Einführung In Das Baubetriebswesen Flashcards
Besondere Bedingungen der Bauproduktion
Auftragsfertigung: Abhängigkeit von ständig ändernde Auftragslage, individuelle Wünsche des AG
Einzelfertigung: Einmaligkeit des Objekts, hoher menschlicher Eingriff benötigt für Vorbereitung und Durchführung
Baustellenfertigung: vorausbestimmter Standort
Langfristigfertigung: mehrere Monate, mehrere Projekte gleichzeitig
Preisbildung vor Produktionsbeginn: abgeschätzte Kosten, Preisänderungen während der Bauzeit
Witterungseinflüsse: Trockenheit, Wind, regen, kälteempfindlichkeit oder Abhängigkeit von Baustoffen und verfahren
Vielzahl von Beteiligten: Auftraggeber, Planer, andere gewerke, Kreditinstitute..
Definition: Volkswirtschaftslehre
Untersucht das makroökonomische zusammenwirken aller Sektoren (Unternehmen, Staat, Haushalte, Ausland), die über den Markt innerhalb eines abgegrenzten Gebiets mit einheitlicher Währung miteinander verbunden sind
Ziel: Gesetzmäßigkeiten und Handlungsempfehlungen für die Wirtschaftspolitik
Definition: Betriebswirtschaftslehre
Untersucht wirtschaftliche Abläufe in einzelne Unternehmen bzw. Organisationen (Festlegung von Betriebszielen, Gestaltung und Steuerung betrieblicher Prozesse, Einsatz von Produktionsfaktoren, Marktauftritt) und deren Beziehung
Ziel: fundierte Instrumente für das Unternehmen, mit denen sich Entscheidungen treffen und Probleme lösen lassen
Ökonomisches Prinzip 1: Maximalprinzip
Gegebene Mittel für großes Ziel verwenden
Nutzenmaximierung, Gewinnmaximierung
Ökonomisches Prinzip 2: Minimalprinzip
Gesetztes Ziel wird mit minimalen Mitteln umgesetzt
Ausgabenminimierung, Kostenminimierung
Privates Baurecht: Werkvertag Bauvertrag
Bauverträge sind in aller Regel Werkverträge
Werkvertrag: ein auf der Herbeiführung eines Erfolges (Herstellung eines Werkes mit den zugesicherten Eigenschaften) gerichteter Vertrag
Bauvertag: Vertrag über die Herstellung, die Wiederherstellung, Beseitigung oder Umbau eines Bauwerkes, Außenanlage oder eines Teils davon
Marktumfeld eines Bauunternehmens
1) Staat, Gesellschaft, Rechtsordnung (wirtschaftliches Umfeld, Gesetze, Demographie, Technologie)
2) Beschaffungsmarkt ( Baustoffe, Maschinen, Markt für Nachunternehmer)
3) Arbeitsmarkt ( Arbeitskräfte, Arbeitsrecht, Tarifverträge)
4) Absatzmarkt
Aufgaben der Unternehmer
Leistungserstellung (Produktion): Planvoller Einsatz der Produktionsfaktoren
Leistungsverwertung (Absatz): anderen Wirtschaftseinheiten zur Verfügung stellen
Teilung des deutschen Baurechts
Privatrecht: Unterteilung in Vergaberecht und Vertragsrecht
Öffentliches Recht: Unterteilung in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht
Gewährleistungsrecht
Der Auftragnehmer schuldet ein mangelfreies Werk
Der Auftraggeber kann Mangelansprüche geltend machen
Dem Auftragnehmer ist der Versuch der Mängelbeseitigung möglich
Mängelansprüche verjähren je nach den vertraglich vereinbarten Fristen (Zeitraum nennt man Gewährleistungsphase)
Arbeitsrecht
Individuelles Arbeitsrecht
Kollektives Arbeitsrecht
Arbeitsrecht:
Regelt Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Abweichende Vereinbarungen sind möglich, wenn diese den Arbeitnehmer günstiger stellen
Individuelles Arbeitsrecht
Regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und nehmer
Kollektives Arbeitsrecht
Regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgeberverbände und einzelnen Arbeitgebern einerseits sowie Gewerkschaften oder Betriebsräten