Besonderheiten bei der KG Flashcards
Besonderheiten bei der Entstehung einer KG: Teil 1
Entstehung
Abschluss eines Gesellschaftsvertrags
Vereinbarter Zweck: Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma
Besonderheit: bei mindestens einem Gesellschafter ist die Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern auf einen bestimmten Betrag beschränkt („Kommanditist“)
Die Höhe der Einlage ist im Gesellschaftsvertrag festzuhalten
Alle anderen Gesellschafter haften unbeschränkt („Komplementär“)
Besonderheiten bei der Entstehung einer KG: Teil 2
Auch die KG ist ins Handelsregister einzutragen; die Eintragung ist aber ebenfalls – wie bei der OHG – nicht Voraussetzung für die Entstehung der KG (deklaratorische Eintragung)
Einzutragen sind die Kommanditisten und deren Einlagenhöhe (§ 162 Abs. 1 Satz 1 HGB)
Auch eine GbR kann Kommanditistin sein, vgl. § 162 Abs. 1 Satz 2 HGB
Besonderheiten bei der Geschäftsführung einer KG:
• Geschäftsführung
Die Kommanditisten sind von der Führung der Geschäfte der Gesellschaft
ausgeschlossen (§ 164 Satz 1 Hs. 1 HGB)
Der Gesellschaftsvertrag kann jedoch abweichende Regelungen treffen
Ein Widerspruchsrecht nach § 115 HGB steht den Kommanditisten nur ausnahmsweise zu, wenn die Handlung über den gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes der Gesellschaft hinausgeht (§ 164 Satz 1 Hs. 2 HGB)