GmbH: Gründungsstadien und ihre Haftung Flashcards
Die GmbH ist kraft Gesetztes eine Handelsgesellschaft: ein sogenannter…
Formkaufmann
Gesellschaftsvertrag bedarf der notariellen Beurkundung
(§ 2 Abs. 1 Satz 1 GmbHG)
(§ 2 Abs. 1 Satz 1 GmbHG)
Gesellschaftsvertrag bedarf der notariellen Beurkundung
Welche Angaben muss der Gesellschaftsvertrag zwingend enthalten?
- Firma (vgl. § 4 GmbHG)
- Sitz der Gesellschaft (vgl. § 4a GmbHG)
- Gegenstand des Unternehmens
- Betrag des Stammkapitals
- Zahl und Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital (Stammeinlage) übernimmt
Wo ist geregelt, welche Angaben muss der Gesellschaftsvertrag zwingend enthalten?
§ 3 Abs. 1 GmbHG
Wie hoch ist das Stammkapital einer GmbH?
Konkrete Summe wird vertraglich vereinbart, muss mindestens 25.000 EURO betragen (§ 5 Abs. 1 GmbHG)
Merke:
Thema Stammkapital
- Jeder Gesellschafter bringt einen Teil des Stammkapitals auf (sog. „Stammeinlage“)
- > Hieraus ergibt sich der Geschäftsanteil
Was brauch es zum Gesellschaftsvertrag noch, außer der Notariellen Beurkundung?
- Unterzeichnung durch alle Gesellschafter (§ 2 Abs. 1 Satz 2 GmbHG)
- Ernennung eines oder mehrerer Geschäftsführer(s)
- Einzahlung von mindestens 1⁄4 des Nennbetrags auf jeden Geschäftsanteil
- Bewirken der Sacheinlagen in voller Höhe (vgl. § 7 Abs. 3 GmbHG)
- Durch Geld- und Sacheinlagen muss mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals (d. h. 12.500 EUR) erreicht sein (vgl. § 7 Abs. 2 GmbHG)
Beispiel zur Mindestsumme:
A und B gründen eine GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 EUR. A verpflichtet sich zu einer Sacheinlage im Wert von 5.000 EUR. B soll 20.000 EUR als Geldeinlage tätigen. Kann die GmbH ins Handelsregister eingetragen werden, wenn A die Sacheinlage vollständig und B die Mindestbareinlage nach § 7 Abs. 2 Satz 1 GmbHG erbringt?
- Eintragung kann erst erfolgen, wenn die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 GmbHG erfüllt sind
- Einzahlung von 1⁄4 des Nennbetrags auf die Geldeinlage = 5.000 EUR (+)
- Sacheinlage = 5.000 EUR (+)
- Mindestsumme (Hälfte des Stammkapitals = 12.500 EUR) nach § 7 Abs. 2 Satz 2 GmbHG erreicht?
- (-), 5.000 EUR + 5.000 EUR = 10.000 EUR
Nenne die 5 Schritte die eine Gesellschaft durchlaufen muss um eine GmbH zu werden.
- Gesellschafter einigen sich über GmbH- Gründung
- Abschluss GmbH-Vertrag (notariell beurkundet)
- Erbringung der Einlagen
- Anmeldung zum Handelsregister
- Eintragung der GmbH
(Mit Eintragung erlangt die GmbH Rechtsfähigkeit)
Vor der Entstehung einer GmbH kann es zu einer Vorgründergesellschaft kommen. Was macht sie aus?
Bereits vor Beurkundung des GmbH-Vertrags haben sich mehrere Personen zusammengefunden mit dem Zweck, eine GmbH zu gründen
Es liegt eine sog. „Vorgründungsgesellschaft“ vor
Rechtlich handelt es sich um eine GbR bzw. um eine OHG, wenn bereits ein
Handelsgewerbe betrieben wird
Gesellschaft endet mit Zweckerreichung, hier also mit dem notariell beurkundeten Abschluss des GmbH-Vertrags
Mit Abschluss des Gesellschaftsvertrags entsteht die sog. “Vorgesellschaft” (Vor- GmbH).
Die von der Vorgründungsgesellschaft begründeten Rechte und Pflichten gehen nicht (automatisch) auf die Vor-GmbH über (Diskontinuität zwischen Vorgründungsgesellschaft und Vor-GmbH)
Vor-GmbH endet mit Eintragung der GmbH ins Handelsregister
§ 11 GmbHG besagt:
1 Vor der Eintragung in das Handelsregister (…) besteht die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als solche nicht.
2 Ist vor der Eintragung im Namen der Gesellschaft gehandelt worden, so haften die Handelnden persönlich und solidarisch.
