Rechtliche Organisationen des Unternehmens - Kapitalgesellschaften Flashcards

1
Q

Definition und Wirtschaftliche Bedeutung der GmbH

A

Kapitalgesellschaft nicht zwingend auf Betrieb von Handelsgeschäft ausgelegt

Stadien zur Gründung GmbH:

  • Vorgründergesellschaft, ab verständigung von mehreren Personen zur GmbH; mit Abschluss Gesellschaftsvertrag = Vorgesellschaft
  • Vorgesellschaft ab rechtskräftigem Abluss des GmbH Vertrags, Ende Eintragung Gesellschaft ins Handelsregister
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2
Q

Vorgründungsgesellschaft

A

entsteht durch Vorvertrag zur Gründung einer GmbH,

Wichtig für Lieferanten/Banken in Bezug auf Verbindlichkeiten, da unterschiede in Rechtsform

  • bereits Handelsgewerbe=OHG->Haftung auch mit Vermögen GEsellsch+Privatvermögen
  • kein Handelsgewerbe= BGB Gesel.-> Haftung gesamthänderisch gebundene Gesellsachftsvermögen+Gesellschafter als Gesamtschuldner unbeschränkt mit Privatvermögen
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3
Q

Gesellschaftsvertrag GmbH

A

Bestandteile:

  • Name der Firma
  • Sitz der Gesellschaft
  • Gegenstand des Unternehmens
  • Betrag des Stammkapitals (min 25.000)
  • Stammeinlage der jeweiligen Gesellschafter
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4
Q

Bestellung Geschäftsführer und Anmeldung zum Handelsregister

A

Geschäftsführer lt. §6 GmbhG zwingend erforderlich, muss aber nicht im GesellVertrag geregelt sein

Auswahl ist nicht auf Gesellschafter beschränkt, mus aber natürliche Person sein

Voraussetzungen für Handelsregister Eintragung:

  • Abschluss Gesellschaftsvertrags
  • Bestellung Geschäftsführer
  • Einzahlung min 1/4 der Stammeinlage (Nachweis Kontoauszug)

Erst mit Eintragung rechtsmäßig

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5
Q

Vorgesellschaft

A

=Zeitraum zwischen Abschluss Gesellschaftsvertrags und Eintragung ins Handelsregister

von Interesse wenn keine GmbH entsteht

lt. §11 GmbHG haften die im Namen der GmbH handelnden Personen persönlich, gesamtschuldnerisch

Verbindlichkeiten der Vorgesellschaft werden dem Stammkapital abgezogen (muss Ausgeglichen werden)

Haftungsbegrenzung greift erst mit Entstehung der GmbH

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6
Q

Aufgaben und Rechtststellung der Organe der GmbH

A

Geschäftsführer

Geselslchafterversammlung

Aufsichtsrat (fakultativ)

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7
Q

Aufgaben des GmbH Geschäftsführers

A
  • gesetzliche Vertretung, gerichtlich und außergerichtlich §35 GmbHG
  • bei mehreren Geschäftsführern=gemeinschaftliche Vertretung
  • GmbH haftet f. Verbindlichkeiten die Geschäftsführer aufgenommen hat
  • Beschränkung des GF nur im Innenverhältnis möglich, gegenüber dritten unwirksam
  • Bestellung eines GF kann jederzeit ohne wichtigen Grund wiederrufen werden §38 GmbHG, Dienstverhältnis muss nicht enden
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8
Q

Haftung der GmbH und des GF

A
  • GmbH haftet für Schäden durch GF §31 BGB
  • im Innenverhältnis haftet der GF gegenüber Gesellschaft wenn Sorgfaltspflicht verletzt §43 GmbHG

Pflichtverletzungen lt §43 GmbHG:

  • Auszahlung des zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögens
  • unzulässiger Erwerb eigener Geschäftsanteile

Besondere Bedeutung bei Kreditvergabe-> deshalb fordern Banken besondere Sicherheiten in Form von Bürgschaften od. Grundpfandrechten

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9
Q

Gesellschafterversammlung

A

= oberstes Organ

nur bei notarieller Beurkundung körperliche Anwesenheit der Mitgleider erforderlich, sonst Beschlüsse formlos (Telefon) möglich

Regeln folgende Angelegenheiten:

  • Einforderung und Rückzahlung von Nachschüssen §26 GmbHG
  • Satzungsänderungen, inkl. Kapitalerhöhung-herabsetzung § 53f. GmbHG
  • Auflösung der Gesellschaft §60 GmbHG
  • Verschmelzung und Umwandlung der Gesellschaft

kann auch für folgende Punkte zuständig sein:

  • Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung der Ergebnisse
  • Einforderung von Einzahlungen auf das Stammkapital
  • Teilung und Einbeziehung von Geschäftsanteilen
  • Bestellung, Abberufung und Entlastung ders GF
  • Prüfung&Überwachung der GF
  • Bestellung v. Prokuristen&Handlungsbevollmächtigten
  • Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen GF
  • Prozessvertretung in Prozessen gegen GF
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10
Q

Rechtstellung der Gesellschafter

A
  • Gesellschafter= Geldgeber
  • Einzahlung Stammeinlage, durch Eigenfinazierung bzw. Beteiligungsfinanzierung
  • Pflicht im Bedarfsfall Kapital nachzuschießen
  • Mitwirkungsrecht durch Gesellschafterversammlung, sowie Auskunfts/Einsichtsrecht §52a/b GmbHG
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11
Q

Regelungen für Krisensituationen

A
  • GF muss bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals Gesellschafterversammlung einberufen §49 GmbHG
  • bei Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung muss GF Insolvenzantrag stellen

Vor Insolvenz sollte versucht werden durch Nachschüsse GmbH zu retten vgl. Nachschussplicht §26 GmbHG

Beschränkte/unbeschränkte Nachschusspflicht §26/27 GmbHG

Bei Erhöhung des Stammkapitals kann dieses nach Verbesserung der Lage nicht wieder reduziert werden, daher kapitalersetzende Gesellschafterdarlehn (bei Insolvenz nicht zurückforderbar §32 GmbHG)

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12
Q

Auflösung der GmbH

A
  • 3/4 der Gesellschafter müssen Auflösung zustimmen § 60 GmbHG
  • Liquiditator grundsätzlich Geschäftsführer, kann aber auch andere Person ernannt werden
  • Entragung zur Auflösung in Handelsregister
  • Information der Gläubiger idR durch Presse
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13
Q

Änderung durch das MoMiG

A

Grundlegende Änderung zum 01.11.2008, um attraktiver gegenüber englischen Ltd. zu sein und Missbrauch zu bekämpfen

Änderungen:

  • Integrierung Unternehemergesellschaft (UG) §5a GmbHG, dadruch Wegfall Eigenkapitalersatzrecht §32a,b
  • Musterprotokoll
  • Gesellschafterliste §16 Abs.1
  • Kapitalaufbringung und -erhaltung, Gesellschafterdarlehn
  • Bekämpfung von Mißbräuchen
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14
Q

GmbH und Co. KG

A

= Kommanditgesellschft bei der GmbH als Komplementär auftritt

Zweck ist Personengesellschaft zu führen (keine Körperschaftsteuer) und Reduzierung der Vollhaftung

Rechtsgrundlagen HGB f. KG und GmbHG für Komplementärin

Haftungsbeschränkung muss im Firmennamen zum Ausdruck kommen

GmbH vertritt KG im Rechts-Geschäftverkehr, d.h. der Geschäftsführer der GmbH

keine Beschränkung im Außenverhältnis, im Innenverhältnis kann GmbH auf Weisung der Kommanditisten handeln

Einlage in Form von Geld, Sachwerten, Rechten, Dienstleistungen

Gewinn nach Gesellschaftervertrag, ohne Regelungen dann §168 HGB

GmbH haftet unbeschränkt f. Verbindlichkeiten, Beschränkung im Außenverhältnis ist nicht möglich, Praxis durch geringes GmbH Vermögen

Für Kommanditisten keine speziellen Regeln

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15
Q

Definition und wirtschaftliche Bedeutung der AG

A

eigene Rechtspersönlichkeit (juristische Person), mit zerlegtem Grundkapital und nur Gesellschaftvermögen haftet für Verbindlichkeiten

wesentliches Motiv ist Kapitalbeschaffung

Kapital der Gesellschaft und Unternehmensführung sind getrennt

Kapitalgeber haftet nicht persönlcih für Verbindlichkeiten, partizipiert aber vom Gewinn ohne mitarbeiten zu müssen

Grundkapital min 50.000

Gründe für AG:

  • Gesellschafterebene und Managementebene kann völlig getrennt werden
  • Leichte Übertragbarkeit der Anteilspapiere
  • Möglichkeit Kreis Anteilseigner über Öffnung als Publikumgesellschaft zu öffnen (Börse)
  • Begrenzung der Haftung auf Kapitaleinlage
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16
Q

Gründung der AG

A

zwingende Rechtsvorschriften:

Ablauf der Gründung einer AG:

