GbR Flashcards

1
Q

Was sind die grundlegenden Eigenschaften einer GbR?

A

§§705ff BGB

  1. Gesellschaftsvertrag
  2. gemeinsamer Zweck
  3. Zweckförderung
  4. Unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter
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2
Q

Wie wird eine GbR gegründet?

A
  • Gesellschaftsvertrag, §705BGB
    • grds. formlos
    • Ausn.: Verpflichtung zur Einbringung eines Grundstücks,
  • Jeder beliebige Zweck (wirtschaftlich/ideell)
    • kein Betrieb eines Handelsgewerbes i.S.v. §1IIHGB , sonst OHG
    • beliebte bei freie Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte, etc.), da diese gerade kein Handelsgewerbe betreiben
    • verbotene/sittenwidrige Zwecke nach §134BGB bzw. §138BGB nichtig
    • Idealgesellschaft = Förderung Kultur, Gesellschaft, sonstige Ideelle Zwecke
  • Nicht zwingend gemeinsame Firma
  • Keine Handelsregisteranmeldung/-eintragung
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3
Q

Was passiert bei Mängeln der GbR Gründung?

A
  • im Zweifel nur Teilnichtigkeit
    • §139BGB widerlegt weil nicht interessengerecht
    • nur wenn nichtiger Bestandteil entscheidende Bedeutung –> Nichtigkeit des Vertrags und Fehlerhafte Gesellschaft
    • wenn Gesellschaft noch nicht nennenswert im Rechtsverkehr –> Rückabwicklung nach §812BGB kein Bedenken, aber wenn im Rechtsverkehr dann kompliziert
      • Anwendung Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft der KapG dann nur in Zukunft keine Gesellschaft, Vergangenheit bleibt aber
        • Voraussetzungen der Anwendung: fehlerhafter Gesellschaftsvertrag, Gesellschaft ist in Vollzug, keine gewichtigen Allgemeininteressen oder schutzbedürftige Belange bestimmter Personengruppe
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4
Q

Welche grundlegenden Recht und Pflichten haben GbR Gesellschafter grundsätzlich im Innenverhältnis?

A
  • Stimmrecht
    • Grds. nach Köpfen, §709IIBGB ; i.d.R. abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag
  • Gewinn- und Verlustbeteiligung
    • Grds. nach gleichen Anteilen, §722BGB ; i.d.R. abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag
  • Kontrollrecht §716BGB
  • Wettbewerbsverbot (folgt aus Treuepflicht der Gesellschafter)
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5
Q

Wie ist die Geschäftsführung der GbR im Innenverhältnis geregelt?

A
  • Gesamtgeschäftsführung als Grundsatz ( §709IBGB )
  • Abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag möglich (vgl. §709IIBGB)
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6
Q

Wie wird der Regressanspruch in der GbR im Innenverhältnis geregelt?

A

Regressanspruch: Gesellschafter gegen GbR aus §713BGB iVm §670BGB , Anspruch Gesellschafter untereinander aus §426BGB

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7
Q

Wie ist die Vertretungsbefugnis der GbR im Außenverhältnis geregelt?

A
  • Gesamtvertretungsbefugnis als Grundsatz ( #714BGB i.V.m. #709IBGB )
  • Abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag möglich ( #714BGB i.V.m. #709IIBGB )
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8
Q

Wie ist die Haftung der GbR im Außenverhältnis geregelt?

A

Gesellschafter haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, §128HGB analog

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9
Q

Was ist Gegenstand des GbR Gesellschaftsvermögens und wie wird es angereichert?

