Prüfungsschemata Flashcards
1
Q
Ansprüche gegen GbR Gesellschafter?
A
- Bestehen einer GbR (insbesondere Abschluss G’tervertrag, Wirksamkeit, ggf. fehlerhafte Gesellschaft)
- Bestehen einer Wirksamen Verbindlichkeit
- ggf. Rechtsfähigkeit der GbR
- wirksame Verbindlichkeit
- Anspruch entstanden (insb. Stellvertretung, Zurechnung: Verhalten, Verschulden, Wissen)
- Kein Untergang
- Durchsetzbarkeit
- Verpflichtung des Inanspruchgenommenen
- grdstzl. Ausreichend: Gesellschafterstellung zur Zeit der Begründung der Verbindlichkeit
- ggf. Haftung des Ein- bzw. Enthaftung des Austretenden Gesellschafters
- Kein Haftungsausschluss
- Fehlen von Einreden (insb. §129HGB analog)
- Rechtsfolge: Haftung auf das Erfüllungsinteresse
2
Q
Haftung der OHG Gesellschafter?
A
- Bestehen eienr OHG (insb. Abschluss G’tervertrag, ggf. fehlerhafte Gesellschaft)
- Bestehen wirksamer Verbindlichkeit der OHG
- Anspruch entstanden (insb. Stellvertretung, Zurechenung: Verhalten, Verschulden, Wissen)
- kein Untergang
- Durchsetzbarkeit
- Verpflichtung des Inanspruchgenommenen
- Grdstzl.: Gesellschafterstellung zur Zeit der Begründung der Verbindlichkeit
- (ggf.) Haftung des Ein- und Enthaftung des Austretenden
- kein Haftungsausschluss
- Fehlen von Einreden (Insb. §129 HGB)
- Rechtsfolge: Haftung auf das Erfüllungsinteresse
3
Q
Haftung der Kommanditisten?
A
- Bestehen einer KG (insb. G’tervertrag, Wirksamkeit, ggf. fehlerhafte Gesellschaft)
- Bestehen einer wirksamen Verbindlichkeit einer KG
- Anspruch entstanden (insb. Stellvertretung; Zurechnung: Verhalten, Verschulden, Wissen)
- kein Untergang
- Durchsetzbarkeit
- Verpflichtung des in Anspruch genommenen Kommanditisten gem. §171IHS1HGB
- in Anspruch genommener ist Kommanditist zur Zeit der Begründung der Verbindlichkeit
- Handelsregistereintragung von KG, Kommanditisteneigenschaft und Haftungssumme vor Begründung der Verbindlichkeit
- kein Anteiliger Ausschluss der Haftung wegen Leistung der Einlage §171IHs2HGB
- kein vertraglicher Haftungsausschluss
- Fehlen von Einreden (insb. §161IIHGB , §129HGB )
- Rechtsfolge: Haftung auf Geld, begrenzt auf Haftsumme
4
Q
Kommanditisten ohne HR Eintrag?
A
- Bestehen einer KG (insb. G’tervertrag, Wirksamkeit, ggf. fehlerhafte Gesellschaft)
- Bestehen einer wirksamen Verbindlichkeit einer KG
- Anspruch entstanden (insb. Stellvertretung; Zurechnung: Verhalten, Verschulden, Wissen)
- kein Untergang
- Durchsetzbarkeit
- Verpflichtung des in Anspruch genommenen Kommanditisten gem. §176IHGB , §128HGB
- in Anspruch genommener ist Kommanditist zur Zeit der Begründung der Verbindlichkeit
- kein HR Eintrag der KG vor Begründung der Verbindlichkeit
- Geschäftsaufnahme der KG
- Zustimmung des Kommanditisten zur Geschäftsaufnahme
- kein Ausschluss der Haftung wegen Kenntnis des Gläubigers von der Kommanditisteneigenschaft
- kein vertraglicher Haftungsausschluss
- keine Enthaftung analog #160HGB
- Fehlen von Einreden (insb. #161IIHGB , §129HGB )
- Rechtsfolge: unbeschränkte Persönliche Haftung nach §128HGB auf Geld
5
Q
Haftung Kommanditist vor Eintrag in HR?
A
- Bestehen einer KG (insb. G’tervertrag, Wirksamkeit, ggf. fehlerhafte Gesellschaft)
- Anspruch entstanden (insb. Stellvertretung; Zurechnung: Verhalten, Verschulden, Wissen)
- kein Untergang
- Durchsetzbarkeit
- Bestehen einer wirksamen Verbindlichkeit einer KG
- Verpflichtung des in Anspruch genommenen Kommanditisten gem. §176IHGB , §128BGB
- Eintritt in bestehende HG als Kommanditist
- Begründung einer Gesellschaftsverbindlichkeit zwischen Eintritt und Handelsregistereintragung
- kein Ausschluss der Haftung wegen Kenntnis des Gläubigers von der
Kommanditisteneigenschaft - kein vertraglicher Haftungsausschluss
- Fehlen von Einreden (insb. §161IIHGB , §129HGB)
- Rechtsfolge: unbeschränkte Persönliche Haftung nach §128HGB auf Geld