  • Feststellung der Satzung gemäß §23 AktG
  • Bestellung der Organe §30 ff. AktG
  • Bericht der Gründergesellschafter §32 AktG
  • Gründungsprüfung durch Vorstand und Aufsichtsrat § 33 bis 35 AktG
  • Anmeldung der Gesellschaft zum Handelregister §36 ff. AktG
  • Prüfung der Unterlagen durch das Registergericht und Eintragung der AG in das Handelregister
  • Bekanntmachung der Eintragung

Gründer haften Gesamtschuldnerisch für Richtig-/Vollständigkeit der Gründungsangaben §46 AktG

Gründergenossen (Vorstand, Aufsichtsrat, Gründungsprüfer) unterliegen lt. § 47 AktG besonderer Haftung

17
Q

Organe der AG - Vorstand

A

= Vertretung und Geschäftführungsbefugt

  • gesetzlicher Vertreter der AG und vertritt AG gerictlich und außergerichtlich
  • gemeinschaftliche Ausübung der Mitglieder
  • lt 90§ AktG ist Vorstand dem Aufsichtsrat rechenschaftpflichtig
  • vorgeschriebene Aufgaben werden an spezialabteilungen delegiert, diese berichten
  • Vorstand wird durch Aufsichtsrat berufen §84 AktG
  • Vorstandsmitglieder sind wie GmbH Geschäftsführer Angestellte
  • Widerruf der Bestellung durch Pflichtverletzung oder Entzug durch Hauptversammlung
  • Verletzen sie Sorgfaltspflicht sind sie zu Schadenersatz verpflichtet §93 AktG, Haftung besteht nur gegenüber Gesellschaft
18
Q

Ausnahmen der Vertretungs und Geschäftsführungsbefugnis des Vorstands

A
  • Aufsichtsrat vertritt Gesellschaft gegenüber Vorstandsmitgliedern §112 AktG
  • Vorstand & Aufsichtsrat vertreten Gesellschaft in Anfechtungsprozessen

Zuständigkeit der Hauptversammlung bei:

  • Entscheidung über Erhöhung/Herabsetzung des Grundkapitals
  • auf Wunsch des Vorstandes pber Geschäftsführungs-maßnahme entscheidet
  • wenn Hauptversammlung bestimmten Geschäftsführungsmaßnahmen zustimmen muss

Zuständigkeit des Aufsichtsrat bei:

  • Abschluss von Anstellungsverträgen der Vorstandsmitglieder
  • zustimmungsbedürftigen Geschäftsführungsmaßnahmen
19
Q

Organe der AG - Aufsichtsrat

A

Überwachung des Vorstands

min 3 Mitglieder lt § 95 AktG, immer durch 3 teilbar

Zusammensetzung:

  • 2/3 Aktionäre
  • 1/3 Arbeitnehmer

Zusammensetzung Montanunion:

  • Vier Vertreter Aktionäre
  • Vier Vertreter Arbeitnehemer
  • zwei weitere Mitglieder
  • ein unparteiisches Mitglied
20
Q

Zuständigkeitsbereich der Hauptversammlung

A
  • Bestellung und Abberufung des Aufsichtsrates
  • Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
  • Entscheidung über die Verwendung des Bilanzgewinns
  • Bestellung des Abschlussprüfers und etwaiger Sonderprüfer
  • Geltendmachung von Ersatzansprüchen
  • satzungsänderung inkl. Kapitalbeschaffung und herabsetzung
  • Verschmelzung, Umwandlung, Vermögensübertragung und Abschluss von Unternehmensverträgen
  • Auflösung der Gesellschaft
21
Q

Tagesordnungspunkte der ordentlichen Hauptversammlung

A

muss in ersten 8 Monaten des geschäftsjahres stattfinden

  • Jahresabschluss
  • Gewinnverwendung
  • Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
  • Wahl des Abschlussprüfers
22
Q

Weiteres zur Hauptversammlung

A

es kann auch außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden

Aktionäre die 5% des Kapitals halten können Hauptversammlung erzwingen

Hauptversammlung wird idR durch Vorsitzenden des Aufsichtsrates geleitet

23
Q

Rechte der Aktionäre

A
  • Teilhaberrechte in Form von Teilnahme-, Auskunfts-, Stimmrechts
  • finanzielle Rechte wie Recht aud Gewinnbeteiligung, auf den Bezug neuer Aktien und Anteil Liquidationserlöse
24
Q

Auflösung der AG

A

durch 3/4 Mehrheit der Anwesenden Vertreter des Grundkapitals auf Hauptversammlung

Gründe:

  • Eröffnung Insolvenzverfahren
  • Verschmlezung mit anderem Unternehmen od. Umwandlung in anderes Unternehemen

Im Falle Auflösung wird Aktiengesellschaft in Liquidation

Abwicklung durch Vorstand, außer Satzung schreibt anderes vor oder Hauptversammlung beschießt andere Person zum Abwickler