Recht: Musterklausur Flashcards

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Q

Rückzahlung Einlage KG

A
  1. Anspruch aus §§ 161 Abs. 2 , 105 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 738 BGB 2. Voraussetzung ist ein wirksames Ausscheiden bei Fortführung der Gesellschaft durch übrige Gesellschafter. 3. Im Außenverhältnis zählt die Eintragung ins HR § 160 Abs. 1 S. 2 HGB 4. Im Innenverhältnis zählt die Vereinbarung 5. haftet für alle Verbindlichkeiten bis zur Eintragung im HR für 5 Jahre § 160 Abs. 1 S. 1 HGB 6. Jedoch nur wenn Einlage nicht bezahlt oder zurückgezahlt § 171 Abs. 1 , 172 Abs. 4 S. 1 HGB
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2
Q

Anspruch auf Herausgabe, wenn trotz Anzahlung verkauft wurde

A
  1. Händler hat den Gegenstand nicht mehr, kein Anspruch da sinnlos 2. Wer ist Eigentümer? - Eigentümer nur bei Einigung und Übergabe § 929 BGB
  2. Eigentümer hat Recht auf herausgabe § 985 BGB
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3
Q

Ausschluss gesetzliche Gewährleistung

A
  1. Bei Unternehmer und Verbraucher: gesetzliche Gewährleistung gem. § 437 BGB 2. Bei Verbraucher und Verbraucher: Verträge sind nicht von den §§ 474 ff. erfasst; Unter den Einschränkungen des § 444 BGB kann ein Gewährleistungsausschluss vereinbart werden
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4
Q

Unterschied: EU- Richtlinie, Verordnung

A
  1. gem. Art 249 Abs. 1 EGV erlassen EU-Parlament, Rat und Kommission Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen, sprechen Empfehlungen aus oder geben Stellungnahmen ab 2. Eine Verordnung hat allgemeine Geltung, ist in allen Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat 3. Richtlinien sind hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, Wahl der Form und Mittel liegt beim Mitgliedstaat, Umsetzung in nationales Recht muss erfolgen, Rechte können nur abgeleitet werden, wenn die Umsetzung vorgegeben ist
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5
Q

Grenzen einer Handlungsvollmacht

A
  1. gem. § 54 Abs. 1 HGB anhand der Tätigkeit des Gewerbebetriebs, sowie daran welche Geschäfte als gewöhnlich anzusehen sind 2. § 54 Abs. 2 HGB nennt Beispiele für ungewöhnliche 3. Sonstige Bestimmungen nur wenn Dritte diese kannten § 54 Abs. 3 HGB
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6
Q

Insolvenzgründe, Unterschiede nat. jur. Person

A
  1. Gründe sind in §§ 17-19 InsO geregelt 2. Insolvenzgrund ist die Voraussetzung für einen Insolvenzantrag § 16 InsO 3. bei nat. Personen nur Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit. Keine antragspflicht lt. § 15 a InsO
  2. Bei jur. personen auch Grund der Überschuldung § 19 InsO. Antragspflicht nach § 15 a Abs. 1 InsO
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7
Q

Umwandlung Einzelkaufmann zu GmbH: Wege der Übertragung

A
  1. Einzelrechtsnachfolge = WG werden einzeln auf die GmbH übertragen z.B durch Verkauf o. Übertragung 2. Gesamtrechtsnachfolge = durch Ausgliederung des Vermögens
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8
Q

Umwandlung Einzelkaufmann zu GmbH: bestehende Verbindlichkeiten

A
  1. persönliche Haftung für bereits begründete Verbindlichkeiten § 156 UmwG
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