerbe
➡️ KG (Kommanditgesellschaft): 2 Gesellschafter: Der Komplementär (unbeschränkte Haftung) und der Kommandist (beschränkte Haftung)
➡️ GmbH & Co KG: KG mit GmbH als Komplementär