Besonderheiten bei der KG Flashcards

1
Q

Besonderheiten bei der Entstehung einer KG: Teil 1

A

Entstehung
 Abschluss eines Gesellschaftsvertrags
 Vereinbarter Zweck: Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma
 Besonderheit: bei mindestens einem Gesellschafter ist die Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern auf einen bestimmten Betrag beschränkt („Kommanditist“)
 Die Höhe der Einlage ist im Gesellschaftsvertrag festzuhalten
 Alle anderen Gesellschafter haften unbeschränkt („Komplementär“)

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2
Q

Besonderheiten bei der Entstehung einer KG: Teil 2

A

 Auch die KG ist ins Handelsregister einzutragen; die Eintragung ist aber ebenfalls – wie bei der OHG – nicht Voraussetzung für die Entstehung der KG (deklaratorische Eintragung)
 Einzutragen sind die Kommanditisten und deren Einlagenhöhe (§ 162 Abs. 1 Satz 1 HGB)
 Auch eine GbR kann Kommanditistin sein, vgl. § 162 Abs. 1 Satz 2 HGB

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3
Q

Besonderheiten bei der Geschäftsführung einer KG:

A

• Geschäftsführung
 Die Kommanditisten sind von der Führung der Geschäfte der Gesellschaft
ausgeschlossen (§ 164 Satz 1 Hs. 1 HGB)
 Der Gesellschaftsvertrag kann jedoch abweichende Regelungen treffen
 Ein Widerspruchsrecht nach § 115 HGB steht den Kommanditisten nur ausnahmsweise zu, wenn die Handlung über den gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes der Gesellschaft hinausgeht (§ 164 Satz 1 Hs. 2 HGB)

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