Aussetzung Flashcards
Welchen Schutzzweck verfolgt der Aussetzungstatbestand?
Schutz Hilfloser vor einer Gefahr für ihr Leben oder einer schweren
unmittelbaren Gefahr für ihre Gesundheit
Welche zwei Tatbestandsalternativen existieren?
- Aussetzen eines Hilflosen (= Aussetzung i.e.S.)
2. Im-Stich-Lassen eines Hilflosen
Wer kommt als Tatobjekt in Frage?
3P
- Person, der es nicht möglich ist, sich aus eigener Kraft vor Gefahren für Leben oder
Gesundheit zu schützen. - persönliche Gründe: Alter, Krankheit, Gebrechen, …
- besondere Umstände: Unfall, Bergnot, …
Welche besonderen Anforderungen werden an den Täter gestellt?
(4P)
- Aussetzung = Sonderdelikt
- Garantenstellung im Sinne eines Beschützergaranten (= Obhutsgaranten); bloss
faktische Übernahme einer kurzfristigen Obhut reicht nicht aus. - Pflicht muss vor Eintritt der Gefahr bestanden haben (BGE 108 IV 17)
- Pflicht kann gesetzlich, vertraglich oder durch faktische Übernahme begründet sein
Welche Anforderungen werden an die Gefahr gestellt?
> Lebensgefahr oder unmittelbare Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung
> Gefahr muss konkret und individuell sein
> Gefahrabwendung muss objektiv (noch) möglich sein
- BGE 73 IV 164 (Gefahrenabwendung objektiv nicht mehr möglich; untauglicher
Versuch)
Was bedeutet Aussetzen?
2P
Es handelt sich um ein Handlungsdelikt
- Jede Annäherung zwischen Tatobjekt (Opfer) und Gefahrensituation (bzw. Gefahrenquelle).
Was bedeutet Im-Stich-Lassen?
Nichtvornahme des zur Gefahrenabwehr Erforderlichen und Möglichen.
Welche Konstellationen sind beim Im-Stich-Lassen denkbar?
4P
- hilflose Person bringt sich selbst in eine Gefahrensituation
- hilflose Person wird von einer nicht sorge- bzw. obhutspflichtigen Drittperson in eine Gefahrensituation gebracht
- sowohl völliges Passivbleiben als auch ungenügende Hilfeleistung
- Abwendung der Gefahr muss objektiv noch möglich sein
Welche Anforderungen werden an den Vorsatz gestellt?
3P
Der Eventualvorsatz ist ausreichend.
- gerichtet auf die Gefährdung (Lebensgefährdung oder schwere
Gesundheitsgefährdung) - bei Unterlassung (Im-Stich-Lassen): Täter muss die Gefahr für das Leben oder die
Gesundheit erkennen und mit der Abwendbarkeit der Gefahr durch sein Handeln
rechnen sowie sich dann entschliessen, nicht zu handeln
Welche Konkurrenzen bestehen?
4P
> Art. 111 ff. konsumieren Art. 127, zur fahrlässigen Tötung besteht
Idealkonkurrenz
> Art. 122 geht Art. 127 vor, ausser wenn der Täter einen Gefährdungsvorsatz
hinsichtlich des Lebens hat (dann Idealkonkurrenz)
> Zu Art. 123 und Art. 125 besteht Idealkonkurrenz
> Art. 127 geht Art. 128 und Art. 129 als lex specialis vor