5. Semester Sexualdelikte Flashcards

1
Q

Erheblichkeit

A

Erheblich ist jede Handlung, die nach Art, Intensität und Dauer eine sozial nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung des Rechtsguts ist

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2
Q

Sexualbezug

A

Eine sexuelle Handlung liegt jedenfalls dann vor, wenn sie objektiv, allein gemessen an dem äußeren Erscheinungsbild, zu erkennen ist.
Eine sexuelle Handlung liegt weiterhin vor, wenn sie subjektiv sexuell bestimmt ist, also nach den Umständen des Einzelfalls ein “sexuelles Gepräge” hat.

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3
Q

Handlung vom Opfer vornehmen lassen

A

Der Täter lässt die Handlung vom Opfer vornehmen, indem er dieses durch mentales kommunikatives Einwirken zur Vornahme der sexuellen Handlung bestimmt

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4
Q

Bestimmen

A

Bestimmen meint die Beeinflussung des Willens des Opfers durch psychische Einwirkung, wodurch der Entschluss zur Vornahme der sexuellen Handlung jedenfalls mitverursacht wird.

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5
Q

entgegenstehender erkennbarer Wille

A

Ein entgegenstehender erkennbarer Wille des Opfers liegt vor, wenn es nicht in die sexuellen Handlungen eingewilligt hat und dies auch nach außen zu erkennen ist.

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6
Q

Ausnutzen der Willens- oder Äußerungsfähigkeit

A

Das Ausnutzen der Willens- oder Äußerungsfähigkeit meint die absolute Unfähigkeit des Opfers, zum Zeitpunkt der Tat, einen Willen zu bilden oder zu äußern.

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7
Q

Ausnutzen

A

Wenn der Täter die Lage des Opfers kennt und sich bewusst zunutze macht.

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8
Q

Ausnutzen erheblich eingeschränkter Willens- oder Äußerungsfähigkeit

A

Diese liegt vor bei körperlichen oder psychischen Einschränkungen nach medizinsch-psychologischen Kriterien.

Ausnutzen: s.o.

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9
Q

Überraschungsmoment ausnutzen

A

Ein Überraschungsmoment liegt vor, wenn das Opfer in der konkreten Situation keinen sexuellen Angriff erwartet, es unvorbereitet ist oder wenn es zwar im letzten Moment den Angriff bemerkt, jedoch keinen entgegenstehenden Willen mehr äußern oder durchsetzen kann.

Ausnutzen: s.o.

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10
Q

Ausnutzen nötigungsgeeigneter Lage

A

Eine nötigungsgeeigneter Lage liegt vor, wenn sich das Opfer in einer Lage befindet, in der ihm „bei Widerstand“ ein empfindliches Übel droht

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11
Q

Widerstand

A

körperliche Gegenwehr, aber auch jede andere Weigerung des Opfers, eine vom Täter verlangte sexuelle Handlung vorzunehmen/ zu dulden.

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12
Q

Übel

A

Übel ist jede über bloße Unannehmlichkeiten hinausgehende Einbuße an Werten oder Zufügen von Nachteilen

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13
Q

Empfindlich

A

Empfindlichist es, wenn der drohende Verlust oder der zu befürchtende Nachteil geeignet ist, einen besonnen Menschen zu dem erstrebten Verhalten zu bestimmten und dessen Willensentschließung zu beeinflussen.

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14
Q

Nötigung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel

A

Liegt vor, wenn der Täter das Opfer mit der Herbeiführung eines empfindlichen Übels droht. Diese Drohung muss kausal sein für den Verzicht des Opfers auf die weitere Ablehnung und der sexuellen Handlung bzw. auf Widerstand.

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15
Q

Drohung

A

ist das auf Einschüchterung des Opfers gerichtete Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der Drohende sich Einfluss zuschreibt.

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16
Q

Willensunfähigkeit

A

Fehlen der Fähigkeit, einen faktischen bzw. einen fehlerfreien Willen zu bilden

17
Q

Äußerungsunfähigkeit

A

Wer einen Willen zwar bilden, ihn aber nicht äußern kann, weil er z.B. querschnittsgelähmt ist.

18
Q

Krankheit

A

…ist eine vom Normalfall abweichender, regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der eine Behandlungsbedürftigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.

19
Q

Behinderung

A

..ist eine Beeinträchtigung der körperlichen Funktionen, geistigen Fähigkeiten oder der seelischen Gesundheit, die mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate vom dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und deshalb die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigen

20
Q

Gewalt

A

Körperlich wirkender Zwang

21
Q

Drohung mit der gegenwärtigen Gefahr für Leib und /oder Leben

A

Angedrohter Angriff gegen die körperliche Unverserheit, die eine gewisse Schwere hat und unmittelbar bevorsteht

22
Q

gegenwärtig

A

ist die Gefahr, wenn der Eintritt des in Aussicht gestellten Schadens jederzeit nach menschlicher Erfahrung und „natürlicher“ Weiterentwicklung der Dinge zumindest wahrscheinlich ist, wenn nicht alsbald Abwehrmaßnahmen ergriffen werden

23
Q

Ausnutzen einer schutzlosen Lage

A

Eine schutzlose Lage liegt vor, wenn die Möglichkeit des Opfers, sich den Einwirkungen des Täters zu entziehen, nach objektiven Umständen in Verbindung mit den subjektiven Elementen gegenüber durchschnittlichen Situationen herabgesetzt ist, so dass das Opfer unter diesem Eindruck aus Furch vor möglichen Gewalteinwirkungen auf grundsätzlich möglichen Widerstand verzichtet

24
Q

Beischlaf

A

Eindringen des männlichen Gliedes in die Scheide, mindestens in den Scheidenvorhof.

25
Q

Erniedrigung

A

..liegt vor, wenn das Opfer in gravierender Weise zum Objekt sexueller Willkür herabgewürdigt wird.

26
Q

Waffe

A

(Im technischen Sinne ) ist jeder Gegenstand, der seiner Bauart nach dazu bestimmt ist, erhebliche Verletzungen beizubringen.

27
Q

Gefährliches Werkzeug

A

Körperlicher Gegenstand, der der konkreten Art seiner Verwendung nach geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen

28
Q

Werkzeug

A

grundsätzlich jeder bewegliche Gegenstand, der durch menschliche Einwirkung gegen einen menschlichen Körper in Bewegung gesetzt werden kann.

29
Q

Bei sich führen

A

..bedeutet zur Verfügung stehen der Waffe oder des gefährlichen Werkzeuges während der Tat

30
Q

konkrete Gefahr

A

Sachlage, welche bei ungehindertem Geschehensablauf und in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden führen wird.

31
Q

Schwere Gesundheitsschädigung

A

Ernste langwierige Krankheit und/oder eine erhebliche Beeinträchtigung der Arbeitskraft

32
Q

Verwenden

A

Jeder zweckgerichtete Einsatz

33
Q

Schwere Misshandlung

A

durch eine brutale Tathandlung hervorgerufene schwere Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindes, die zu schweren gesundheitlichen Folgen und / oder erhebliche Schmerzen hervorruft