GmbH Flashcards

1
Q

Was ist die Einordnung der Struktur und Gründung?

A
  • wurde am Reißbrett entworfen
  • 1892 Wilhelm Oechelhäuser Entwurf
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2
Q

Was sind die Eigenschaften der GmbH?

A
  • GmbH als juristische Person
  • Haftung grds. nur des Gesellschaftsvermögens
    • §43IIGmbHG Haftung des GF
  • Gläubigerschutz durch Einlage des Stammkapitals
  • Handeln durch Organe
    • Gesellschafterversammlung
    • Geschäftsführer
    • Aufsichtsrat
      • grds. fakultativ §52GmbHG
      • Ausnahme: Drittelbeteiligungsgesetz, Mitbestimmungsgesetz, Montanmitbestimmungsgesetz
    • Beirat
      • stets fakultativ
  • Musterprotokoll vereinfachte Gründung im Anhang des GmbHG
  • keine Satzungsstrenge im Vergleich zur AG
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3
Q

Was sind Gründe für hohe Attraktivität der GmbH?

A
  • Haftungsbeschränkung
  • Flexibilität
  • Unkomplizierte Gründung
  • Aber: Zunehmende Konkurrenz ausländischer Rechtsformen (z.B. Limited)
    • Reaktion des Gesetzgebers: Einführung der UG (haftungsbeschränkt) durch Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
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4
Q

Wie ist der Ablauf der GmbH Gründung?

A
  • Beurkundung der Satzung (im Rahmen einer Gründungsurkunde)
  • Handelsregisteranmeldung
  • Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen durch Registergericht
  • Handelsregistereintragung
  • Phasen
    • Vorgründungsgesellschaft
    • Vor-GmbH
    • GmbH
  • Vorgründungsgesellschaft
    • GbR bei beliebigem Zweck (außer Betrieb Handelsgewerbe)
    • OHG bei Betrieb Handelsgewerbe
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5
Q

Wie wird die Vorgründungsgesellschaft der GmbH gegründet?

A
  • alle Merkmale §705BGB erfüllt bei mehreren Gründern GbR
    • Handelsgesellschaft nach §105IHGB
  • Gründung wirksam muss geprüft werden
    • notarielle Form
  • Möglichkeit der fehlerhaften Gesellschaft
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6
Q

Wie ist die Haftung der Vorgründungsgesellschaft der GmbH geregelt?

A
  • Gesellschaft: Mit Gesellschaftsvermögen
  • Gesellschafter:
    • §128HGB analog
    • unbeschränkt
    • unmittelbar
    • gesamtschuldnerisch
  • Geschäftsführer
    • wie Haftung der Gesellschafter, §709BGB §114HGB
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7
Q

Was sind die Verpflichtungen der Vorgesellschaft und ihrer Gesellschafter?

A
  • nicht mehr Errichtung sondern Entstehung
  • mit Vertrag ist Entstehung der körperlichen Struktur vollzogen
  • körperschaftlich strukturierte Gesellschaft sui generis
  • alle GmbH Vorschriften finden Anwendung soweit nicht HR Eintragung Voraussetzung
  • falsche Bezeichnung auch hier für §164BGB unbeachtlich
  • Verlustdeckungs- und Unterbilanzhaftung um GF Tätigkeit der - Vorgesellschaft zu decken
    • Verlustdeckung vor Eintragung
    • Unterbilanzhaftung verdrängt Verlustdeckung mit Eintragung
  • gilt unbegrenzt für alle Anlaufverluste der Gesellschaft
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8
Q

Wie ist die Haftung der Vor-GmbH geregelt?

A
  • Vor-GmbH: Gesellschaft sui generis (eigener Art) Anwendung GmbH-Recht so lange keine HR Eintragung Voraussetzung
  • Gesellschaft: Haftung mit Gesellschaftsvermögen
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9
Q

Wie ist die Haftung der Gesellschafter der Vor-GmbH geregelt?

A
  • Verlustdeckungshaftung (BGH NJW 1997, 1507) = Haftung für nicht durch Gesellschaftsvermögen gedeckte Verluste
  • unbeschränkt
  • grds. Innenhaftung
    • Ausnahme: Außenhaftung bei Einpersonengesellschaft; Vermögenslosigkeit der Vor-GmbH
    • grds. nur Anteilig, aber ggf. Ausfallhaftung
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10
Q

Wie ist die Haftung der Geschäftsführer der Vor-GmbH geregelt?

