Prokura Flashcards
Wo sind Regelungen zur Prokura im Gesetzt zu finden?
§§ 48ff. HGB
Wer kann eine Prokura erteilen?
“Die Prokura kann nur von dem INHABER des Handelsgeschäfts oder seinem gesetzlichen VERTRETER und nur mittels AUSDRÜCKLICHER Erklärung erteilt werden. “(§ 48, Abs. 1 HGB)
Welchen Umfang hat die Prokura?(Gesetz)
“Die Prokura ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt”( § 49, Abs. 1 HGB)
“Zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken ist der Prokurist nur ermächtigt, wenn ihm diese Befugnis besoders erteilt ist.”(§ 49, Abs. 2 HGB)
Welchen Umfang hat die Prokura?(Skript)
KEINE BESCHRÄNKUNG AUF BRANCHENÜBLICHE GESCHÄFTE !!!
Nicht erfasst sind Privatgeschäfte des Kaufmanns
Nicht erfasst sind ebenfalls Geschäfte, die das kaufmännische Unternehmen als solches betreffen (Bsp.: Änderung der Firma; Handelsregistereintragungen)
Darf der Prokurist ein Grundstück veräußern?
§ 49 Abs. 2 HGB: Zur Veräußerung (und Belastung) von Grundstücken ist der Prokurist nur ermächtigt, wenn ihm diese Befugnis besonders erteilt ist
Darf der Prokurist ein Grundstück erwerben?
§ 49 Abs. 2 HGB gilt nicht für Erwerb, hierzu ist der Prokurist also ermächtigt
§ 50 Abs. 1 HGB
“Eine Beschränkung des Umfanges der Prokura ist Dritten gegenüber unwirksam” ( Abs. 2 wird spezifischer)
Welche ausnahmsweise Beschränkung der Prokura gibt es, die auch gegenüber dritten wirksam ist?
Die Beschränkung auf eine Niederlassung, wenn die Niederlassungen des Geschäftsinhabers unter verschiedenen Firmen betrieben werden.(Vgl. § 50, Abs. 3)
Im INNENVERHÄLTNIS kann die Prokura beschränkt werden! Wozu führt ein Verstoß?
Zu Schadensersatzansprüchen des Geschäftsinhabers gegen den Prokuristen.
Kaufmann K lässt den Angestellten A als sein Prokuristen auftreten und vertraut ihm. Hat K damit seinem Angestellten eine “Duldungsprokura” erteilt?
Nein, denn so etwas wie eine Duldungsprokura gibt es nicht. Die Erteilung muss ausrücklich erteilt werden.
§ 52 HGB [Widerruflichkeit; Unübertragbarkeit; Tod des Inhabers]
(1) “Die Prokura ist ohne Rücksicht auf das der Erteilung zugrunde liegende Rechtsverhältnis jederzeit widerruflich , unbeschadet des Anspruchs auf die vertragsmäßige Vergütung.”
(2) “Die Prokura ist nicht übertragbar.”
(3) “Die Prokura erlischt nicht durch den Tod des Inhabers des Handelsgeschäfts.”
Wenn ein Prokurist einen Vertrag für sein Handelsgeschäfts abschließt, aber vergißt mit “ppa” (per procura) zu unterschreiben, ist der Vertrag dann trotzdem wirksam als Prokurist abgeschlossen wurden?
Ja.
Laut § 51 HGB ist der Prokurist zwar dazu verpflichtet, mit einem Zusatz für seine Prokuristenstellung zu unterschreiben, aber
die Wirksamkeit der Stellvertretung hängt nicht von der Verwendung des Zusates ab.
Die Erteilung [der Prokura] kann an mehrere Personen gemeinschaftlich erfolgen.(Gesamtprokura)
§ 48, Abs. 2
Was ist eine Gesamtprokura?
Bsp.
A ist Geschäftsinhaber. Er erteilt P eine Porkura, aber dieser ist nur mit mehreren/einem anderen Prokuristen zusammen Vertretungsberechtigt.
Wenn man so will eine abhängige Prokura.
Was ist eine (unechte) Gesamtprokura?
Bsp.
A und B sind Geschäftsinhaber. Sie erteilen P eine Porkura, aber dieser ist nur mit A zusammen Vertretungsberechtigt.
Es liegt eine eine Abhängigkeit mit einem Geschäftsinhaber, oder auch Gesellschafter in anderen Beispielen, vor.