Raub 249 250 252 Flashcards
Tathandlung: Drohung/ Gewalt
Mit Gewalt oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache wegnehmen.
Gewalt (Raub)
Gewalt ist körperlich wirkender Zwang.
Drohung (249)
Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben:
Inaussichtstellen eines Übels auf dessen Eintritt sich der Drohende Einfluss zuschreibt.
Übel-(gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben)
Gegenwärtige Gefahr(Raub)
Situation, die jederzeit in den Schadenseintritt umschlagen kann.
Auf frischer Tat betroffen
Auf frischer Tat betroffen, ist der Täter dann, wenn er bei Ausführung oder alsbald nach der Vollendung der Wegnahme am Tatort oder in dessen unmittelbarer Nähe von einem anderen wahrgenommen, bemerkt oder schlicht angetroffen wird.
Übel
Ein Übel ist jede nicht unerhebliche Einbuße von Werten oder die Zufügung von Nachteilen.
empfindlich
Empfindlich ist ein Übel, das geeignet ist, das Opfer im Sinne des Tatverlangens zu motivieren, es sei denn, dass erwartet werden kann, dass es der Drohung in besonnener Selbstbehauptung wiederstehen kann.
Finale Verknüpfung
Nach der subjektiven Zielsetzung des Täters muss die Gewaltanwendung bzw die Drohung dazu dienen, einen geleisteten oder erwartenden Widerstand zu brechen.
Beutesicherungsabsicht
Es muss dem Täter darauf ankommen durch den Einsatz des Nötigungsmittel eine bevorstehende Gewahrsamsentziehung zu verhindern.
Bei sich führen
Zu Verfügung stehen der Waffe oder des gefährlichen Gegenstandes
Schwere gesundheitsschädigung
Eine ernste langwierige Krankheit oder eine langfristige Beeinträchtigung der Arbeitskraft.