A
  • Handelndenhaftung, §11IIGmbHG
  • unbeschränkt
  • Außenhaftung
  • gesamtschuldnerisch, aber Regressanspruch gegen Gesellschaft und ggf. Gesellschafter
  • solidarisch: gesamtschuldnerisch
  • Prokurist: h.M. keine Handelndenhaftung
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11
Q

Was ist die Folge der Eintragung der GmbH ins HR?

A
  • alle Aktiva / Passiva gehen ohne gesonderten Vertrag von Vor-GmbH auf GmbH über
    • formell strittig ob Gesamtrechtsnachfolge, Formwechsel oder Identität von Vor-GmbH und GmbH, im Endeffekt aber egal
  • Unterbilanzhaftung ⇒ Gesellschafter müssen anteilig das Vermögen wieder auffüllen bis satzungsgemäßes Stammkapital erreicht
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12
Q

Wie ist die Haftung der GmbH geregelt?

A
  • Gesellschaft: Gesellschaftsvermögen
  • Gesellschafter:
    • Unterbilanz‐/Vorbelastungshaftung (BGH NJW 1997, 1507) = Haftung für Verluste aus Phase der Vor‐GmbH (wie zuvor) und zusätzl. Pflicht zur Auffüllung des Stammkapitals
    • unbeschränkt
    • Innenhaftung
    • grds. nur Anteilig, aber Ausfallhaftung
  • Geschäftsführer
    • Erlöschen der Handelndenhaftung
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13
Q

Wie ist der Gesellschaftervertrag der GmbH geregelt?

A
  • Terminologie: Gesetz verwendet teilweise den Begriff Gesellschaftsvertrag ( C3GmbHG ),
  • teilweise Satzung ( §53GmbHG ), gemeint ist das gleiche
    Beurkundungspflicht, §2GmbHG
  • Grundsatz der Satzungsfreiheit
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14
Q

Was ist der Mindestinhalt des Gesellschaftervertrags der GmbH?

A

§3GmbHG
- Firma und Sitz
- Unternehmensgegenstand
- Betrag des Stammkapitals
- Zahl und Nennbeträge der von jedem Gesellschafter übernommenen Geschäftsanteile

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15
Q

Was sind Beispiele für freiwillige Satzungsinhalte?

A
  • Gewinnverwendung
  • Verfügungsbeschränkungen bzgl. der Geschäftsanteile
  • Gründe für Einziehung
  • Wettbewerbsverbot
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16
Q

Wie werden GmbH Satzungsänderungen beschlossen?

A

§53ffGmbHG
- Gesellschafterbeschluss mit ¾-Mehrheit
- Notarielle Beurkundung
- Handelsregistereintragung

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17
Q

Sind Schuldrechtliche Gesellschaftervereinbarungen außerhalb des Gesellschaftsvertrages der GmbH möglich?

A
  • nicht-öffentlich, da nicht beim Handelsregister hinterlegt
  • Änderungen grundsätzlich formlos möglich
    • Ausnahme: bei Call Option (Kaufrecht), Put Option (Verkaufsrecht) und Vorkaufsrecht ( §463ffBGB ) in Bezug auf Geschäftsanteile ist notarielle Beurkundung erforderlich, §15IVGmbHG
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18
Q

Wie ist die Eintragung der GmbH ins HR zu werten?

A
  • Konstitutiv (vgl. §11IGmbHG ) ⇔ Unterschied zu den Personengesellschaften
  • Inhalt der Handelsregistereintragung ( §8GmbHG )
    • Gesellschaftsvertrag
    • Gesellschafterliste
    • Anmeldeversicherung der Geschäftsführer, dass Einlagen erbracht sind ( §8IIGmbHG )
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19
Q

Was ist eine Vorratsgesellschaft?

A
  • Gesellschaft, die einzig zum Zweck der Veräußerung an Dritte gegründet und im Handelsregister eingetragen wird ( ⇒ Verwaltung der 25TEUR Stammkapital)
  • Ablauf des Erwerbs einer Vorratsgesellschaft:
    • Anteilskauf- und Abtretungsvertrag
    • Gesellschafterversammlung u.a. wg. Satzungsänderung
    • Handelsregisteranmeldung der Satzungsänderung
    • Handelsregistereintragung der Satzungsänderung
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20
Q

Wie ist die Verwendung einer Vorratsgesellschaft zu werten?

