Rechte der Bundestagsabgeordneten Flashcards
1
Q
Diäten nach Art. 48(3) GG
A
-angemessene und ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung
- MdB Recht auf freie Nutzung aller staatlichen Verkehrsmittel
2
Q
Zeugnisverweigerungsrecht
Art. 47 GG
A
- MdB berechtigt Angaben zu verweigern, die Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Abgeordneter Mitteilungen gemacht haben
3
Q
Indemnität Art. 46(1) GG
A
- Keine gerichtliche,dienstliche Verfolgung von MdB aufgrund von Äußerungen/ Abstimmungen in Ausschüssen/ Bundestag.
- gilt nicht für Verleumderische Beleidigungen!!!!
4
Q
Parlamentarische Immunität
Art. 46 (2) GG
A
- MdB nur mit Genehmigung des Bundestag zur Verantwortung/ verhaftet werden wegen mit Strafe bedrohter Handlung
- Außer: bei Begehung der Tat oder im Laufe des nächsten Tages festgenommen
5
Q
Freies Mandat Art. 38(1) GG
A
- MdB vertreten das ganze Volk
- nicht gebunden an Aufträge und Weisungen
- Nur ihrem Gewissen unterworfen