Raufhandel Flashcards
Was ist die Definition des Raufhandels?
Schlägerei:
wechselseitige tätliche Auseinandersetzung, an der mindestens drei
Personen physisch (= “gewalttätig”) beteiligt sind
Was ist das Strafbare Verhalten?
Beteiligung an einer Schlägerei, aus der sich Gefahren für die an der Schlägerei Beteiligten oder für Unbeteiligte ergeben.
Was ist die Tathandlung?
Was das negative Tatbestandselement?
Beteiligung am Raufhandel: aktive Mitwirkung an der Auseinandersetzung; muss nicht tätlich sein.
> Negatives Tatbestandselement
nicht strafbar ist, wer dabei bloss das Ziel verfolgt, sich
selbst oder einen Dritten zu schützen (Abs. 2)
- “nicht strafbar ist”: am ehesten zu verstehen als “nicht tatbestandsmässig handelt”
- die betreffende Person nimmt jedoch gleichwohl am Raufhandel teil
Welche Anforderungen werden an den Vorsatz gestellt?
3P
> Vorsatz; Eventualvorsatz reicht aus
- bezogen auf die Beteiligung am Raufhandel
- Körperverletzung bzw. Tod ist als objektive Strafbarkeitsbedingung vom Vorsatz
nicht umfasst
Was ist die objektive Stafbarkeitsbedingung und wann muss sie erfüllt sein?
> Tod oder Körperverletzung eines Menschen
- mind. einfache Körperverletzung gemäss Art. 123
- Opfer: Beteiligter oder Drittperson
> Wann muss die objektive Strafbarkeitsbedingung erfüllt werden?
- Einheit in sachlicher, räumlicher und zeitlicher Hinsicht
- dem Teilnehmer, welcher nach erfolgter Tötung / Körperverletzung hinzutritt,
wird der Raufhandel ebenso zugerechnet wie demjenigen, der vor Erfolgseintritt
ausscheidet (BGE 139 IV 168, E. 1.1.1 (str.))
Welche Konkurrenzen bestehen?
2P
> Verhältnis zur vorsätzlichen oder fahrlässigen Tötung bzw. Körperverletzung
- echte Konkurrenz, weil neben dem Verletzten andere an der Rauferei Beteiligte
gefährdet werden
> Tätlichkeit
- unechte Konkurrenz; Art. 126 wird durch Art. 133 konsumiert