GmbH Flashcards
Was ist die Einordnung der Struktur und Gründung?
- wurde am Reißbrett entworfen
- 1892 Wilhelm Oechelhäuser Entwurf
Was sind die Eigenschaften der GmbH?
- GmbH als juristische Person
- Haftung grds. nur des Gesellschaftsvermögens
- §43IIGmbHG Haftung des GF
- Gläubigerschutz durch Einlage des Stammkapitals
- Handeln durch Organe
- Gesellschafterversammlung
- Geschäftsführer
- Aufsichtsrat
- grds. fakultativ §52GmbHG
- Ausnahme: Drittelbeteiligungsgesetz, Mitbestimmungsgesetz, Montanmitbestimmungsgesetz
- Beirat
- stets fakultativ
- Musterprotokoll vereinfachte Gründung im Anhang des GmbHG
- keine Satzungsstrenge im Vergleich zur AG
Was sind Gründe für hohe Attraktivität der GmbH?
- Haftungsbeschränkung
- Flexibilität
- Unkomplizierte Gründung
- Aber: Zunehmende Konkurrenz ausländischer Rechtsformen (z.B. Limited)
- Reaktion des Gesetzgebers: Einführung der UG (haftungsbeschränkt) durch Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
Wie ist der Ablauf der GmbH Gründung?
- Beurkundung der Satzung (im Rahmen einer Gründungsurkunde)
- Handelsregisteranmeldung
- Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen durch Registergericht
- Handelsregistereintragung
- Phasen
- Vorgründungsgesellschaft
- Vor-GmbH
- GmbH
- Vorgründungsgesellschaft
- GbR bei beliebigem Zweck (außer Betrieb Handelsgewerbe)
- OHG bei Betrieb Handelsgewerbe
Wie wird die Vorgründungsgesellschaft der GmbH gegründet?
- alle Merkmale §705BGB erfüllt bei mehreren Gründern GbR
- Handelsgesellschaft nach §105IHGB
- Gründung wirksam muss geprüft werden
- notarielle Form
- Möglichkeit der fehlerhaften Gesellschaft
Wie ist die Haftung der Vorgründungsgesellschaft der GmbH geregelt?
- Gesellschaft: Mit Gesellschaftsvermögen
- Gesellschafter:
- §128HGB analog
- unbeschränkt
- unmittelbar
- gesamtschuldnerisch
- Geschäftsführer
- wie Haftung der Gesellschafter, §709BGB §114HGB
Was sind die Verpflichtungen der Vorgesellschaft und ihrer Gesellschafter?
- nicht mehr Errichtung sondern Entstehung
- mit Vertrag ist Entstehung der körperlichen Struktur vollzogen
- körperschaftlich strukturierte Gesellschaft sui generis
- alle GmbH Vorschriften finden Anwendung soweit nicht HR Eintragung Voraussetzung
- falsche Bezeichnung auch hier für §164BGB unbeachtlich
- Verlustdeckungs- und Unterbilanzhaftung um GF Tätigkeit der - Vorgesellschaft zu decken
- Verlustdeckung vor Eintragung
- Unterbilanzhaftung verdrängt Verlustdeckung mit Eintragung
- gilt unbegrenzt für alle Anlaufverluste der Gesellschaft
Wie ist die Haftung der Vor-GmbH geregelt?
- Vor-GmbH: Gesellschaft sui generis (eigener Art) Anwendung GmbH-Recht so lange keine HR Eintragung Voraussetzung
- Gesellschaft: Haftung mit Gesellschaftsvermögen
Wie ist die Haftung der Gesellschafter der Vor-GmbH geregelt?
- Verlustdeckungshaftung (BGH NJW 1997, 1507) = Haftung für nicht durch Gesellschaftsvermögen gedeckte Verluste
- unbeschränkt
- grds. Innenhaftung
- Ausnahme: Außenhaftung bei Einpersonengesellschaft; Vermögenslosigkeit der Vor-GmbH
- grds. nur Anteilig, aber ggf. Ausfallhaftung
Wie ist die Haftung der Geschäftsführer der Vor-GmbH geregelt?
- Handelndenhaftung, §11IIGmbHG
- unbeschränkt
- Außenhaftung
- gesamtschuldnerisch, aber Regressanspruch gegen Gesellschaft und ggf. Gesellschafter
- solidarisch: gesamtschuldnerisch
- Prokurist: h.M. keine Handelndenhaftung
Was ist die Folge der Eintragung der GmbH ins HR?
- alle Aktiva / Passiva gehen ohne gesonderten Vertrag von Vor-GmbH auf GmbH über
- formell strittig ob Gesamtrechtsnachfolge, Formwechsel oder Identität von Vor-GmbH und GmbH, im Endeffekt aber egal
- Unterbilanzhaftung ⇒ Gesellschafter müssen anteilig das Vermögen wieder auffüllen bis satzungsgemäßes Stammkapital erreicht
Wie ist die Haftung der GmbH geregelt?
