Einführung Flashcards
Wie definiert Leipold “Recht”?
“Recht ist die für alle verbindliche Ordnung des menschlichen Zusammenlebens in einem konkreten Gemeinwesen, die im Bestreben nach Gerechtigkeit formuliert ist”
Wie definiert Radbruch “Recht”?
“Recht ist der Wille zur Gerechtigkeit”
Was ist das Besondere am Recht?
Es besitzt “Normcharakter” - es regelt das Zusammenleben: gebietet, gestattet und verbietet Handlungsweisen
Woher können Normen abgesehen vom Recht entnommen werden?
Sitte und Moral
Was versteht man unter Sitte?
Allgemeine Gepflogenheiten, Gebräuche und Anstandsregeln, die das äußere Verhalten betreffen und regional/lokal verschieden sein können
Was versteht man unter Moral?
Regeln, die auf dem Gewissen, der Religion oder einer sonstigen gemeinsamen Anschauung beruhen und bereits die innere Einstellung betreffen.
Was unterscheidet Rechtsnormen von sittlichen und moralischen Normen?
Hinter Rechtsnormen steht der Staat, der für ihre Einhaltung und – falls nötig – ihre Durchsetzung sorgt und Zuwiderhandlungen mit Sanktionen ahndet
Können Sitten und Moral rechtlich relevant werden?
Ja. Z. B. Handelsbräuche nach §346 HGB
Aus welchen Quellen ergeben sich Rechtsnormen?
Gesetzen, Gewohnheitsrecht, Richterrecht
Was qualifiziert ein Gesetz?
Es wird von einem hoheitlich handelnden Gesetzgebungsorgan erlassen
Was ist ein Gesetz im formellen Sinn?
Wurde von einem Parlament im Rahmen eines förmlichen Gesetzgebungsverfahren erlassen
Was ist ein Gesetz im materiellen Sinn?
Gesetze im materiellen Sinn sind solche, die für unbestimmt viele Personen eine unbestimmte Zahl von Fällen regelt. (Also auch Rechtsverordnungen)
Beispiel für ein Gesetz im formellen, aber nicht im materiellen Sinn?
Bundeshaushalt
Beispiel für ein Gesetz im materiellen, aber nicht im formellen Sinn?
Straßenverkehrsordnung
Was ist Gewohnheitsrecht?
Gewohnheitsrecht entsteht durch längere tatsächliche Übung, die von den Beteiligten als verbindliche Rechtsnorm anerkannt wurde.
Was ist Richterrecht?
Die richterliche Entscheidung gilt zunächst nur für den zu behandelnden Einzelfall. Auf Dritte, die am Verfahren nicht beteiligt waren, erstreckt sich die Bindung dagegen grundsätzlich nicht (vgl. § 325 ZPO). Aus einer Vielzahl gleichgerichteter Entscheidungen kann aber sogenanntes Richterrecht entstehen.
Welche Formen von Richterrecht gibt es und was verbirgt sich hinter ihnen?
Gesetzeskonkretisierendes Richterrecht (Vervollständigung, beispielsweise durch die Bestimmung unklarer Begriffe oder die Formulierung von Generalklauseln), gesetzeskorrigierendes Richterrecht (Richter korrigiert individuell die abschließende Regelung in einem Gesetz), gesetzesvertretendes Richterrecht (richterliche Ordnung von Lebensbereichen, die nicht durch den Gesetzgeber geregelt wurden, durch Rückgriff auf allg. Rechtsgrundlagen und verfassungsrechtliche Wertentscheidungen), lückenfüllendes Richterrecht (ergänzt und vervollständigt Gesetze)
Welches Problem tritt bei gesetzeskorrigierendem Richterrecht auf?
Die Auslegung eines Gesetzes contra legem verstößt nicht nur gegen die Gesetzesbindung eines Richters gemäß Art. 20 Abs. 3 GG, sondern verletzt auch den Grundsatz der Gewaltenteilung gemäß Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG. Daher kann es gesetzeskorrigierendes Richter-“recht“ nach unserer Verfassung nicht geben.
Was muss von der rechtlichen Bindung an Richterrecht unterschieden werden?
Die faktische Bindung an höchstrichterliche Entscheidungen (Geschichte als auch Bürger orientieren sich an früheren Urteilen der höchsten Instanzen)
Worin besteht ein wichtiger Unterschied zwischen Richterrecht und Gewohnheitsrecht?
Richterrecht kann nachträglich von Gerichten geändert werden, Gewohnheitsrecht nur durch die Legislative
Was bildet man die Gesamtheit der Rechtsnormen?
Das objektive Recht
Was wird aus dem objektiven Recht abgeleitet?
Subjektive Rechte (“Anspruch” im Privatrecht)
Wofür ist das Privatrecht zuständig?
Rechtsbeziehungen der Privatpersonen untereinander
Wie lauten die Grundprinzipien des Privatrechts?
Gleichordnung und Selbstbestimmung (Privatautonomie)
Welche Handlungsform ist typisch für das Privatrecht?
Vertrag
Was regelt das ÖffRecht?
Organisation des Staates und der sonstigen mit Hoheitsmacht ausgestatteten Verbände und Institutionen (Hoheitsträger). Es ordnet zugleich die Rechtsverhältnisse der Hoheitsträger zu ihren Mitgliedern und zueinander
Welches Grundprinzip bildet die Grundlage des ÖffRechts?
Über- und Unterordnung
Welche Handlungsform ist typisch für das ÖffRecht?
Verwaltungsakt
Für welche beiden Fragen ist die Abgrenzung zwischen Privat- und öffentlichem Recht wichtig?
Welche Rechtsnormen gelten? Welche Gerichte sind zuständig?
Nach welcher Theorie kann ein Rechtsfall dem Privat- bzw. ÖffRecht zugeordnet werden und was besagt diese?
Subjektstheorie: Entscheidend für die Zuordnung eines Rechtssatzes zum öffentlichen oder zum Privatrecht ist danach, an wen der Rechtssatz adressiert ist, ob er also an jedermann oder nur an einen Träger von hoheitlicher Gewalt adressiert ist.
Eine Behörde verhängt gegenüber einer Besucherin, die auf den Fluren herumpöbelt, ein Hausverbot. Die Besucherin will dagegen vorgehen. Privat- oder öffentlich-rechtlicher Streit?
§§ 903, 1004 BGB vermitteln jedem Eigentümer Rechte aus dem Eigentum, gleichviel ob Privatperson oder Träger von Hoheitsmacht. Ergebnis: Privatrechtlicher Streit. Die ordentlichen Gerichte (hier: Zivilgerichte) sind zuständig.
Was ist das materielle Privatrecht?
Umfasst die Normen, die die Rechtsverhältnisse der Einzelnen inhaltlich regeln