5. Semester Sexualdelikte Flashcards
Erheblichkeit
Erheblich ist jede Handlung, die nach Art, Intensität und Dauer eine sozial nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung des Rechtsguts ist
Sexualbezug
Eine sexuelle Handlung liegt jedenfalls dann vor, wenn sie objektiv, allein gemessen an dem äußeren Erscheinungsbild, zu erkennen ist.
Eine sexuelle Handlung liegt weiterhin vor, wenn sie subjektiv sexuell bestimmt ist, also nach den Umständen des Einzelfalls ein “sexuelles Gepräge” hat.
Handlung vom Opfer vornehmen lassen
Der Täter lässt die Handlung vom Opfer vornehmen, indem er dieses durch mentales kommunikatives Einwirken zur Vornahme der sexuellen Handlung bestimmt
Bestimmen
Bestimmen meint die Beeinflussung des Willens des Opfers durch psychische Einwirkung, wodurch der Entschluss zur Vornahme der sexuellen Handlung jedenfalls mitverursacht wird.
entgegenstehender erkennbarer Wille
Ein entgegenstehender erkennbarer Wille des Opfers liegt vor, wenn es nicht in die sexuellen Handlungen eingewilligt hat und dies auch nach außen zu erkennen ist.
Ausnutzen der Willens- oder Äußerungsfähigkeit
Das Ausnutzen der Willens- oder Äußerungsfähigkeit meint die absolute Unfähigkeit des Opfers, zum Zeitpunkt der Tat, einen Willen zu bilden oder zu äußern.
Ausnutzen
Wenn der Täter die Lage des Opfers kennt und sich bewusst zunutze macht.
Ausnutzen erheblich eingeschränkter Willens- oder Äußerungsfähigkeit
Diese liegt vor bei körperlichen oder psychischen Einschränkungen nach medizinsch-psychologischen Kriterien.
Ausnutzen: s.o.
Überraschungsmoment ausnutzen
Ein Überraschungsmoment liegt vor, wenn das Opfer in der konkreten Situation keinen sexuellen Angriff erwartet, es unvorbereitet ist oder wenn es zwar im letzten Moment den Angriff bemerkt, jedoch keinen entgegenstehenden Willen mehr äußern oder durchsetzen kann.
Ausnutzen: s.o.
Ausnutzen nötigungsgeeigneter Lage
Eine nötigungsgeeigneter Lage liegt vor, wenn sich das Opfer in einer Lage befindet, in der ihm „bei Widerstand“ ein empfindliches Übel droht
Widerstand
körperliche Gegenwehr, aber auch jede andere Weigerung des Opfers, eine vom Täter verlangte sexuelle Handlung vorzunehmen/ zu dulden.
Übel
Übel ist jede über bloße Unannehmlichkeiten hinausgehende Einbuße an Werten oder Zufügen von Nachteilen
Empfindlich
Empfindlichist es, wenn der drohende Verlust oder der zu befürchtende Nachteil geeignet ist, einen besonnen Menschen zu dem erstrebten Verhalten zu bestimmten und dessen Willensentschließung zu beeinflussen.
Nötigung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel
Liegt vor, wenn der Täter das Opfer mit der Herbeiführung eines empfindlichen Übels droht. Diese Drohung muss kausal sein für den Verzicht des Opfers auf die weitere Ablehnung und der sexuellen Handlung bzw. auf Widerstand.
Drohung
ist das auf Einschüchterung des Opfers gerichtete Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der Drohende sich Einfluss zuschreibt.