A
  • Verwendung einer Vorratsgesellschaft stellt wirtschaftlich eine Neugründung dar (BGH NJW 2003, 892)
  • analoge Anwendung der Gründungsvorschriften des GmbHG
    • Versicherung der Geschäftsführer bzgl. Einzahlung des Stammkapitals, §8IIGmbHG analog
  • Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung im Rahmen der Handelsregisteranmeldung
    • bis dahin:
      • Unterbilanzhaftung der Gesellschafter
      • Handelndenhaftung der Geschäftsführer, §11IIGmbHG analog
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21
Q

Wie ist die Kapitalaufbringung und erhaltung zu unterscheiden?

A
  • Haftungsbeschränkung Gesellschaftsvermögen = Regelungen zur Sicherung der Haftungsmasse
    • Bei Gründung/Kapitalerhöhung („Kapitalaufbringung“)
    • Im späteren Geschäftsverkehr („Kapitalerhaltung“)
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22
Q

Wie ist die Kapitalaufbringung der GmbH geregelt?

A
  • Bar- oder Sacheinlage
  • Zeitpunkt: Mit Eintragung der Gesellschaft oder der Kapitalerhöhung muss mind. die Hälfte des Stammkapitals in bar bzw. bei Sacheinlagen alles eingebracht sein ( §7IIGmbHG und §7IIIGmbHG )
  • P: Verdeckte Sacheinlage ( §19IVGmbHG )
  • P: Hin- und Herzahlen ( §19VGmbHG )
  • Differenzhaftung ( §9IGmbHG )
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23
Q

Wie ist der Kapitalerhaltungsgrundsatz der GmbH geregelt?

A
  • §30IGmbHG : „Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft darf an die Gesellschafter nicht ausgezahlt werden (…).“
  • §31IGmbHG : Erstattung verbotener Rückzahlungen „Zahlungen, welche den Vorschriften des §30 zuwider geleistet sind, müssen der Gesellschaft erstattet werden.“
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24
Q

Wie ist die bilanzielle Ausschüttungssperre der GmbH geregelt?

A
  • Maßgeblich für Kapitalerhaltung ist das in der Satzung bezifferte Stammkapital
  • Dies bedeutet nicht, dass die Gesellschaft jederzeit Mittel in Höhe des Stammkapitals separat (bspw. auf einem gesonderten Konto) vorhalten muss
  • Entscheidend ist die Bilanz der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Ausschüttung an den Gesellschafter
  • Verbot, Vermögen an den Gesellschafter auszuschütten, wenn das bilanzielle Eigenkapital unter dem Betrag der satzungsmäßigen Stammkapitalziffer liegt oder durch die Ausschüttung unter diesen Betrag gemindert wird. In diesem Fall entsteht eine sog. „Unterbilanz“
25
Q

Welche Kapitalmaßnahmen stehen der GmbH zur Verfügung?

A
  • Bar- und Sachkapitalerhöhungen
  • Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
  • Genehmigtes Kapital (Einführung durch MoMiG)
  • Kapitalherabsetzungen
26
Q

Wie ist die Organisationsverfassung der GmbH allgemein geregelt?

A
  • Grundgedanke: personalisierte Zusammenschlüsse Gesellschafter die persönlich an Geschäften teilnehmen
  • daher z.B: Weisungsgebundenheit GF
  • AR fakultativ
    • es sei denn durch Mitbestimmungsgesetze bestimmt
27
Q

Wie ist die Geschäftsführung in der GmbH geregelt?

A
  • Geschäftsführung und Vertretung durch Geschäftsführer ( §35ffGmbHG )
  • Grundsatz der Fremdorganschaft; aber: Gesellschafter-Geschäftsführer ist möglich
  • Reichweite der Geschäftsführungsbefugnis
  • Grenze: Grundlagengeschäfte gehören grundsätzlich zum Zuständigkeitsbereich der Gesellschafterversammlung
  • Übertragungsmöglichkeiten der Geschäftsführungsbefugnis auf andere (z. B. Beirat)
  • Vertretung durch Geschäftsführer ( §35IGmbHG )
  • Vertretungsmacht gegenüber Dritten nicht beschränkbar ( §37IIGmbHG )
  • Aktivvertretung grds. Gesamtvertretung ( §35II2GmbHG )
    • Abweichung durch Gesellschaftsvertrag möglich (z.B. Einzelvertretung oder unechte Gesamtvertretung)
  • Passivvertretung unabänderlich durch jeden Geschäftsführer allein ( #35II3GmbHG )
  • Bei Führungslosigkeit: Passivvertretung durch Gesellschafter ( #35I2GmbHG )
28
Q

Wie wird die GF-Befugnis in der GmbH begrenzt?

