Bundesrat Flashcards
Zusammensetzung nach Art. 51 GG
> Art. 51 (1) GG :
= besteht aus Vertretern der 16 Länderregierungen
> Art. 51(2) GG :
• Stimmeinteilung nach Einwohnerzahl
- Jedes Land mind. 3 Stimmen
- Ab 2 Mio = 4 Stimmen
- Ab 6 Mio = 5 Stimmen
- Mehr als 7 Mio = 6 Stimmen
> Art. 51(3) GG :
= Stimmabgabe eines Landes einheitlich
Föderalismus und Demokratie im Bundesrat
> Föderalismus:
= Gleichbehandlung der Länder bei Verteilung der Stimmen (alle mind. 3 Stimmen)
> Demokratie:
= Repräsentation der jeweiligen Einwohnerzahl
=> erfolgt nach Mehrheitsprinzip
Der ewige Bundesrat
Ewig, da nur Veränderung im Bundesrat, wenn Änderung der 16 Länderregierungen der Bundesländer
Aufgaben Bundesrat
> Mitwirkung Art. 50 GG :
- An Gesetzen des Bundes
- An Verwaltung des Bundes
- Erlass v. Rechtsverordnungen
- Einrichtung bundeseigener Mittel- und Unterbehörden
- Feststellung des Verteidungsfalles
> in Angelegenheiten der EU :
- Übertragung Hoheitsrechte an EU
- Änderung EU- Verträge/ Regelungen mit Grundgesetzänderung als Folge
> Wahl der Hälfte der Richter am BVerfG
Art. 94 GG
Rolle Bundesrat im politischen System der BRD
- Vertretung Bundesländer auf Bundesebene
—> berücksichtigt an politischer Willensbildung des Gesamtstaates
- Interessenausgleich zw Bund und Länder
Wahl Bundesratspräsident
- jährliche Wahl am 1. November eines. Ministerpräsidenten
- Jedes Bundesland einmal alle 16 Jahre
- Vizepräsident= Präsident Vorjahr
- Vizepräsident designierten Präsident Folgejahr
Aufgaben Bundesratspräsident
- Repräsentation
- Einberufung/ Leitung Bundesratssitzungen
- Vertretung Budespräsident bei Abwesenheit/ frühzeitigem Ausscheiden aus dem Amt