A
  • §718BGB Beiträge, Erwerbungen, Surrogate
  • Erwerb möglich durch
    • Beiträge der Gesellschafter (müssen allgemeine Regeln der Übertragung folgen, wirksame Vertretung nach §164ffBGB nötig, §181BGB greift nicht weil nur Erfüllung Verbindlichkeit)
    • Erwerbungen durch Geschäftsführung §718IAlt2BGB (GF erwirbt Sachen im Namen der Gesellschaft, daher gehören die Sachen der Gesellschaft)
    • dingliche Surrogate (alle Sach-/Rechtsfrüchte §99BGB, stellvertretende commodum iSd §285BGB insb. Schadensersatz-/ Versicherungsansprüche)
    • keine Abschließende Regelungen, daher auch Erbfolge, Vermächtnis, echter Vertrag etc. möglich
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10
Q

Wie ist das Gesamthandsprinzip in der GbR geregelt?

A
  • keine Regelung des “Wesens der gesamten Hand” durch Gesetzgeber
  • traditionelle Gesamthandslehre
    • Gesamthandsvermögen = Sondervermögen der Gesellschafter, dieser ist Rechtsträger
    • nicht mit rechtspraktischen Notwendigkeiten vereinbar
  • Lehre der Teilrechtsfähigkeit
    • GbR von einzelnen Gesellschaftern zu unterscheidende Gruppe
    • BGB Gesellschafter weiterhin dinglich an Vermögen beteiligt, aber gesamthänderische Bindung
  • eigenständiges Mitgliedschaftsrecht –> neue Gesamthandslehre
    • rechtliche Übertragung eines Anteils Grundlage
    • Gesellschafter nur Mitgliedschaftsanteil als eigenes Recht, aber kein Recht an Vermögen
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11
Q

Was besagt das Verfügungsverbot in der GbR?

A
  • Gesellschafter kann Anteil von Vermögen nicht abtreten weil es ihm nicht gehört
  • nur Verfügung über den Gesellschaftsanteil als Ganzen
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12
Q

Wie scheiden GbR Gesellschafter aus?

A
  • Insbesondere durch Gesellschafterbeschluss, Kündigung, etc.
  • Anwachsung des Gesellschaftsanteils anteilig an diejenigen der übrigen Gesellschafter ( §738I1BGB )
  • Auseinandersetzungsanspruch ( §738I2BGB)
  • Forthaftung für Altverbindlichkeiten ( §736IIBGB i.V.m. §160HGB)
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13
Q

Wie treten GbR Gesellschafter ein?

A
  • Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich
  • Haftung für die vor dem Eintritt begründeten Gesellschaftsverbindlichkeiten (§130HGB analog)
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14
Q

Wie wird eine GbR beendet?

A
  • Zeitablauf
  • Beschluss der Gesellschafter
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft oder eines Gesellschafters (§728BGB)
  • Kündigung eines Gesellschafters ( §723BGB )
  • Kündigung durch einen Pfändungsgläubiger (§725BGB)
  • Zweckerreichung bzw. Unmöglichkeit der Zweckerreichung (§726BGB)
  • Tod eines Gesellschafters (§727BGB)
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15
Q

Wie grenzt sich die GbR zur Gemeinschaft ab?

A
  • Gemeinschaft §741ffBGB
  • keine bloße gemeinschaftliche Berechtigung, sondern vertraglich gemeinsamer Zweck inkl. Förderpflicht
  • in Gemeinschaft kein besonderes Vertrauensverhältnis mit Pflichten
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16
Q

Wie grenzt sich GbR zum Verein ab?

A

Strukturunterschiede, aber keine große Bedeutung

17
Q

Wie grenzt sich GbR zur Vorgründungsgesellschaft ab?

A

wenn Vorgründungsgesellschaft nicht Voraussetzungen eines Handelsgewerbes erfüllt –> GbR

18
Q

Wie grenzt sich GbR zur Vorgesellschaft ab?

A

Vor-Gesellschaft = Vereinigung sui generis

19
Q

Wie grenzt sich GbR zur PersHG ab?

A
  • diese hat spezielleren gesellschaftsvertraglichen Zweck -> Betrieb HG
  • Umwandlung wenn dieser Zweck eintritt / weggfällt zwischen OHG/KG und GbR
20
Q

Wie grenzt sich GbR zur PartGG ab?

A

freie Berufe
durch Eintragung ins Partnerschaftsregister