A
  • Gesellschaftsvertrag
  • Gesellschafterversammlung oder
  • Aufsichtsrat
29
Q

Was sind zwingende Geschäftsführungsaufgaben der GmbH?

A
  • Buchführung
  • Einberufung der Gesellschafterversammlung
  • Insolvenzantragspflicht
  • Aufstellung des Jahresabschlusses und Lageberichts
30
Q

Wie ist die Weisungsbefugnis der GmbH geregelt?

A
  • Grundsätzlich bindend
  • Nicht bindend, wenn
    • Verstoß gegen zwingende gesetzliche Vorschriften (z.B. #30GmbHG , #15aInsO , #138BGB , #266StGB , #266aStGB )
    • Gesellschafterbeschluss nichtig (bloße Anfechtbarkeit reicht nicht aus)
    • existenzgefährdend für Gesellschaft
  • Bei unzweckmäßigen Weisungen zumindest Mitteilung der Bedenken
31
Q

Wie ist die Haftung der Geschäftsführer der GmbH geregelt?

A
  • Pflicht zur Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes ( #43IGmbHG )
  • Haftung gegenüber Gesellschaft bei Pflichtverletzung ( #43IIGmbHG )
32
Q

Wie ist die Haftung der GmbH in einer Krise geregelt?

A
  • Insolvenzantragspflicht, §15aInsO
    • Bei Zahlungsunfähigkeit ( #17InsO ) oder Überschuldung ( #19InsO )
    • Antragstellung ohne schuldhaftes Zögern, spätestens innerhalb von drei Wochen
  • Schadensersatzrisiken ( §15bIVInsO )
  • Öffentlich-rechtliche und strafrechtliche Risiken
  • Abführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung (vgl. §266aStGB )
    • Vorrang vor anderen zivilrechtlichen Verpflichtungen
    • Unabhängig von Lohnzahlung
33
Q

Wie ist die Durchgriffshaftung der GmbH geregelt?

A
  • juristische Person = Trennung GmbH und Gesellschafter
  • inwieweit wegen Missbrauchsgefahr auszuhebeln
    • insbesondere bei rechtlichem Unterschied aber wirtschaftlich identischen Erwerbsgeschäftsparteien
    • kein gutgläubiger Erwerb von Alleingesellschafter und GmbH und umgekehrt
  • heute Trennung Gesellschafter und GmbH abhängig von Sinn und Zweck der Norm die konkret zur Debatte steht
  • BGH pragmatisch dann alles als Einheit wenn es die Umstände gebieten
    insbesondere Vermischung der Vermögen so das es nicht mehr auseinanderdividiert werden kann
    • strenge Anforderung
  • qualifizierte Unterkapitalisierung von Anfang an ebenfalls Grund, muss klar erkennbar sein
    • teilweise verneint, z.B. GAMMA Entscheidung 2008 das Finanzausstattungspflicht des Gesellschafters systemwidrig wäre
    • offen gelassen was bei subjektivem Missbrauch nach §826BGB zu tun wäre
34
Q

Wie ist die Existenzvernichtungshaftung der GmbH geregelt?

A
  • existenzvernichtender Eingriff ⇒ nicht mehr Gläubiger gegen Gesellschafter sondern nur noch Gesellschaft gegen Gesellschafter
  • aus konzernrechtlicher Diskussion
    • Gesellschafter Zugriff auf Vermögen
    • Vermögenseingriff Fähigkeit zur Verbindlichkeitendeckung untergräbt
    • Folge muss Insolvenzreife des Unternehmens sein
    • Vermögen muss in Sphäre eines Gesellschafters oder Nahestenden Person fließen ( Abgrenzung “normaler” Mangagement Fehler)
35
Q

Was ist die Gesellschafterversammlung der GmbH?