- Gesellschaft: Gesellschaftsvermögen
- Gesellschafter:
- Unterbilanz‐/Vorbelastungshaftung (BGH NJW 1997, 1507) = Haftung für Verluste aus Phase der Vor‐GmbH (wie zuvor) und zusätzl. Pflicht zur Auffüllung des Stammkapitals
- unbeschränkt
- Innenhaftung
- grds. nur Anteilig, aber Ausfallhaftung
- Geschäftsführer
- Erlöschen der Handelndenhaftung
Wie ist der Gesellschaftervertrag der GmbH geregelt?
- Terminologie: Gesetz verwendet teilweise den Begriff Gesellschaftsvertrag ( C3GmbHG ),
- teilweise Satzung ( §53GmbHG ), gemeint ist das gleiche
Beurkundungspflicht, §2GmbHG - Grundsatz der Satzungsfreiheit
Was ist der Mindestinhalt des Gesellschaftervertrags der GmbH?
§3GmbHG
- Firma und Sitz
- Unternehmensgegenstand
- Betrag des Stammkapitals
- Zahl und Nennbeträge der von jedem Gesellschafter übernommenen Geschäftsanteile
Was sind Beispiele für freiwillige Satzungsinhalte?
- Gewinnverwendung
- Verfügungsbeschränkungen bzgl. der Geschäftsanteile
- Gründe für Einziehung
- Wettbewerbsverbot
Wie werden GmbH Satzungsänderungen beschlossen?
§53ffGmbHG
- Gesellschafterbeschluss mit ¾-Mehrheit
- Notarielle Beurkundung
- Handelsregistereintragung
Sind Schuldrechtliche Gesellschaftervereinbarungen außerhalb des Gesellschaftsvertrages der GmbH möglich?
- nicht-öffentlich, da nicht beim Handelsregister hinterlegt
- Änderungen grundsätzlich formlos möglich
- Ausnahme: bei Call Option (Kaufrecht), Put Option (Verkaufsrecht) und Vorkaufsrecht ( §463ffBGB ) in Bezug auf Geschäftsanteile ist notarielle Beurkundung erforderlich, §15IVGmbHG
Wie ist die Eintragung der GmbH ins HR zu werten?
- Konstitutiv (vgl. §11IGmbHG ) ⇔ Unterschied zu den Personengesellschaften
- Inhalt der Handelsregistereintragung ( §8GmbHG )
- Gesellschaftsvertrag
- Gesellschafterliste
- Anmeldeversicherung der Geschäftsführer, dass Einlagen erbracht sind ( §8IIGmbHG )
Was ist eine Vorratsgesellschaft?
- Gesellschaft, die einzig zum Zweck der Veräußerung an Dritte gegründet und im Handelsregister eingetragen wird ( ⇒ Verwaltung der 25TEUR Stammkapital)
- Ablauf des Erwerbs einer Vorratsgesellschaft:
- Anteilskauf- und Abtretungsvertrag
- Gesellschafterversammlung u.a. wg. Satzungsänderung
- Handelsregisteranmeldung der Satzungsänderung
- Handelsregistereintragung der Satzungsänderung
Wie ist die Verwendung einer Vorratsgesellschaft zu werten?
- Verwendung einer Vorratsgesellschaft stellt wirtschaftlich eine Neugründung dar (BGH NJW 2003, 892)
- analoge Anwendung der Gründungsvorschriften des GmbHG
- Versicherung der Geschäftsführer bzgl. Einzahlung des Stammkapitals, §8IIGmbHG analog
- Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung im Rahmen der Handelsregisteranmeldung
- bis dahin:
- Unterbilanzhaftung der Gesellschafter
- Handelndenhaftung der Geschäftsführer, §11IIGmbHG analog
- bis dahin:
Wie ist die Kapitalaufbringung und erhaltung zu unterscheiden?
- Haftungsbeschränkung Gesellschaftsvermögen = Regelungen zur Sicherung der Haftungsmasse
- Bei Gründung/Kapitalerhöhung („Kapitalaufbringung“)
- Im späteren Geschäftsverkehr („Kapitalerhaltung“)
Wie ist die Kapitalaufbringung der GmbH geregelt?
- Bar- oder Sacheinlage
- Zeitpunkt: Mit Eintragung der Gesellschaft oder der Kapitalerhöhung muss mind. die Hälfte des Stammkapitals in bar bzw. bei Sacheinlagen alles eingebracht sein ( §7IIGmbHG und §7IIIGmbHG )
- P: Verdeckte Sacheinlage ( §19IVGmbHG )
- P: Hin- und Herzahlen ( §19VGmbHG )
- Differenzhaftung ( §9IGmbHG )
Wie ist der Kapitalerhaltungsgrundsatz der GmbH geregelt?
- §30IGmbHG : „Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft darf an die Gesellschafter nicht ausgezahlt werden (…).“
- §31IGmbHG : Erstattung verbotener Rückzahlungen „Zahlungen, welche den Vorschriften des §30 zuwider geleistet sind, müssen der Gesellschaft erstattet werden.“