Nachtragskalkulation Flashcards
Nachtragskalkulation
Für Bauleistungen, die im Hauptvertrag nicht vorgesehen sind, müssen im Rahmen der Nachtragskalkulation Preise festgelegt werden
Ermittlung der Kosten, die die Grundlage des Nachtragsangebotes bilden
Vorgehensweise bei Leistungsänderungen
1) Änderungsbegehren des Auftraggebers
2) Angebotspflicht des Unternehmers, sofern Änderung zumutbar
3) Einigungsversuch der Parteien über Änderung und Mehr-/Mindervergütung
4) Ablauf von 30 Tagen ohne Einigung
5) Anordnung in Textform
Anordnungsrecht des Auftraggebers
Nach VOB/B:
Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen bleibt dem Auftraggeber vorbehalten
Nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, hat der Auftragnehmer auf verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistung nicht eingerichtet ist
Nachtragskalkulation nach BGB
Die Höhe des Vergütungsanspruchs… ist nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn zu ermitteln
Der Unternehmer kann zur Berechnung der Vergütung für den Nachtrag auf die Ansätze in einer vereinbarungsgemäß hinterlegten Urkalkulation zurückgreifen. Es wird vermutet, dass die auf Basis der urkalkulation fortgeschriebene Vergütung der Vergütung nach Absatz 1 entspricht.
–> Wahlrecht des Auftragsnehmer zwischen Ermittlung tatsächlich erforderlicher Kosten und Fortschreibung der Urkalkulation
Tatsächlich erforderliche Kosten: Tatsächliche Kosten (ist-kosten bzw. Ist Aufwand)
Einzelkosten der Teilleistung und Baustellengemeinkosten
Erfassung des Aufwandes über Dokumentation
Erfassung der Kosten über Buchhaltung
Tatsächlich erforderliche Kosten: Erforderlichkeit: Korrektiv (übliche Verhältnisse)
Abgleich mit Kosten- und Preisdatenbanken
Abgleich mit örtlichen Verhältnissen in der Region
Abgleich mit örtlichen Verhältnissen auf der Baustelle
Tatsächlich erforderliche Kosten: angemessene Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten und Wagnis und Gewinn
Übliche Verhältnisse und konkreter Sachverhalt
Kein Rückgriff auf Kalkulation
Denkbare Schwierigkeiten der tatsächlich erforderliche Kosten (Nachteile)
Nachweis tatsächlicher Kosten für Auftragnehmer aufwendig (insbesondere eigene Lohnkosten und Gerätekosten) und für Auftraggeber schwer nachprüfbar (insbesondere Nachunternehmer-und Lieferantenangebote)
Bewertungsspielräume bei:
•Beurteilung der Erforderlichkeit
•Angemessenheit der Zuschläge
Nachtragskalkulation - BGB
Die Höhe des Vergütungsanspruchs für den infolge einer Anordnung des Bestellers vermehrten oder verminderten Aufwand ist nach den tatsächlichen erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn zu ermitteln
Umfasst die Leistungspflicht des Unternehmers auch die Planung des Bauwerks oder der Außenanlage, steht diesem kein Anspruch auf Vergütung für vermehrten Aufwand zu
Der Unternehmer kann zur Berechnung der Vergütung für den Nachtrag auf die Ansätze in einer vereinbarungsgemäß hinterlegten Urkalkulation zurückgreifen. Es wird vermutet, dass die auf Basis der Urkalkulation zurückgreifen fortgeschriebene Vergütung der Vergütung nach Absatz 1 entspricht.
Alternative 2: Fortschreibung der Urkalkulation (Voraussetzungen)
Kalkulation offenbart oder vereinbarungsgemäß hinterlegt (nachträgliche Erstellung ausgeschlossen)
Kalkulation hinreichend aufgeschlüsselt und nachvollziehbar
Übereinstimmung mit tatsächlichen erforderlichen Kosten
Denkbare Schwierigkeiten der Fortschreibung der Urkalkulation
Auftragskalkulation nicht nachvollziehbar oder nicht aussagekräftig
Unbegrenzte Gewinn- oder Verlustfortschreibung
Anreize zur Spekulation
Fehlende Kenntnisse tatsächlicher Kosten
Bezugsleistungen nicht sinnvoll bestimmbar
Mehrkostenermittlung nach tatsächlicher erforderlichen Kosten
Wäre eine Ermittlung des Nachtragspreises auf Grundlage der tatsächlich erforderlichen Kosten bei dieser Informationslage möglich?
Probleme:
tatsächlich erforderlicher Stundenlohn, Lohnaufwand und Materialkosten? Angemessene Zuschläge?
Die Beantwortung der Frage ist nicht ohne weiteres möglich (Aufklärung erforderlich, Ermessensspielräume vorhanden)