A
  • Oberstes Willensbildungsorgan
  • Zuständigkeit grds. nach Gesellschaftsvertrag (Satzungsautonomie)
  • Einberufung durch Geschäftsführer (§ 49 Abs. 1 GmbHG)
  • Universalversammlung (z. B. „Treffen auf dem Golfplatz“)
36
Q

Wie ist die Zuständigkeit geregelt wenn der Gesellschaftervertrag der GmbH schweigt?

A

§46GmbHG
- Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses
- Einforderung der Einlagen
- Rückzahlung von Nachschüssen
. Teilung, Zusammenlegung und Einziehung von Geschäftsanteilen
- Bestellung, Abberufung und Entlastung von Geschäftsführern
- Maßregeln zur Prüfung und Überwachung der Geschäftsführung
- Bestellung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Gesellschaftern oder Geschäftsführern
- Billigung Jahres- und Konzernabschluss

37
Q

Was sind weitere Aufgaben der Gesellschafterversammlung der GmbH?

A
  • Weisungen an die Geschäftsführer
  • Einsetzen eines fakultativen Aufsichtsrates / Beirats (Beachte: §52IGmbHG i.V. m. §101AktG )
  • Zustimmung zur Veräußerung von Geschäftsanteilen
    • Wenn im Gesellschaftsvertrag vorgesehen
  • Außerordentliche Geschäftsführungsmaßnahmen
38
Q

Was sind zwingende Zuständigkeiten der Gesellschafter der GmbH?

A
  • Satzungsänderungen, §53GmbHG
  • Beschlüsse nach dem Umwandlungsgesetz
  • Unternehmensverträge, §291ffAktG analog
  • Auflösung und Fortsetzung der Gesellschaft, §60INr2GmbHG
  • Ausschließung von Gesellschaftern
  • Auskunftsverweigerung, §51aIIGmbHG
39
Q

Wann ist eine Einberufungspflicht des Gesellschafterversammlung der GmbH gegeben?

A
  • Ggf. aus Gesellschaftsvertrag
  • Im Interesse der Gesellschaft erforderlich ( #49IIGmbHG )
  • Verlust der Hälfte des Stammkapitals ( #49IIIGmbHG )
  • Minderheit von mind. 10 % verlangt Einberufung ( #50IGmbHG )
  • Mindestens einmal im Jahr
40
Q

Wer hat Einberufungsberechtigung der Gesellschafterversammlung?

A
  • Grds. Einberufung durch Geschäftsführer ( #49IGmbHG ) (jeder einzeln)
  • Ausnahmsweise durch Gesellschafter selbst ( #50III1GmbHG )
  • Ggf. durch Aufsichtsrat ( #52IGmbHG i.V.m. #111IIIAktG )
41
Q

Wie ist das Verfahren der Gesellschafterbeschlüsse der GmbH?

A
  • Grds. Gesellschafterversammlung
  • Schriftliche Abstimmung (Umlaufverfahren) bei Zustimmung aller Gesellschafter ( §48IIGmbHG )
    • auch per Telefon- oder Videokonferenz bei Zustimmung aller Gesellschafter (§48I2GmbHG )
  • Entscheidungen über Umwandlungen nur in Gesellschafterversammlung
  • Beschlussfähigkeit, wenn ordnungsgemäße Ladung und mind. ein Gesellschafter anwesend
  • Gesellschaftsvertrag sollte Protokollierung vorsehen
    • Bei Ein-Personen-Gesellschaft zwingend
42
Q

Wie ist die Mehrheit der Gesellschafterversammlung der GmbH geregelt?

A
  • Grds. einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen ( 47IGmbHG)
  • Z. T. qualifizierte Mehrheiten gem. Gesellschaftsvertrag oder Gesetz
  • Zwingende ¾-Mehrheit:
    • Satzungsänderungen
    • Auflösung der Gesellschaft
    • Umwandlungsbeschlüsse
    • Abschluss von Unternehmensverträgen
    • Ausschluss eines Gesellschafters (BGH-Rspr.)
  • Mehrheit grds. nach Nominalgröße der Geschäftsanteile
    • Dispositiv: z. B. „nach Köpfen“ oder Mehrfachstimmen
43
Q

Wie ist die Wirksamkeit der Gesellschafterbeschlüsse der GmbH bei Mängeln geregelt?