Merke:
Alle von der Vor-GmbH begründeten Rechte und Pflichten gehen auf die GmbH über (Kontinuität zwischen Vor-GmbH und GmbH)
Nicht direkt 5 Punkte geben ;)
Seite 13 im KG-Recht-skript ganz gute Übersicht
Wie verhält es sich mit der Haftung bei einer Vorgründungsgesellschaft?
Gesellschafter haften unbeschränkt und persönlich als Gesamtschuldner
Dies gilt auch dann, wenn z. B. bereits namens der „GmbH“ oder „GmbH in Gründung“ gehandelt wird
Haftung der Gesellschafter bleibt auch nach Eintragung der GmbH bis zur Erfüllung der Verbindlichkeit bestehen
Beachte: § 11 Abs. 2 GmbHG gilt nicht im Vorgründungsstadium
Wie verhält es sich mit der Haftung bei einer Vor-GmbH? Teil 1
Vorgesellschaft haftet mit dem Gesellschaftsvermögen
Gesellschafter haften der Höhe nachunbegrenzt und anteilig (entsprechend ihrem Geschäftsanteil) für alle Gesellschaftsverbindlichkeiten („Verlustdeckungshaftung“)
Keine Haftungsbegrenzung auf die Einlage
Es handelt sich aber grds. um eine Innenhaftung, d. h. keine Haftung
gegenüber Gläubigern der Vor-GmbH
Wie verhält es sich mit der Haftung bei einer Vor-GmbH? Teil 2
Außenhaftung ausnahmsweise, wenn Gesellschafter ihre Eintragungsabsicht nachträglich aufgeben, aber weiter ein Tätigwerden nach außen zulassen Verlustdeckungshaftung greift nur ein, wenn die Eintragung der Gesellschaft scheitert
Der Geschäftsführer haftet nach § 11 Abs. 2 GmbHG persönlich
Diese Haftung erlischt grds. mit Eintragung der GmbH
Anderes gilt, wenn sich die Haftung daraus ergibt, dass der Geschäftsführer ohne Vertretungsmacht gehandelt hat
Wie verhält es sich mit der Haftung bei der GmbH?
Allein das Gesellschaftsvermögen haftet für Verbindlichkeiten der GmbH (§ 13 Abs. 2 GmbHG)
Keine Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen
Zu beachten ist aber die sog. „Vorbelastungshaftung“ (oder
„Unterbilanzhaftung“)
Was besagt die Unterbilanzhaftung?
- Ziel der Haftung ist, dass das bei Gründung der GmbH erforderliche Stammkapital tatsächlich vorhanden ist
- Deshalb haften die Gründungsgesellschafter dafür, dass zum Zeitpunkt der Eintragung der GmbH ins Handelsregister das volle Stammkapital vorhanden ist
- Fehlbetrag ist durch Geldleistung aufzufüllen
Fallbeispiel Unterbilanzhaftung:
A, B und C gründen eine GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 EUR. Nach notarieller Beurkundung des Gesellschaftsvertrags nimmt die (Vor-)GmbH ihre Geschäftstätigkeit bereits auf. Die jeweiligen Einlagen (A: 10.000 EUR; B: 8.000 EUR; C: 7.000 EUR) werden auf das Gesellschaftskonto eingezahlt. A, B und C erwerben namens der GmbH einen PKW zum Kaufpreis von 15.000 EUR. Der tatsächliche Wert beträgt 12.000 EUR.
Besteht eine Vorbelastungshaftung der Gesellschafter? Wenn ja, in welcher Höhe?
- Voraussetzung ist eine Unterbilanz zum Eintragungsstichtag
- Unterbilanz liegt vor wenn Nettovermögen
Was ist im Ausgangsfall, wenn der PKW 30.000 EUR kostete und bereits einen Tag nach Erwerb ohne Verschulden Dritter einen (nicht versicherten) Totalschaden erleidet?
Nettovermögen beträgt -5.000 EUR
Unterbilanz beträgt 30.000 EUR
Ist die Vorbelastungshaftung betragsmäßig auf das Stammkapital begrenzt?
Nein, die Haftung ist unbeschränkt, d. h. die Unterbilanz muss vollständig ausgeglichen werden
Was ist, wenn es nicht mehr zur Eintragung der GmbH ins Handelsregister kommt?
Hier greift die sog. „Verlustdeckungshaftung“
Ziel ist (nur) der Ausgleich nicht gedeckter Verbindlichkeiten
Es geht also nicht darum, die Unterbilanz bis zur Erreichung des Stammkapitals auszugleichen
Hier bestehen nicht gedeckte Verbindlichkeiten in Höhe von 5.000 EUR
Diese müssen die Gesellschafter anteilig ausgleichen (A: 2.000 EUR; B: 1.600 EUR; C: 1.400 EUR)