GbR Flashcards
Was sind die grundlegenden Eigenschaften einer GbR?
§§705ff BGB
- Gesellschaftsvertrag
- gemeinsamer Zweck
- Zweckförderung
- Unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter
Wie wird eine GbR gegründet?
- Gesellschaftsvertrag, §705BGB
- grds. formlos
- Ausn.: Verpflichtung zur Einbringung eines Grundstücks,
- Jeder beliebige Zweck (wirtschaftlich/ideell)
- kein Betrieb eines Handelsgewerbes i.S.v. §1IIHGB , sonst OHG
- beliebte bei freie Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte, etc.), da diese gerade kein Handelsgewerbe betreiben
- verbotene/sittenwidrige Zwecke nach §134BGB bzw. §138BGB nichtig
- Idealgesellschaft = Förderung Kultur, Gesellschaft, sonstige Ideelle Zwecke
- Nicht zwingend gemeinsame Firma
- Keine Handelsregisteranmeldung/-eintragung
Was passiert bei Mängeln der GbR Gründung?
- im Zweifel nur Teilnichtigkeit
- §139BGB widerlegt weil nicht interessengerecht
- nur wenn nichtiger Bestandteil entscheidende Bedeutung –> Nichtigkeit des Vertrags und Fehlerhafte Gesellschaft
- wenn Gesellschaft noch nicht nennenswert im Rechtsverkehr –> Rückabwicklung nach §812BGB kein Bedenken, aber wenn im Rechtsverkehr dann kompliziert
- Anwendung Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft der KapG dann nur in Zukunft keine Gesellschaft, Vergangenheit bleibt aber
- Voraussetzungen der Anwendung: fehlerhafter Gesellschaftsvertrag, Gesellschaft ist in Vollzug, keine gewichtigen Allgemeininteressen oder schutzbedürftige Belange bestimmter Personengruppe
- Anwendung Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft der KapG dann nur in Zukunft keine Gesellschaft, Vergangenheit bleibt aber
Welche grundlegenden Recht und Pflichten haben GbR Gesellschafter grundsätzlich im Innenverhältnis?
- Stimmrecht
- Grds. nach Köpfen, §709IIBGB ; i.d.R. abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag
- Gewinn- und Verlustbeteiligung
- Grds. nach gleichen Anteilen, §722BGB ; i.d.R. abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag
- Kontrollrecht §716BGB
- Wettbewerbsverbot (folgt aus Treuepflicht der Gesellschafter)
Wie ist die Geschäftsführung der GbR im Innenverhältnis geregelt?
- Gesamtgeschäftsführung als Grundsatz ( §709IBGB )
- Abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag möglich (vgl. §709IIBGB)
Wie wird der Regressanspruch in der GbR im Innenverhältnis geregelt?
Regressanspruch: Gesellschafter gegen GbR aus §713BGB iVm §670BGB , Anspruch Gesellschafter untereinander aus §426BGB
Wie ist die Vertretungsbefugnis der GbR im Außenverhältnis geregelt?
- Gesamtvertretungsbefugnis als Grundsatz ( #714BGB i.V.m. #709IBGB )
- Abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag möglich ( #714BGB i.V.m. #709IIBGB )
Wie ist die Haftung der GbR im Außenverhältnis geregelt?
Gesellschafter haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, §128HGB analog
Was ist Gegenstand des GbR Gesellschaftsvermögens und wie wird es angereichert?
- §718BGB Beiträge, Erwerbungen, Surrogate
- Erwerb möglich durch
- Beiträge der Gesellschafter (müssen allgemeine Regeln der Übertragung folgen, wirksame Vertretung nach §164ffBGB nötig, §181BGB greift nicht weil nur Erfüllung Verbindlichkeit)
- Erwerbungen durch Geschäftsführung §718IAlt2BGB (GF erwirbt Sachen im Namen der Gesellschaft, daher gehören die Sachen der Gesellschaft)
- dingliche Surrogate (alle Sach-/Rechtsfrüchte §99BGB, stellvertretende commodum iSd §285BGB insb. Schadensersatz-/ Versicherungsansprüche)
- keine Abschließende Regelungen, daher auch Erbfolge, Vermächtnis, echter Vertrag etc. möglich
Wie ist das Gesamthandsprinzip in der GbR geregelt?
- keine Regelung des “Wesens der gesamten Hand” durch Gesetzgeber
- traditionelle Gesamthandslehre
- Gesamthandsvermögen = Sondervermögen der Gesellschafter, dieser ist Rechtsträger
- nicht mit rechtspraktischen Notwendigkeiten vereinbar
- Lehre der Teilrechtsfähigkeit
- GbR von einzelnen Gesellschaftern zu unterscheidende Gruppe
- BGB Gesellschafter weiterhin dinglich an Vermögen beteiligt, aber gesamthänderische Bindung
- eigenständiges Mitgliedschaftsrecht –> neue Gesamthandslehre
- rechtliche Übertragung eines Anteils Grundlage
- Gesellschafter nur Mitgliedschaftsanteil als eigenes Recht, aber kein Recht an Vermögen
Was besagt das Verfügungsverbot in der GbR?
- Gesellschafter kann Anteil von Vermögen nicht abtreten weil es ihm nicht gehört
- nur Verfügung über den Gesellschaftsanteil als Ganzen
Wie scheiden GbR Gesellschafter aus?
- Insbesondere durch Gesellschafterbeschluss, Kündigung, etc.
- Anwachsung des Gesellschaftsanteils anteilig an diejenigen der übrigen Gesellschafter ( §738I1BGB )
- Auseinandersetzungsanspruch ( §738I2BGB)
- Forthaftung für Altverbindlichkeiten ( §736IIBGB i.V.m. §160HGB)
Wie treten GbR Gesellschafter ein?
- Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich
- Haftung für die vor dem Eintritt begründeten Gesellschaftsverbindlichkeiten (§130HGB analog)
Wie wird eine GbR beendet?
- Zeitablauf
- Beschluss der Gesellschafter
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft oder eines Gesellschafters (§728BGB)
- Kündigung eines Gesellschafters ( §723BGB )
- Kündigung durch einen Pfändungsgläubiger (§725BGB)
- Zweckerreichung bzw. Unmöglichkeit der Zweckerreichung (§726BGB)
- Tod eines Gesellschafters (§727BGB)
Wie grenzt sich die GbR zur Gemeinschaft ab?
- Gemeinschaft §741ffBGB
- keine bloße gemeinschaftliche Berechtigung, sondern vertraglich gemeinsamer Zweck inkl. Förderpflicht
- in Gemeinschaft kein besonderes Vertrauensverhältnis mit Pflichten