A
  • Nichtigkeit ( #241AktG analog): z. B.
    • Einberufung durch einen Unbefugten
    • Nicht vollständige Ladung der Gesellschafter
    • Geltendmachung durch Nichtigkeitsklage
  • Anfechtbarkeit ( #243AktG analog): z. B.
    • Unterschreitung der Ladungsfrist gem. #51I2GmbHG
    • Nicht ordnungsgemäße Ankündigung der Tagesordnung und Beschlussgegenstände
    • Geltendmachung durch Anfechtungsklagen
44
Q

Welche Informationsrechte haben Gesellschafter der GmbH?

A
  • Gesellschafter können Auskunft und Einsicht verlangen ( #51aIGmbHG )
    • Auch Kopien auf eigene Kosten; mit Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer
  • Zwingendes Recht
  • Umfassend, alles, was Bezug zur Mitgliedschaft hat, d.h. Kontroll- oder Vermögensinteresse der Gesellschafter betrifft
45
Q

Wie ist die Verschwiegenheitspflicht bei der GmbH geregelt?

A
  • Kehrseite des umfassenden Informationsrechts
  • Auch für Aufsichtsratsmitglieder und Geschäftsführer
  • Grds. auch nach Beendigung des Amtes
  • Bei Verletzung Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch
46
Q

Welche Vermögenspflichten haben die Gesellschafter der GmbH?

A
  • Leistung der Einlage #19IGmbHG
  • Nachschusspflichten #26-28GmbHG
  • # 24GmbHG unfreiwillige Ausfallhaftung
  • Durchbruch von Grundsatz #13IIGmbHG zumutbar weil persönlicher involviert wie AG
47
Q

Was sind die Verwaltungspflichten der Gesellschafter der GmbH?

A
  • Führungslosigkeit ⇒ Gesellschafter führen
  • insbesondere Insolvenzantragspflicht
48
Q

Was sind die Treuepflichten der GmbH Gesellschafter?

A
  • personalistischer Charakter begründet
  • Förderung des Firmenzwecks
  • kann Schadensersatz nach #280IBGB nach sich ziehen
49
Q

Wie wird die Mitgliedschaft des GmbH Gesellschafters geregelt?

A
  • Geschäftsanteil = Rechte und Pflichten des Gesellschafters
  • nach #14GmbHG mit Nennbetrag zu bezeichnen
  • # 15GmbHG regelt Veräußerbarkeit und Vererbbarkeit
  • Übertragung nicht nach Sachenrecht sondern nach #398BGB #413BGB mit notarieller Beurkundung nach #15IIIGmbHG #15IVGmbHG
  • Gesellschafter kann Abtretung erschweren ⇒ Vinkulierung
50
Q

Was sind die Formerfordernisse der GmbH Mitgliedschaft?

A
  • Abstraktionsprinzip
    • Fehler in Einigung keinen Einfluss auf Übergang des Eigentums
    • ggf. Rückübergabepflicht nach #812I1Mod1BGB wenn KV unwirksam
    • Scheinvertrag nach #117IIBGB unwirksam
  • # 15IVGmbHG hat Formvorschrift, #15IV2GmbHG hat Heilung bei formlos geschlossenem Vertrag die Abtretung formgerecht vollzogen wurde
51
Q

Was sind Mängel beim Unternehmenskauf?

A
  • # 453BGB greift weil Rechtskauf
  • z.B. Einlage nicht voll bezahlt
  • weitere Mängel wenn Rechtskauf quasi Erwerb des Unternehmens darstellt
  • Asset Deal oder Share Deal
  • Mangel nach h.M. nur dann relevant wenn er die wirtschaftliche Grundlage des Unternehmens erschüttert
52
Q

Wie ist der Gutgläubige Erwerb von GmbH Anteilen geregelt?

A
  • MoMiG wollte Nachteile der Alten Rechtssprechung zu Lasten gutgläubigen Erwerbers abwehren
  • # 16IIIGmbHG greift nur bei Verkehrsgeschäften, nicht z.B. Erbfall
    • nötiger Rechtsscheinträger: Gesellschafterliste
    • wahre Eigentümer nur dann Verdrängung hinnehmen wenn er sie sich zuschreiben lassen muss (bereits länger als drei Jahre unrichtig oder aus anderen Gründen zugerechnet)
    • kein gutgläubiger Zweiterwerb
53
Q

Wie ist der Gesellschafterwechsel grundsätzlich geregelt bei der GmbH?

