Privatautonomie, Handlungen mit Rechtswirkung, Willenserklärung Flashcards
Was ist die Grundlage der Rechtsgeschäftslehre?
Die Privatautonomie
Wie ist die Privatautonomie geschützt?
In Art. 2 Abs. 1 GG als Teil der persönlichen Handlungsfreiheit
In welchen vier Formen erscheint die Privatautonomie?
Vertragsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Testierfreiheit, Eigentumsfreiheit
Was besagt die Vertragsfreiheit?
Die Vertragsfreiheit ist die Freiheit des oder der Einzelnen, Verträge abzuschließen (sog. positive Abschlussfreiheit) oder nicht abzuschließen (sog. negative Abschlussfreiheit).
Welche Bestandteile umfasst die Vertragsfreiheit neben der positiven und negativen Abschlussfreiheit noch?
Inhalts- bzw. Gestaltungsfreiheit, Formfreiheit
Was sichert die Inhalts- bzw. Gestaltungsfreiheit?
Die Freiheit der inhaltlichen Ausgestaltung von Verträgen
Was sichert die Formfreiheit?
Die Freiheit zur Wahl der Form von Verträgen, also etwa der mündlichen Form oder der Schriftform
Was umfasst die Vereinigungsfreiheit?
das Recht der oder des Einzelnen, eine Vereinigung zu gründen (aufzulösen), die Vereinigung inhaltlich auszugestalten sowie einer bestehenden Vereinigung beizutreten oder aus ihr auszutreten.
Grundlage: Art. 9 GG.
Was umfasst die Testierfreiheit?
räumt der oder des Einzelnen das Recht ein, im Rahmen der gesetzlich vorgegeben Möglichkeiten letztwillige Verfügungen (Testamente) zu errichten.
Grundlage: Art. 14 Abs. 1 GG und § 1937 BGB.
Was umfasst die Eigentumsfreiheit?
berechtigt den Einzelnen, Eigentum zu haben, andere von jeder Einwirkung darauf auszuschließen und mit dem Eigentum so zu verfahren, wie er will (bis hin zur Zerstörung, soweit nicht Rechte Dritter betroffen werden).
Grundlage: Art. 14 GG und § 903 BGB.
Woraus können Beschränkungen der Privatautonomie folgen?
Allgemeinen Vorschriften, speziellen Vorschriften, Kontrahierungszwang (= Abschlusszwang)
Welche allgemeinen Vorschriften beschränken die Privatautonomie?
- Verbot gesetzeswidriger Rechtsgeschäfte, § 134 BGB
2. Verbot sittenwidriger Rechtsgeschäfte, § 138 BGB
Was versteht man unter Kontrahierungszwang?
Im Einzelfall kann eine Partei zum Vertragsschluss verpflichtet sein.
Abgesehen von einer Systematisierung nach dem Ursprung: Wie lassen sich Beschränkungen der Vertragsfreiheit (Privatautonomie) noch systematisieren?
Danach, ob sie sich auf die Abschluss-, die Inhalts- oder die Formfreiheit beziehen
Warum wird die Abschlussfreiheit beschränkt?
Um den Einzelnen vor den Folgen seiner Handlungen zu schützen, bzw. dann, wenn der Einzelne die Risiken nicht oder nicht ausreichend einschätzen kann
Welche Beschränkungen der Abschlussfreiheit gibt es?
- Geschäftsfähigkeit, §§ 104-113
- Willensmängel, §§ 116-124
- Widerrufsrecht bei bestimmten Verbraucherverträgen, etwa § 312b i.V.m. § 312g Abs. 1 (Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene
Verträge), § 312c i.V.m. § 312g Abs. 1 (Fernabsatzverträge)
Warum wird die Inhaltsfreiheit beschränkt?
Um in Fällen, in denen der Handelnde eine intellektuelle bzw. wirtschaftliche Übermacht über den Vertragspartner besitzt und infolgedessen das vom Gesetz idealtypisch vorausgesetzte Verhandlungsgleichgewicht gestört ist, dieses wiederherzustellen (Ungleichgewichtslagen).
Wo finden sich insbesondere Beschränkungen der Inhaltsfreiheit?
Mietrecht, Arbeitsrecht, Reisevertragsrecht, Recht der AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen), Verbraucherschutzrecht
Aus was für Motiven wird die Formfreiheit beschränkt?
- Übereilungsschutz des Einzelnen bei Geschäften mit großer Tragweite oder mit hohen Risiken (z. B. Verträge über Grundstücke, über das Vermögen oder über den Nachlass, § 311b BGB)
- Rechtssicherheit angesichts der großen Tragweite eines Geschäfts durch erhöhte Anforderungen an die Beweisbarkeit (z. B. Grundstücksgeschäfte).
- Sicherstellung, dass die Parteien ein besonders komplexes Rechtsgeschäft verstehen (z. B. bestimmte gesellschaftsrechtliche Vorgänge).
Woraus kann ein Kontrahierungszwang als besondere Beschränkung der Abschlussfreiheit folgen?
- unmittelbar aus dem Gesetz (so i.d.R. bei der kommunalen Versorgung mit Strom, Wasser und Abfallbeseitigung)
- speziell bei staatlichen Monopolunternehmen im Wege einer Gesamtanalogie (entsprechende Anwendung des Rechtsgedankens) zu den eben zitierten Vorschriften
- mittelbar im Wege eines Schadensersatzanspruchs aus §§ 826, 249 Abs. 1, wenn die Weigerung zum Abschluss des Vertrages eine sittenwidrige Schädigung darstellt. Nach dem Grundsatz der Naturalrestitution (§ 249) ist der Geschädigte so zu stellen, als ob das schädigende Verhalten nicht stattgefunden hätte. Der Schädiger ist daher zur Annahme des Vertragsangebots verpflichtet.
Aus welchen drei Punkten ergibt sich die Sittenwidrigkeit als Voraussetzung des Kontrahierungszwangs?
- Monopolartige wirtschaftliche Machtstellung
- Lebensnotwendiges oder zumindest lebenswichtiges Gut bzw. berechtigtes Interesse
- Kein sachlicher Ablehnungsgrund
Woraus können weitere Einschränkungen der Abschlussfreiheit erfolgen?
Aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Wie lautet die Definition eines Rechtsgeschäfts?
Das Rechtsgeschäft ist ein Tatbestand aus mindestens einer Willenserklärung, an den die Rechtsordnung Rechtsfolgen knüpft, weil diese Rechtsfolgen vom Urheber des Rechtsgeschäfts gewollt sind.
Von was müssen Rechtsgeschäfte abgegrenzt werden?
Rechtshandlungen