A
  • Anteilsübertragung durch Abtretung gemäß #398BGB
  • Notarielle Beurkundung erforderlich
  • Heilungsmöglichkeiten in #15IV2GmbHG
  • Sonderproblem: GmbH & Co. KG
  • Erwerb vom Nichtberechtigten ( #16III1GmbHG )
54
Q

Wie ist die Teilung von Anteilen der GmbH geregelt?

A

-Gesellschafterbeschluss erforderlich
- Stückelung von 1 EUR Geschäftsanteilen nunmehr möglich

55
Q

Wie werden Arbeitnehmer an der GmbH beteiligt?

A
  • Abgrenzung zwischen betrieblicher Mitbestimmung und unternehmensbezogener Mitbestimmung.
    • Betriebliche Mitbestimmung bezieht sich auf Mitbestimmung durch Betriebsrat. Betriebsrat wird von Arbeitnehmern eines Betriebes mit mindestens 5 Arbeitnehmern gewählt und hat Funktion der Vertretung von Arbeitnehmerinteressen durch Mitwirkung und Mitbestimmung.
    • Unternehmensbezogene Mitbestimmung bezeichnet Einflussnahme der
      Betriebsangehörigen auf wirtschaftliche bzw. unternehmerische Entscheidungen und wird hauptsächlich durch Besetzung des Aufsichtsrates wahrgenommen.
  • Anzahl der jeweiligen Mitglieder und Mengenverhältnis zwischen Vertretern der Arbeitnehmer und Anteilseigner hängt vom einschlägigen Gesetz ab, je nach Zahl der im Unternehmen Beschäftigten.
    • Drittelbeteiligungsgesetz (bei Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Arbeitnehmern)
    • Mitbestimmungsgesetz (bei Gesellschaften mit mehr als 2000 Arbeitnehmern)
    • Montanmitbestimmungsgesetz (bei Montanunternehmen mit mehr als 1000 Arbeitnehmer)
56
Q

Wie ist der Beirat der GmbH geregelt?

A
  • Fakultatives Organ
  • Erforderlich ab mehr als 500 Arbeitnehmern gem. DrittelbG bzw. mehr als 2000 Arbeitnehmern gem. #6MitbestG , #1IMitbestG
  • Wenn keine Satzungsregelung, Zusammensetzungen und Aufgaben gemäß den in #52GmbHG genannten Vorschriften des AktG
  • Überwachung der Geschäftsführer
  • Vertretung der Gesellschaft gegenüber Geschäftsführer
  • Bestimmte Geschäfte müssen von Zustimmung des Aufsichtsrats abhängig gemacht werden ( #111IVAktG )
  • Einberufung „einmal“ bzw. „zweimal“ im Jahr bei Beschluss ( #110AktG )
    Entsprechende Anwendung von #52GmbHG
  • # 52GmbHG ist abdingbar
  • Beirat
    • Weiteres fakultatives Organ anstelle von oder neben Aufsichtsrat
    • Aufgaben der Geschäftsführung
    • Zustimmung zu bestimmten Geschäften
    • Mitwirkung bei Grundlagenentscheidungen
    • Schiedsrichterliche Funktionen
57
Q

Wie wird die GmbH aufgelöst?

A
  • # 60ffGmbHG
  • Gesellschaftszweck nunmehr auf Liquidation gerichtet
  • Anmeldung zum Handelsregister
  • Dreimalige Bekanntmachung und Aufforderung an Gläubiger erforderlich
  • Anschließende Abwicklung durch Liquidatoren mit Vollbeendigung ( #66ffGmbHG )
    • Geschäftsführer als „geborene Liquidatoren“
    • Verteilung erst nach Ablauf Sperrjahr
    • Löschung der Gesellschaft
58
Q

Was sind Unterschiede zwischen GmbH und UG?

A
  • Firmenzusatz: GmbH / UG (haftungsbeschränkt) oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
  • Mindeststammkapital: 25TEUR vs. 1-24.999 EUR
  • Geschäftsanteil mind. 1 EUR bei beiden
  • Anmeldung HR: Einzahlung von mindestens der Hälfte des Mindeststammkapitals, bei Sacheinlagen alles ( #7IIGmbHG ) / Volle Einzahlung, Sacheinlagen nicht möglich ( #5aIIGmbHG )